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Studien- und Prüfungsleistungen - Anmeldung und Organisation

Alle Studien- und Prüfungsleistungen in den erziehungswissenschaftlichen Modulen müssen angemeldet sein, damit sie auch in MARVIN erfasst werden können. Mit wenigen Ausnahmen gilt dies auch im Nebenfach/Profilbereich, dort gelten aber ggf. andere Regelungen/Fristen! Informieren Sie sich bitte auf den entsprechenden Webseiten!

Wenn Sie noch eine TAN-Liste benötigen oder Probleme mit einer existierenden TAN-Liste haben, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk des HRZ.

Ende der alten Prüfungsordnung 2012 mit dem SoSe 24!

Studierende nach alter Prüfungsordnung (2012), die Ihr Studium nicht bis Ende 2024 abschließen (können), müssen ab WS 24/25 in die neue Prüfungsordnung wechseln.  Informieren Sie sich rechtzeitig und lesen Sie die Infomails! 

Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen in vier Schritten

 Neue Fristen, ab WS 23/24 bitte unbedingt beachten! 

Die Frist für die Anmeldung von Studienleistung wurde auf den 16.11. verlängert, da MARVIN am 15.11. für ein Update abgeschaltet sein wird.

  • Treffen Sie als erstes Absprachen über Termin und Thema der Prüfung/Studienleistung!

    Sie treffen in der Lehrveranstaltungen oder der Sprechstunde möglichst frühzeitig, unbedingt aber, bevor Sie sich in MARVIN anmelden! (!) Absprachen mit einer/m Lehrenden oder Prüfer*in über Thema und Termin Ihrer Leistung. Prüfungsberechtigt ist, wer in MARVIN als Prüfer*in angelegt ist!
    Nutzen Sie für die Absprachen das entsprechende Formular zur Themenabsprache. Auf diese Weise entsteht für beide Seiten Klarheit und Verbindlichkeit. 
    Arbeiten, die Sie ohne vorher erfolgte Themenausgabe in MARVIN anmelden und bei einer/m Prüfer:in einreichen, gelten qua definition als "nicht bestanden" ("Thema verfehlt")!

    Handelt es sich bei Ihrer Arbeit um eine Wiederholung (weil Sie in einem vergangenen Semester nicht bestanden haben), teilen Sie mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer bei der Themenabsprache mit, welches Thema/welche Themen Sie bei dem zurückliegenden Versuch ausgegeben bekommen haben. Das Oberthema (z. B. "Inklusion" oder "Bildungsfinanzierung") können Sie für die Wiederholung beibehalten. Der Fokus/die Fragestellung muss aber bei der Wiederholung erkennbar neu sein! Dies gilt auch für Themen von Arbeiten, die Sie gar nicht eingereicht haben! Da die Bearbeitungszeit bei einer Wiederholung ja auch wieder von vorne läuft, muss auch das Thema/die Fragestellung neu sein!

  • Melden Sie die Prüfung in MARVIN an

    Sie loggen sich in MARVIN wie gewohnt mit Ihrem Nutzernamen und Ihrem Passwort ein.

    Sie suchen im  Modulplaner das Modul und die Prüfung bei der/dem Prüfer*in, zu der Sie sich anmelden möchten, auf. Nehmen Sie die Anleitung gründlich zur Kenntnis!
    Kontrollieren Sie anhand der Prüfungsnummer, ob Sie die richtige Prüfung angesteuert haben! Dies gilt insbesondere für Studierende im Export bzw. aus den MarSkills!
    Beachten Sie die Fristen. 
    Wenden Sie sich bitte bei technischen Problemen umgehend an die Studienberatung! Technische Probleme rechtfertigen keine fehlende Anmeldung einer Studien- oder Prüfungsleistung! Es liegt in Ihrer Verantwortung, innerhalb der Anmeldefrist aktiv zu werden und Unterstützung/Beratung einzuholen. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt sofort nach Ihrer Anmeldung, ob diese korrekt erfolgt ist und melden Sie sich bei Problemen in der Studienberatung oder dem Prüfungsbüro.

    Zu aller Not (oder wenn Sie sich zum Drittversuch anmelden möchten) können Sie sich innerhalb der Fristen (!) für Prüfungen im Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft anmelden. Nutzen Sie hierfür das Formular zur Anmeldung von Studien- und Prüfungs­leistungen (Anleitung + Link zum Formular). Prüfen Sie bitte selbst anhand des Modul­hand­buches für BA oder MA oder Nebenfach im Kombibachelor, ob Sie die Voraussetzungen für die gewünschte Anmeldung haben

    Ohne die Anmeldung in MARVIN können Sie auch dann nicht geprüft werden, wenn Sie Absprachen zu Termin und/oder Thema mit einer Prüferin oder einem Prüfer getroffen haben!

  • Ablegen der Prüfung

    Sie legen die angemeldete Studien- oder Prüfungsleistungen fristgerecht ab.

    Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, ist eine Abmeldung innerhalb der vorgegebenen Fristen notwendig. Andernfalls gilt die Leistung als "nicht angetreten" und damit als "nicht bestanden". Dies ist bei Prüfungsleistung, bei denen Sie nur drei Versuche haben, von großer Bedeutung!
    Studienleistungen können unbegrenzt wiederholt werden, allerdings in der Regel nur im Rahmen eines erneuten Seminarbesuches.

    Wichtig: Nach einem unentschuldigten Nicht-Antreten von Prüfungen (in Marvin lautet der Eintrag dann „NA“) kann keine Wiederholungsprüfung im selben Semester wahrgenommen werden! Dies ist insbesondere für die Klausuren von Bedeutung. Planen Sie also, im ersten Versuch nicht anzutreten, gehen Sie zum Prüfungstermin in den Prüfungsraum und geben Sie ein leeres Blatt ab! Nur dann können Sie sich zum zweiten Termin im gleichen Semester zur Wiederholung anmelden!

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen Krankheit 

    Der reguläre Abgabetermin für schriftliche Arbeiten ist der 31.03. bzw. der 30.09. (Achten Sie jedoch bitte auf die  jeweils aktuellen Informationen zu den Terminen in den einzelnen Modulen, die von diesen Fristen abweichen können!)

    Verlängerungen der Bearbeitungszeit können gewährt werden, wenn Sie in der Prüfungsphase erkranken (Beginn der Prüfungsphase ist Ende der Vorlesungszeit).

    Wie funktioniert das? Sie lassen Sie sich eine Krankmeldung bei Ihrer behan­deln­den Ärztin/Ihrem be­handelnden Arzt ausstellen und reichen diese umgehend im Sekretariat des/der Modulverantwortlichen ein (ein Scan ist ausreichend, der/die Prüfer:in kann das Original ggf. nachfordern). Es werden ausschließlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("Ausführung für den Arbeitgeber") von niedergelassenen Ärzt:innen akzeptiert!
    Sollten Sie wegen eines gewährten Nachteilausgleiches einen individuellen Abgabetermin haben, senden Sie bitte unbedingt eine Kopie dieses Bescheides mit!
    Ihr Abgabetermin verschiebt sich dann um die attestierten Krankheitstage nach hinten. Das Sekretariat der Modulverantwortlichen teilt Ihnen Ihren neuen Abgabetermin mit und setzt Ihre Prüfer*innen in cc. 
    Bitte bedenken Sie, dass Sie im Krankenstand in keinem Modul Studien- oder Prüfungsleistungen ablegen dürfen!

    Eine solche Verlängerung über eine "normale" Krankmeldung durch den/die behandelnde/n Ärzt:in ist nur bis zum Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters möglich, in der Regel ist dies der 15.04. bzw. der 15.10. Für jede weitere Verlängerung benötigen Sie dann ein amtsärztliches Attest

  • Der Sonderfall: Rücktritt

    Sind Sie über 14 Tage krank und hatten zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung noch mindestens ein Drittel der Bearbeitungszeit ( i. d. Regel 5 Tage) übrig, können Sie einen Rücktritt beantragen. Der Antrag muss im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zu ihrer Krankmeldung erfolgen. '
    Diese Regelung hat der Prüfungsausschuss für Studierende beschlossen, die ihre Arbeit krankheitsbedingt nicht fertig stellen konnten, bevor die Vorlesungszeit des neuen Semesters startet. 
    Wie funktioniert das?
    Sofern ein Rücktritt aufgrund der Länge Ihrer Erkrankung in Betracht kommt, informiert Sie das zuständige Sekretariat darüber (zusammen mit dem Bescheid über den neuen Abgabetermin). Möchten Sie von dieser Möglichkeit gebraucht machen (es besteht keine Pflicht!), beantragen Sie unmittelbar nach Erhalt des Bescheides schriftlich im zuständigen Sekretariat den Rücktritt (per Mail als Scan mit Unterschrift möglich). 

    Es wird dann ein "Rücktritt mit Attest" in MARVIN erfasst. Dies zählt nicht als Prüfungsversuch. Sie können im folgenden Semester wiederholen. Dabei kann das Oberthema (z. B. "Kindes­wohl­gefähr­dung", "Bildungs­ungleichheit" oder "Teilnehmer­orientierung") beibehalten werden. Der Fokus muss bei der Neuanmeldung jedoch ein erkennbar anderer sein!

  • Erfassung der Leistung

    Der oder die Prüferin oder Prüfer erfasst das Ergebnis Ihrer Studien- oder Prüfungsleistung in MARVIN, wo Sie es umgehend einsehen können. Bitte bedenken Sie, dass Prüferin und Prüfer Zeit für die Korrektur brauchen und auch die Erfassung der Studienleistungen meist erst erfolgt, wenn alle Studienleistungen abgegeben/angetreten wurden. 

    Mit dem Eintrag des Ergebnisses einer Prüfungsleistung beginnt die vierwöchige Widerspruchsfrist. Können Sie die Bewertung nicht nachvollziehen, sollten Sie sich jedoch zunächst umgehend mit der/dem Prüfer:in in Verbindung setzen und um Rückmeldung bitten.

