Hauptinhalt

Prüfungen

 Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Prüfungen.

  • Woran erkenne ich, ob ich mich zu einer Prüfungsleistung anmelden muss?

    Verbindlich geregelt sind diese Studien- und Prüfungsleistungen im Modulhandbuch.

    Achtung: Bei Importmodulen gilt NICHT die Prüfungsordnung, in die Sie immatrikuliert sind, sondern diejenige, aus der das Importmodul stammt. Eine Liste aller Prüfungsordnungen erhalten Sie auf der entsprechenden Webseite der Philipps-Universität.

    Welche Module welche verbindlichen Studien- und Prüfungsleistungen vorsehen, können Sie zudem auf der Plattform MARVIN unter "Mein Studium" --> "Studienplaner mit Modulplan" sehen, wenn Sie den Titel des Sie interessierenden Moduls anklicken. Im Reiter "Grunddaten" ist unter "Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten (Art der Prüfungen)" notiert, ob und welche Leistungen verbindlich erbracht werden müssen, um ein Modul abzuschließen. Studienleistungen, die in dieser Rubrik notiert sind, müssen modulbezogen und wie Prüfungen angemeldet werden. Bitte beachten Sie die (fachbereichsspezifisch) geltenden Fristen.

  • Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?

    Wie genau Sie sich über MARVIN zu Ihren Prüfungen anmelden, entnehmen Sie bitte den zentralen Webseiten zum Prüfungsmanagement mit MARVIN. Bitte beachten Sie, dass für Importmodule und Veranstaltungen aus Studiengängen anderer Fachbereiche andere Regeln und Fristen gelten können.

    Sind in MARVIN verschiedene Prüfungsnummern für dasselbe Modul auswählbar, lautet die Faustregel wie folgt:

    Variante A = Ziffer 1 am Schluss
    Variante B = Ziffer 3 am Schluss
    Variante C = Ziffer 4 am Schluss

    Welche Variante für Sie in welchem Modul relevant ist, hängt davon ab, ob Sie eine Vorlesung mit Abschlussprüfung (Variante A), ein Seminar mit Abschlussprüfung (Variante B) oder eine Kombination aus Vorlesung und Seminar mit Abschlussprüfung (Variante C) besuchen.

    Eine Ausnahme von dieser Regel bildet das Modul "Einführung in die geschichtswissenschaftliche Forschung". Hier melden Sie sich bitte für 2 Studienleistungen sowie eine Prüfungsleistung an.

  • Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?

    Die Abmeldung erfolgt jeweils über die gleichen Wege wie die Anmeldung (siehe FAQ „Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?“).
    In der Regel entsprechen die Fristen für die Abmeldung denen der Anmeldung. Die genauen Zeiten finden Sie auf dieser Seite oberhalb der FAQ.

    Grundsätzlich sollten Sie sich von allen Prüfungen abmelden, die Sie nach anfänglicher Anmeldung doch nicht ablegen möchten, um im Folgesemester Probleme zu vermeiden.

  • Was muss ich hinsichtlich Wiederholungsterminen und Prüfungsversuchen beachten?

    Wenn Sie am Wiederholungstermin teilnehmen möchten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich zunächst zum regulären ersten Termin fristgerecht angemeldet haben.

    Dann müssen Sie sich im Zeitraum für die Anmeldung zum 2. Prüfungstermin wieder selbstständig via MARVIN anmelden. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung des 2. Prüfungstermins entnehmen Sie bitte dem PDF "Übersicht Prüfungsanmeldung - wie und wann".

  • Muss ich die Studien-/Prüfungsleistungen für ein Modul im selben Semester ablegen?

    Wenn Sie nicht innerhalb eines Semesters alle für ein Modul erforderlichen Studien- bzw. Prüfungsleistungen absolvieren, obwohl dies gemäß Modulbeschreibung (unter: "Dauer des Moduls: Ein Semester") vorgesehen ist, kann es zu Studienzeitverzögerungen kommen. Denn es wird nicht jedes Modul in jedem Semester angeboten (vgl. "Turnus"-Angabe in der Modulbeschreibung).

  • Wie und wann bekomme ich meine Note?

    Ihr Prüfungsergebnis ist nach der Leistungsverbuchung (Prüfende tragen das Ergebnis entweder selbst in das Prüfungsverwaltungssystem ein oder leiten es zu diesem Zweck an das zuständige Sekretariat weiter) automatisch in Ihrem Online-Notenspiegel sichtbar.

  • Attest

    Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können bzw. die Hausarbeit nicht fristgerecht einreichen können, übersenden Sie bitte dem*der Prüfenden ein ärztliches Attest, das Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie durch ein Attest vom ersten Prüfungsversuch/-termin zurücktreten, wird Ihnen der Versuch gutgeschrieben (Vermerk in MARVIN: ATT = Attest), ABER: Sie sind nicht automatisch zum zweiten Prüfungsversuch/-termin angemeldet. Das müssten Sie selbst in den angegebenen Fristen erledigen. Sollten Sie diesen ebenfalls nicht antreten können, ist erneut das Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig, um einen eingetragenen Fehlversuch zu vermeiden.