11.05.2026 Vortrag "Grenzen des Verhandelbaren? Zur Rolle des Völkerrechts in den Aushandlungsprozessen globaler Ordnung"

Erfolgreiche Fortsetzung der Ringvorlesung „Die globale Ordnung im Prozess ihrer kontinuierlichen Aushandlung“

Zu sehen ist das Bürogebäude der Vereinten Nationen in Genf. Vor dem Palais des Nations erstreckt sich die Allée des Nations, mit den Flaggen der UN-Mitgliedstaaten.
Foto: Hugo Magalhaes via Pexels
Büro der Vereinten Nationen in Genf.

Am 4. Mai 2026 durften wir im Rahmen der Ringvorlesung „Die globale Ordnung im Prozess ihrer kontinuierlichen Aushandlung“ Prof. Dr. Heike Krieger mit ihrem Vortrag „Grenzen des Verhandelbaren: Zur Rolle des Völkerrechts in den Aushandlungsprozessen globaler Ordnung“ begrüßen. Aufbauend auf die vorherige Sitzung, in der die Rolle des Völkerrechts als zentraler Ausdruck globaler Ordnung thematisiert wurde, stand diesmal die Frage nach den Grenzen des Verhandelbaren im Mittelpunkt.

Ausgangspunkt des Vortrags war die zugespitzte Frage, ob Frieden, etwa im Ukrainekrieg, durch einen geopolitischen „Deal“ zwischen Großmächten erreicht werden könne, selbst wenn dieser weitreichende territoriale Zugeständnisse der Ukraine voraussetzt. Krieger widersprach dieser Perspektive und betonte, dass ein solcher Ansatz die normativen Grundlagen der internationalen Ordnung gefährde. Im Zentrum ihres Vortrags stand die These, dass das Völkerrecht klare Grenzen für politische Aushandlungsprozesse setzt. Diese Grenzen ergeben sich insbesondere aus dem Gewaltverbot der UN-Charta sowie aus ergänzenden Normen wie den Artikeln 52 und 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Demnach sind Verträge nichtig, wenn sie unter Anwendung oder Androhung von Gewalt zustande kommen oder gegen zwingende Normen des Völkerrechts (ius cogens) verstoßen. Daraus folgt, dass etwa eine durch militärische Gewalt erzwungene Gebietsabtretung, wie sie im Kontext der Ukraine diskutiert wird, rechtlich nicht legitimiert werden kann.

Krieger zeigte, dass diese Vorstellung von Grenzen des Verhandelbaren historisch gewachsen ist. Während das Völkerrecht vor 1945 vor allem als Koordinationsrecht zwischen Staaten fungierte, entwickelte es sich nach dem Zweiten Weltkrieg zunehmend zu einem normativ aufgeladenen System, in dem zentrale Werte wie Frieden, Sicherheit und Menschenrechte rechtlich fixiert wurden. Diese Entwicklung wurde insbesondere seit den 1990er Jahren durch Fortschrittsnarrative geprägt, die das Völkerrecht als Motor globaler Entwicklung verstanden, wie etwa im Bereich der Menschenrechte, der Gleichberechtigung oder des Umweltschutzes.

Gleichzeitig setzte sich Krieger kritisch mit diesen Narrativen auseinander. Sie verwies auf realistische und kritische Ansätze, die betonen, dass völkerrechtliche Normen stets auch Ausdruck politischer Interessen seien und teilweise zur Durchsetzung hegemonialer Strukturen dienten. Dennoch hielt sie daran fest, dass die empirische Beobachtung bestehen bleibt: Über Jahrzehnte hinweg haben Staaten gemeinsam normative Grundlagen geschaffen, die politische Handlungsspielräume bewusst begrenzen.