    Haben Sie sich nicht in MARVIN für eine Studienleistung angemeldet, wird davon ausgegangen, dass Ihre Leistung in einem Seminar im Rahmen der aktiven Mitarbeit in der Lehrveranstaltung stattgefunden hat und Sie keine Studienleistung ablegen wollten.
    Schriftliche Arbeiten, die nicht angemeldet waren, werden nicht angenommen/korrigiert.
    Schriftliche Arbeiten, bei denen Sie kein Thema mit einer/m Prüfer:in vereinbart haben, gelten qua Definition als "Thema verfehlt" und damit als "nicht bestanden". 

Sie haben noch eine Frage? Bitte nutzen Sie zunächst die FAQ (s.u.).
Auch die zentrale Prüfungsverwaltung stellt auf Ihren Seiten viele hilfreiche Videos und Anleitungen zur Verfügung (der Zugang erfolgt über ILIAS, bitte zuerst anmelden, dann auf den Link klicken).

Sollte Ihre Frage dort nicht oder nicht befriedigend beantwortet werden, können Sie gern eine Email an die Studienberatung oder das Prüfungsbüro schicken.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Matrikelnummer, die Nummer der betroffenen Prüfung und die konkrete Fehlermeldung/das konkrete Problem zu benennen ("Anmeldung klappt nicht" reicht in der Regel nicht)!

Sollte es sich um ein technisches Problem handeln oder Sie finden eine Prüfungsnummer nicht, ist es sinnvoll, Sie kommen persönlich in die Sprechstunde .

FAQ

Anmeldung und Rücktritt

  • Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich für eine Prüfungsleistung anzumelden?

    Sie können Sie nicht geprüft werden.
    Eingereichte Hausarbeiten werden nicht bewertet und es wird keine Leistung erfasst.

    Mündliche Prüfungen können nicht angetreten werden.

    In absoluten Härtefällen (Bafög ist gefährdet, Studienabschluss würde sich maßgeblich verzögern) können Sie einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss stellen (formlos, in Schriftform (das geht auch als Scan, eine reine Email ohne Unterschrift reicht indessen nicht!) an den Prüfungsausschuss (pa-ew21@uni-marburg.de).

    Bitte klären Sie mit der Studienberatung im Vorfeld Ihres Antrages, ob in Ihrem Fall ein Härtefall im Sinne des Prüfungsrechtes vorliegt.

    Übersicht: Was passiert, wenn...

  • Kann ich mich von einer Prüfung auch wieder abmelden?

    Bei schriftlichen Prüfungsleistung können Sie sich innerhalb der Fristen zur An- und Abmeldung selbständig wieder abmelden. Sagen Sie in diesem Fall bitte auch Ihrer Prüfer*in Bescheid.
    Nach Ablauf der regulären Abmeldefrist ist ein Rücktritt nur noch dann möglich,  wenn Sie länger als 14 Tage krank waren und zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung noch mindestens 5 Tage Bearbeitungszeit übrig waren. Das für Ihre Prüfungsleistung zuständige Sekretariat informiert Sie über die Möglichkeit.

    Bei einer erneuten Anmeldung im Folgesemester können Sie das Oberthema (z. B. "Kindeswohlgefährdung", "Lebenslanges Lernen", "Bildungsgerechtigkeit") beibehalten, die Fragestellung/der Fokus der Arbeit muss ein erkennbar anderer sein!

    Bei mündlichen Prüfungen können Sie sich nicht selbst abmelden, das muss der/die Prüfer*in tun. Ihre Abmeldung erfolgt in diesem Fall per Mail oder persönlich bei der Prüferin oder dem Prüfer. Ein Rücktritt/Abmeldung ist nur bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Prüfungsdatum möglich, danach gilt die Prüfung als "nicht angetreten".
    Ausnahmen stellt eine ärztlich attestierte Krankheit dar: Melden Sie sich spätestens am Tag der Prüfung bei Ihrer Prüferin oder Prüfer krank und reichen Sie innerhalb von drei Tagen eine Krankmeldung ein.

    Ein Rücktritt von einer Klausur ist bis zum Tag der Klausur möglich, wenn Sie eine Krankmeldung vorlegen, die eine Arbeitsunfähigkeit am Tag der Klausur bestätigt. Melden Sie sich unbedingt am Tag der Klausur bei Ihrer Prüferin oder Prüfer krank und reichen Sie ein Attest spätestens drei Tage nach Klausur bei der Prüfer:in ein!

  • Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich für eine Studienleistung anzumelden und die Anmeldefrist ist vorbei? Gibt es eine Nachfrist?

    Studienleistungen, für die Sie die Anmeldung im jeweils aktuell laufenden Semester (!) versäumt haben, können Sie im Prüfungsbüro noch nachmelden. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular für die Nachmeldung von Studienleistungen und senden Sie es ans Prüfungsbüro (in WS ist dies bis 31.03.., in SoSe bis 30.09. möglich). 

