Hauptinhalt
Abschlussarbeit
Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums – herzlichen Glückwunsch! Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Masterarbeit.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich die Meldeunterlagen zur Masterarbeit?
Sie finden die Meldeunterlagen untenstehend zum Herunterladen. Bitte reichen Sie außerdem ein aktuelles Transcript of Records ein, das Sie selbstständig bei MARVIN downloaden können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es fixe Meldetermine für die Masterarbeit?
Für die Anmeldung zur Masterarbeit gibt es derzeit keine festen Meldetermine.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Anmeldung zur Masterarbeit erfüllen?
Um sich für die Masterarbeit anzumelden, müssen Sie Module im Umfang von 60 LP erfolgreich abgeschlossen haben; darunter alle zu belegenden Module aus dem Einführungs- und Basisbereich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Voraussetzungen muss ich für die Anmeldung zur Masterarbeit erfüllen?
Um sich für die Masterarbeit anzumelden, müssen Sie Module im Umfang von 60 LP erfolgreich abgeschlossen haben; darunter alle zu belegenden Module aus dem Einführungs- und Basisbereich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich die Masterarbeit aus dem Ausland anmelden?
Grundsätzlich ist es möglich, die Masterarbeit aus dem Ausland anzumelden. Bitte versuchen Sie, so viel wie möglich bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt zu regeln, d.h. lassen Sie sich gegebenenfalls bereits alle Unterlagen unterschreiben. Auch aus dem Ausland sind alle Meldeunterlagen vollständig einzureichen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich das Thema der Masterarbeit nach der Zulassung ändern?
Wenn Sie das Thema Ihrer Abschlussarbeit nachträglich ändern möchten, so bedarf dies eines offiziellen Antrags beim Prüfungsausschuss und der Zustimmung Ihrer Erstgutachterin*Ihres Erstgutachters
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie sollte die Masterarbeit formal aufgebaut sein?
Die Masterarbeit soll einen Umfang von 150.000-160.000 Zeichen inklusive Leerzeichen und Fußnoten (ca. 55-60 Seiten) haben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann darf bzw. muss ich mich exmatrikulieren?
Sie können sich bereits nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung per Antrag exmatrikulieren, empfehlenswert ist es aber, bis nach der Erstellung des Zeugnisses immatrikuliert zu bleiben.
Alles Relevante hierzu finden Sie auf der entsprechenden Website der Philipps-Universität unter Informationen zur Exmatrikulation.