Über diese Grenzziehung hinaus betonte Krieger eine zweite zentrale Funktion des Völkerrechts: die Strukturierung von Aushandlungsprozessen. Recht schafft einen institutionellen und diskursiven Rahmen, in dem Konflikte ausgetragen werden können. Durch Verfahren, Rollenverteilungen und formalisierte Prozesse entsteht ein „Korridor des Sagbaren“, innerhalb dessen Argumente als legitim gelten oder ausgeschlossen werden. So können auch schwächere Staaten ihre Positionen artikulieren und Gehör finden: ein Aspekt, der insbesondere im Vergleich zu rein machtpolitisch geprägten Verhandlungen an Bedeutung gewinnt.

Diese Funktion wurde besonders am Beispiel des Internationalen Gerichtshof (IGH) verdeutlicht. Obwohl der IGH über begrenzte Durchsetzungsmöglichkeiten verfügt, dient er als zentrale Plattform für rechtliche und politische Aushandlungsprozesse. Verfahren vor dem Gerichtshof tragen zur Entemotionalisierung und „Vertechnisierung“ von Konflikten bei, indem sie politische Streitigkeiten in juristische Kategorien überführen. Zugleich ermöglichen sie es Staaten, Öffentlichkeit herzustellen, Unterstützung zu mobilisieren und ihre Positionen langfristig in internationale Diskurse einzubringen. Gerade für schwächere Staaten stellt der IGH daher ein wichtiges Instrument dar, um strukturelle Ungleichheiten zumindest teilweise auszugleichen.

Zudem zeigte Krieger, dass sich die Rolle internationaler Gerichte verändert hat. Zunehmend werden sogenannte megapolitische Fälle verhandelt, in denen grundlegende Fragen internationaler Ordnung, wie etwa Gewaltverbot, Völkermord oder Klimaverantwortung, zur Debatte stehen. Diese Verfahren gehen über bilaterale Konflikte hinaus und werden zu Foren globaler Aushandlungsprozesse, an denen sich auch Drittstaaten beteiligen können. Gleichzeitig bleiben strukturelle Grenzen bestehen, etwa lange Verfahrensdauern, begrenzte Zuständigkeiten und institutionelle Kapazitäten.

Im weiteren Verlauf ihres Vortrags wandte sich Krieger aktuellen Entwicklungen zu, die sie als problematisch für die Stabilität der internationalen Rechtsordnung einordnete. Sie identifizierte drei zentrale Tendenzen: Erstens eine zunehmende Negierung des Rechts, bei der politische Akteur:innen bewusst auf rechtliche Rechtfertigungen verzichten. Zweitens eine abnehmende Begründungsqualität politischer Entscheidungen und drittens eine Imitation der Sprache des Rechts, die normative Strukturen rhetorisch übernimmt, ohne deren Inhalte zu respektieren. Diese Entwicklungen zeigen sich insbesondere im Verhalten einzelner Großmächte und werden teilweise auch von anderen Staaten nicht ausreichend kritisch reflektiert.

Abschließend kehrte Krieger zum Beispiel der Ukraine zurück und verdeutlichte die konkreten Implikationen ihrer Argumentation. Friedenslösungen, die auf erzwungenen Gebietsabtretungen beruhen, verstoßen gegen zentrale völkerrechtliche Normen und wären langfristig rechtlich angreifbar. Selbst wenn solche Vereinbarungen politisch zustande kämen, könnten sie später aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit angefochten werden. Dies unterstreicht, dass das Völkerrecht nicht nur kurzfristige Handlungsspielräume beeinflusst, sondern auch langfristige Ordnungsstrukturen prägt.

Insgesamt machte der Vortrag deutlich, dass das Völkerrecht eine doppelte Funktion erfüllt: Es setzt normative Grenzen und strukturiert zugleich die Prozesse, in denen globale Ordnung ausgehandelt wird. Gerade in Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen bleibt es damit ein zentrales Instrument, um internationale Politik nicht ausschließlich machtpolitischen Dynamiken zu überlassen.

Wir bedanken uns herzlich bei Heike Krieger für diesen differenzierten und analytisch fundierten Vortrag sowie beim Publikum für die engagierte Diskussion.

Das gesamte Programm der Ringvorlesung finden Sie hier.

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