    Haben Sie in einem bereits vergangenen Semester eine Studienleistung nicht angemeldet, können Sie nur noch einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss stellen. Ein Härtefall sind Sie, wenn es in Ihrem Fall eine unzumutbare oder unverhältnismäßige Härte wäre, die Regeln der Prüfungsordnung konsequent anzuwenden. Es spielt also dabei (in aller Regel) keine Rolle warum Sie die Anmeldung versäumt haben.
    Bitte nehmen Sie im Vorfeld eines solchen Antrages eine Beratung in der Studienberatung in Anspruch, um mit Blick auf Ihre persönliche Situation abzuklären, ob ein Antrag aussichtsreich ist. Sie können im Vorfeld auch selbst auf die Kriterien schauen. 
    Auch eine Nacherfassung als Härtefall kann nur im engen zeitlichen Zusammenhang des fraglichen Semesters erfolgen - Anträge auf Anmeldung von Studienleistungen aus weiter zurückliegenden Semestern können nicht mehr bearbeitet werden, weil Unterlagen zu Studienleistungen maximal ein Jahr aufbewahrt werden.

  • Kann ich mich von einer Studienleistung auch wieder abmelden, wenn ich doch nicht antreten will?

    Studienleistungen können nur bis Ende der Anmeldefrist auch wieder abgemeldet werden. Bitte informieren Sie unbedingt die Leitung der Lehrveranstaltung und auch Ihre Arbeitsgruppe, damit ggf. umgeplant werden kann, wenn Sie ein Referat nicht halten oder ein Protokoll nicht verfassen werden!

    Nach Ende der Anmeldefrist gibt es keine Möglichkeit mehr, sich von einer Studienleistung abzumelden. Der/die Prüfer:in wird dann nach der Lehrveranstaltung dort ein "NA" (nicht angetreten) eintragen. Danach können Sie sich ganz normal im kommenden Semester erneut zur Studienleistung anmelden. Es ist also völlig unschädlich, wenn keine Abmeldung erfolgt. Bitte sehen Sie davon ab, den/die Prüfer:in oder das Prüfungsbüro um eine Abmeldung zu bitten!

Prüfungen in/ohne/nach Lehrveranstaltungen

  • Ich möchte mich von einer Studienleistung in einem Seminar wieder abmelden - muss ich mich auch in MARVIN von der Lehrveranstaltung abmelden?

    Da Studienleistungen aber vor allem und standardmäßig in den Lehrveranstaltungen abgelegt werden sollen, wird sehr empfohlen, sich auch in MARVIN von der Lehrveranstaltungen abzumelden, wenn Sie die Studienleistungen nicht ablegen können. Andernfalls können Sie sich möglicherweise im kommenden Semester nicht mehr zu einer neuen Lehrveranstaltung anmelden, um die Studienleistung erneut anzutreten, weil Ihr Konto in MARVIN voll ist.

  • Muss ich in MARVIN zu einer Lehrveranstaltung zugelassen sein, um mich zur Studien- oder Prüfungsleistung anmelden zu können?

    Nein.

    Sie können sich zu allen Studien- und Prüfungsleistungen anmelden, für die Sie die Voraussetzungen erfüllen. Allerdings brauchen Sie immer die Zusage Ihrer Prüferin oder Ihres Prüfers.
    Prüfungsleistung sind in der Regel ohnehin unabhängig vom Besuch einer Lehrveranstaltung. Aber auch für die Anmeldung von Prüfungen, die (nur) im Rahmen einer Lehrveranstaltungen erbracht werden können (z. B. Klausuren) ist eine Zulassung in der entsprechenden Lehrveranstaltung in MARVIN keine Voraussetzung.
    Studienleistung finden in der Regel im Rahmen einer Lehrveranstaltung statt. Sie haben keinen Anspruch darauf, eine Studienleistung in einer Lehrveranstaltung ablegen zu können, zu der Sie bei der Platzverteilung keinen Platz erhalten konnten, auch wenn Sie sich dafür anmelden könn(t)en. Hier haben dann Studierende Vortritt, die auch einen Platz in MARVIN erhalten konnten.
    Lässt der oder die Lehrende Sie aber zum Seminar/zur Studienleistung zu, spielt es keine Rolle, ob Sie auch in MARVIN zu der Lehrveranstaltung zugelassen sind oder nicht.

  • Ich habe in einem Seminar einen Platz über ILIAS/in der ersten Sitzung erhalten, obwohl ich die Voraussetzungen für das Modul noch nicht erfülle. Heißt das, dass mir auch Studienleistungen aus diesem Seminar angerechnet werden können?

    Nein.

    Die Zulassung zu einer Lehrveranstaltungen in einem Modul, für das Sie die Voraussetzungen noch nicht haben, begründet keinen Prüfungsanspruch in diesem Modul! Die Lehrenden überprüfen im Seminarraum nicht, ob Sie die Voraussetzungen für ein Modul haben, das liegt in Ihrer Verantwortung.

    Es kann aber sein, dass Sie im Laufe der Anmeldephase die Voraussetzungen, z. B. durch den Eintrag einer ausstehenden Note, noch erlangen. Dann können Sie sich noch zu einer Studienleistung anmelden, sofern die Frist noch offen ist und diese wird dann natürlich auch in MARVIN dokumentiert und erfasst! 

    Erfüllt sich dann aber die Erwartung nicht, dass die fehlenden Leistungen noch vor Ende der Anmeldefrist auch korrigiert und in MARVIN erfasst werden, können Sie sich auch zu Studienleistungen nicht anmelden - der Besuch des Seminars ist dann zwar vielleicht lehrreich, trägt aber nichts zum Abschluss des Studiums bei. 
    Die Erlaubnis, in einem Unterrichtsraum Platz zu nehmen, begründet keinen Prüfungsanspruch!

  • Ich kann mich in MARVIN nicht zu einer Leistung anmelden, weil mir die Voraussetzungen fehlen. Ich werde sie aber parallel auf alle Fälle noch erwerben. Reicht das, um geprüft werden zu können?

    In der Regel: Nein.
    Haben Sie für ein Modul oder eine Leistung die Voraussetzungen noch nicht, können Sie im Einwahlverfahren nicht teilnehmen und sich auch nicht für Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Ein Studium nach Studienverlaufsplan vermeidet diese Situationen (und auch bei einem gestreckten Studium lässt es sich vermeiden, die Studienberatung steht für Beratung zur Verfügung!).

    Wenn Sie bereits fest mit einer Eintragung der fehlenden Leistungen rechnen können, können Sie einfach in die erste Sitzung von Lehrveranstaltungen gehen/per Beitritt zur ILIAS-Gruppe einen Platz beantragen und dann klappt es vielleicht auch so. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn die Voraussetzungen für die Studien- oder Prüfungsleistungen in dem Modul auch wirklich zeitnah erfasst werden, da Ihnen ein Platz im Seminar nichts nutzt, solange Sie die Studien- oder Prüfungsleistung nicht auch anmelden können!

    Prüfungen hingegen können Sie wirklich nur antreten, wenn Sie zum Zeitpunkt der Prüfung angemeldet sind, Studienleistung werden nur erfasst, wenn Sie zum Zeitpunkt der Leistungserfassung (also in der Regel die Woche nach dem Ende der Vorlesungszeit) angemeldet sind. Nachträgliche Erfassungen sind NICHT möglich (Beschluss des Prüfungsausschusses).

    Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, Lehrende anzuschreiben, um sie nach einer außerordentlichen Zulassung zur Lehrveranstaltungen oder Studien- oder Prüfungsleistung zu fragen! Die Erlaubnis einer/s Lehrenden, im Seminarraum Platz zu nehmen und sich aktiv am Seminargeschehen zu beteiligen, stellt keinen Prüfungsanspruch her!
    Für Beratung steht die Studienberatung gern zur Verfügung.

  • Ich habe in einem Seminar einen Platz über ILIAS/in der ersten Sitzung erhalte, ohne eine Zulassung in MARVIN zu haben. Ich lege dort auch keine Studienleistung ab. Wird das dann überhaupt angerechnet?

    Lehrveranstaltungen werden generell nicht "angerechnet". Sie sind ein Lernangebot, bzw. auch eine organisatorische Gelegenheit, Studienleistungen zu erbringen. Maßgeblich für den Abschluss des Moduls sind jedoch ausschließlich erfolgreich bestandene Studien- und Prüfungsleistungen! 

    Ob Sie an einer Lehrveranstaltung (regelmäßig) real teilgenommen haben, wird weder überprüft noch in Ihrer Leistungsübersicht gekennzeichnet. 

    Es gibt jedes Semester eine Frist, in der Sie ggf. Ihre nachträglich erhaltenen Seminarplätze in MARVIN noch erfassen können. Das ist aber rein "kosmetisch" und keine Voraussetzungen für den Modulabschluss oder die Erfassung von Leistungspunkten.

  • Ich bin im Modul BA-EW 7 "unter Vorbehalt" zur Studienleistung zugelassen, was heißt das denn?

    Voraussetzung für das Modul BA-EW 7 ist die erfolgreich abgelegte Prüfungsleistung im Modul BA-EW 1. Da bei Studierenden im Zweitversuch aus dem ersten oder zweiten Fachsemester manchmal die Korrektur dieser Hausarbeit noch aussteht, ist in BA-EW 7 eine vorbehaltliche Zulassung möglich. Das ist für Sie aber nur sinnvoll, wenn Sie die Hausarbeit in BA-EW 1 auch bereits eingereicht haben! Haben Sie die Prüfung  in BA-EW 1 im vorangegangenen Semester gar nicht angemeldet, wird die Zulassung zu Studienleistung (und zu den Lehrveranstaltungen) vom Prüfungsbüro am Ende der Anmeldefrist wieder gelöscht
    Sie können allerdings die Hausarbeit aus BA-EW 1 im Laufe des Wintersemesters noch einreichen und wenn die Korrektur rechtzeitig bis zum Ende der Frist für die Prüfungsanmeldung in BA-EW 7 korrigiert wurde, die Prüfungsleistung in BA-EW 7 noch antreten. Die Studienleistung müssten Sie dann jedoch auf ein späteres Semester verschieben.

Pannen und Unvorhergesehenes

  • Ich habe die Frist zur Anmeldung einer Studienleistung verpasst! Ist eine Nachmeldung möglich?

    Studienleistungen, für die Sie die Anmeldung im jeweils aktuell laufenden Semester (!) versäumt haben, können Sie im Prüfungsbüro noch nachmelden. Bitte verwenden Sie hierfür das  Formular für die Nachmeldung von Studienleistungen und senden Sie es ans Prüfungsbüro (in WS ist dies bis 31.03.., in SoSe bis 30.09. möglich). 

    Haben Sie in einem bereits vergangenen Semester eine Studienleistung nicht angemeldet, können Sie nur noch einen Härtefallantrag an den  Prüfungsausschuss stellen. Ein Härtefall sind Sie, wenn es in Ihrem Fall eine unzumutbare oder unverhältnismäßige Härte wäre, die Regeln der Prüfungsordnung konsequent anzuwenden. Es spielt also dabei (in aller Regel) keine Rolle warum Sie die Anmeldung versäumt haben. 
    Bitte nehmen Sie im Vorfeld die Kriterien für die Feststellung eines Härtefalles zur Kenntnis!
     
    Auch eine Nacherfassung als Härtefall kann nur im engen zeitlichen Zusammenhang des fraglichen Semesters erfolgen (i. d. Regel ein Jahr) - Anträge auf Anmeldung von Studienleistungen aus weiter zurückliegenden Semestern können nicht mehr bearbeitet werden, weil die Unterlagen zu Studienleistungen dann vernichtet sind.

  • Die Anmeldung klappt nicht!

    Bitte nutzen Sie zunächst die angebotenen Informationen auf dieser Homepage, in der ILIAS-Gruppe oder in den Tutorials des zentralen Prüfungsbüros.
    Sie können sich auch an die Studienberatung (studienberatung21@uni-marburg.de) wenden. Ganz wichtig: Teilen Sie mit,
    - in welchem Studiengang Sie studieren
    - Ihre Matrikelnummer
    - um welches Modul und welche Prüfung es sich handelt (am besten mit Prüfungsnummer)
    - welche Probleme genau auftreten (z. B. den Text der Fehlermeldung oder was genau fehlt/nicht funktioniert).

    Eine Mail mit der Info
     "Klappt nicht" reicht in aller Regel nicht aus, Ihnen effektiv weiterhelfen zu können!

    Prüfungsleistungen können Sie, wenn gar nichts mehr geht und das Fristende näher rückt, persönlich im Prüfungsbüro nachmelden. Nutzen Sie hierfür die Sprechstunden des Prüfungsbüros und legen das entsprechend ausgefüllte Formular und Ihren Studierendenausweis vor. Das Prüfungsbüro meldet Sie umgehend an.

    In Zeiten von Kontaktbeschränkung auch per Email (Anleitung + Link zum Formular).

    Studienleistungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist nur noch in Härtefällen erfasst, hierfür ist dann ein Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig.

    Ist auch die Anmeldefrist verstrichen, ohne dass Sie sich um die Behebung der Probleme bemüht haben, können Sie nicht geprüft werden!
    Der oder die Prüfer*in nimmt Ihre Arbeit nicht an, auch wenn sie fristgerecht eingereicht wurde bzw. prüft sie nicht mündlich.
    In absoluten Härtefällen (Bafög ist gefährdet, Studienabschluss würde sich maßgeblich verzögern) können Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen (formlos, schriftlich über das Prüfungsbüro).

  • Ich habe von allen Prüfer:innen, die in MARVIN für das Modul aufgeführt sind, eine Absage bekommen. Kann ich jetzt nicht geprüft werden?

    Doch, Sie haben das Recht darauf, geprüft zu werden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Prüfung erfüllen und die Prüfung im aktuellen Semester auch angeboten wird (allerdings nicht bei einer/m bestimmten Prüfer:in). Im Falle, dass alle Prüfer:innen in dem Modul die Rückmeldung geben, dass sie keine Kapazitäten mehr frei haben, prüft sie der oder die Modulverantwortliche. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen im Prüfungsbüro. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsbüro nur dann tätig werden kann, wenn Sie wirklich von allen Prüfer:innen eine Absage bekommen haben!

  • Ich erhalte bei der Anmeldung die Fehlermeldung, dass mir die Voraussetzungen fehlen - das Modul hat aber gar keine Voraussetzungen!

    Ursache für diese Fehlermeldung kann sein, dass Sie versuchen, zwei Module miteinander zu kombinieren, die laut Prüfungsordnung nicht miteinander kombiniert werden können.
    So können Sie z. B. in den erziehungswissenschaftlichen Exportmodulen nur eines der "Überblicksmodule" belegen. Versuchen Sie, eine Prüfungsleistung in einem zweiten Überblicksmodul anzumelden, erscheint die (leider etwas irritierende) Rückmeldung, dass Ihnen die Voraussetzungen fehlen, obwohl eigentlich gemeint ist, dass Sie das Modul nicht (mehr) belegen können.

    Im Hauptfach kommt dies z.B. vor, wenn Sie versuchen, ein drittes Profilmodul zu belegen oder die beiden Studienschwerpunkte miteinander zu kombinieren.

    Ist dies alles nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung in der (Video)Sprechstunde.

  • Ich habe eine Studienleistungen nicht angetreten/nicht fristgerecht abgegeben. Was passiert?

    Der oder die Lehrende trägt in MARVIN ein "nicht angetreten" ein. Da Sie Studienleistungen unbegrenzt wiederholen können, ist dies weitgehend unschädlich.
    Sie sollten sich jedoch unbedingt innerhalb der MARVIN-Fristen von dem Seminar abmelden, damit Sie im kommenden Semester die Möglichkeit haben, wieder ein Seminar in diesem Modul zu belegen und die Studienleistung abzulegen!

  • Ich habe in der Vergangenheit eine Studienleistung abgelegt, die/der Dozent:in kann sie aber nicht erfassen, weil ich mich nicht angemeldet hatte. Kann das dann rückwirkend noch erfasst werden?

    Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Wenn Sie nicht zur Studienleistung angemeldet waren, geht die/der Dozent:in davon aus, dass Ihre Aktivität im Seminar "Aktive Mitarbeit im Rahmen der Lehrveranstaltung" war. 

    In bestimmten Fällen können Sie einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss stellen. Ein Härtefall sind Sie, wenn es in Ihrem Fall eine unzumutbare oder unverhältnismäßige Härte wäre, die Regeln der Prüfungsordnung konsequent anzuwenden. Es spielt also dabei (in aller Regel) keine Rolle warum Sie die Anmeldung versäumt haben.
    Bitte nehmen Sie im Vorfeld eines solchen Antrages eine Beratung in der Studienberatung in Anspruch, um mit Blick auf Ihre persönliche Situation abzuklären, ob ein Antrag aussichtsreich ist. Sie können auch im Vorfeld selbst auf die Kriterien schauen. 

    Ein Härtefall kann jedoch nur im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang des fraglichen Semesters erfolgen - Anträge auf Anmeldung von Studienleistungen aus weiter zurückliegenden Semestern können nicht mehr bearbeitet werden. Es wird dann davon ausgegangen, dass ihre Beteiligung als "Aktive Mitarbeit im Seminar" gemeint war.

  • Ich habe eine Studien- oder Prüfungsleistung versehentlich bei einer/m falschen Prüfer:in angemeldet! Was nun?!?

    Bitte schauen Sie erst einmal, ob eine Ab- und anschließende wieder Anmeldung (bei der/m richtigen Prüfer:in) noch selbständig möglich ist (Frist ist noch offen).

    Ist die Frist hierfür schon abgelaufen, die Prüfungsphase läuft aber noch bzw. es wurde noch kein "NA" von der "falschen" Prüfer:in erfasst, melden Sie sich bitte umgehend beim Prüfungsbüro und bitten um eine Korrektur. Vergessen Sie dabei bitte nicht, die fragliche Prüfungsnummer mitzuteilen und setzen Sie Ihre/n "richtige/n" Prüfer:in in cc.

    Sobald der/die "falsche" Prüfer:in ein "NA" erfasst (da sie dort ja auch tatsächlich nicht angetreten sind), läuft eine erweitere Widerspruchsfrist von sechs Wochen. In dieser Zeit sollten Sie dann beim Prüfungsausschuss (pa-ew21@uni-marburg.de) Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die Zustellung ist auch als Scan per Email möglich. Teilen Sie dabei neben der konkreten Prüfungsnummer und dem Modul bitte mit, bei wem Sie die Prüfung/Studienleistung tatsächlich eingereicht/abgelegt haben und setzen Sie diese/n Prüfer:in mit der Mail in cc. Der Prüfungsausschuss veranlasst dann die Korrektur. 
    Ist diese Frist von 6 Wochen auch verstrichen, besteht keine Möglichkeit einer Korrektur mehr, das "NA" ist dann rechtsgültig!

  • Ich finde die richtige Prüfungsnummer nicht bzw. das Modul öffnet sich nicht

    Bitte prüfen Sie,
    - ob Sie im richtigen Semester sind und oben links unter "Fachsemester" "alle" eingestellt haben.
    - ob Sie im Studienplaner auch die Prüfungen eingeblendet haben (Symbol rechts oberhalb des Modulplaners)
    - ob die Anmeldefrist für die fragliche Nummer schon läuft und/oder ob die Prüfung im laufenden Semester angeboten wird (v.a. bei Klausuren oder Prüfungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen, die nur einmal im Studienjahr angeboten werden).
    - ob Sie das Modul noch belegen können (z. B. ob Sie gerade versuchen, mehr Module in einem Bereich zu beginnen als die Prüfungsordnung vorsieht). 

    Haben Sie technische Schwierigkeiten oder finden etwas nicht, ist es sinnvoll, einmal in die Videosprechstunde der Studienberatung zu gehen, um gemeinsam auf den Bildschirm schauen zu können.

  • Eine Vorlesung/ein Seminar taucht in meinem Notenspiegel nicht auf, obwohl ich die Lehrveranstaltung besucht habe!

    Lehrveranstaltungsbelegungen, die Sie bis SoSe 21 belegt hatten, wurden im Zuge des Umzugs von QIS nach MARVIN ins Überlaufkonto gebucht. Über diesen Vorgang wurden Sie per Email informiert.

    Lehrveranstaltungen, die Sie NACH SoSe 21 belegt haben, sollten in Ihrem Leistungskonto auftauchen. Sie können selbst sehen, ob Sie zu diesen Lehrveranstaltungen in MARVIN auch zugelassen waren. Haben Sie in der ersten Sitzung oder über ILIAS einen Platz erhalten, wurde dies in MARVIN nicht automatisch angepasst, auch nicht, wenn Sie eine Studienleistung angemeldet oder erbracht haben. 

    Für den Abschluss eines Moduls sind Lehrveranstaltungsbelegungen ganz irrelevant, maßgeblich sind nur die Studien- und Prüfungsleistungen.

  • Ich finde in MARVIN den/die Prüfer*in nicht, bei der ich geprüft werden möchte!

    Möglicherweise prüft diese/r Kolleg*in in diesem Semester nicht.
    Hat Ihnen die/der Prüfer:in bereits eine Zusage erteilt, ist aber trotzdem nicht als Prüfer:in in MARVIN erfasst, muss der/die Prüfer*in im Prüfungsbüro veranlassen, als Prüfer:in angelegt zu werden.

    Dies können weder Sie noch die Studienberatung veranlassen, da das Einverständnis des/der Prüfer:in und der/des Modulverantwortlichen im Prüfungsbüro vorliegen müssen!

  • Ich bekomme bei der Anmeldung gezeigt, dass ich die Voraussetzungen für die Prüfung/Studienleistung nicht erfülle, obwohl ich, weiß, dass ich alle Leistungen erbracht habe - sie sind aber noch nicht korrigiert oder in MARVIN erfasst!

    Dieser Fall sollte eigentlich nicht eintreten. Die Voraussetzungen in den Modulen der Erziehungs­wissen­schaft sind so "weit gestrickt", dass Sie bei einem Studium nach Studien­verlaufsplan die Voraus­setzungen für eine Leistung schon mindestens ein Semester, bevor sie "benötigt" werden, erbracht haben sollten.

    Haben Sie Ihre letzte Studien- oder Prüfungsleistung jedoch fristgerecht laut Studienverlaufsplan abgegeben und das Versäumnis liegt bei der/m Prüfer*in, wenden Sie sich bitte an die Studien­beratung unter Angabe der Leistung, die Ihnen für die Voraussetzung noch fehlt und bei welcher Prüfer*in die Korrektur liegen geblieben ist.

    Haben Sie Leistungen jedoch erst sehr knapp vor Beginn des entsprechenden Moduls abgegeben (z. B. eine Prüfungsleistung, die laut Studienverlaufsplan im zweiten Fachsemester abgelegt werden soll erst im vierten Fachsemester), kann es sein, dass die Korrekturfrist noch läuft, wenn Sie sich anmelden wollen. Dann liegt die Verantwortung gewissermaßen bei Ihnen und es kann sein, dass Sie die aktuelle Prüfung oder Studienleistung nicht bis Ende der Anmeldefrist anmelden können. In der Folge können Sie dann auch nicht geprüft werden.

    In besonderen Härtefällen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag, ob eine Anmeldung "unter Vorbehalt" vorgenommen werden kann.

    Übersicht zu fehlenden Voraussetzungen

  • Meine TAN-Liste ist weg oder funktioniert nicht! Was nun?

    Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem HRZ (Helpdesk) auf. Dort kann man Ihnen eine (neue) Liste ausstellen und/oder eine alte sperren lassen. 

  • Nichts geht mehr, die Zeit drängt, was nun!?!?

    Wenn Sie alle Informations- und Beratungsangebote wahrgenommen haben und durch Prüfungsbüro und/oder Studienberatung festgestellt wurde, dass Sie sich aus technischen Gründen definitiv nicht selbst anmelden können, läuft die Anmeldung über das Prüfungsbüro. Gehen Sie bitte persönlich in die Sprechstunde des Prüfungsbüros und melden Sie sich über das Formular und unter Vorlage Ihres Studierendenausweises an.
    Nutzen Sie hierfür das Formular. Die Zustellung kann als Scan per Email mit Ihrer @students-Adresse erfolgen. Schreiben Sie bitte in die Betreffzeile: Anmeldung - Nachname - Studiengangkürzel - Matrikelnummer (also z. B. Anmeldung - Schneider - ErBi- 123456). Dann kann das Prüfungsbüro die Mail gleich richtig zuordnen!

    Bitte versenden Sie nur PDF (keine Fotos) und stellen Sie selbst sicher, dass alles lesbar ist! 

Fragen rund um die Organisation von Studien- und Prüfungsleistungen

Neue Prüfungsordnungsversion ab SoSe 22

Alle Informationen rund um die neue Prüfungsordnungsversion, die für alle Studierenden in BA und MA ab SoSe 22 in Kraft tritt, finden Sie in der ILIAS-Gruppe für die Studienberatung in den erziehungswissenschaftlichen Studiengängen.

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