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Wichtige Hinweise

Hier möchten wir dir noch einige wichtige Informationen zu den Themen Sicherheit & Versicherungsschutz im Ausland sowie Visa zur Hand geben.

  • Sicherheit

    Informiere dich über die Sicherheitssituation in deinem Zielland. Das Auswärtige Amt veröffentlicht dafür Reisehinweise, Sicherheitshinweise und Reisewarnungen, die eine wichtige Quelle vor und auch während des Aufenthalts sind.

    Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- und zollrechtliche Besonderheiten. Die Informationen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert.

    Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder diese einzuschränken. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

    Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amtes, Reisen in ein Land oder eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund akuter Gefahr für Leib und Leben vor Aufenthalten in einem Land oder einer Region gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in dem jeweiligen Land leben, werden dann eventuell zur Ausreise aufgefordert. Aufenthalte in ein Land für das eine Reisewarnung besteht, werden von einer Förderung über das Erasmus+ Programm ausgenommen, ein Erasmus+ Aufenthalt zu Studium oder Praktikum ist für die Dauer der Reisewarnung nicht zulässig.

    Mit der Eintragung in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND schaffst du die Voraussetzung, dass du im Krisen- bzw. Katastrophenfall von den Auslandsvertretungen schnell informiert und ggf. in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen werden kannst. Du kannst dich in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen lassen.

  • Versicherungsschutz

    Es ist deine Aufgabe, deine Reise zu organisieren und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Mit der Teilnahme am Austauschprogramm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.

    Du hast die Möglichkeit, über den DAAD eine Kranken-/Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Informationen zur Gruppenversicherung des DAAD findest du hier:

    http://www.daad.de/ausland/service/downloads/de/4431-versicherungen/

    Weitere Hinweise zum Versicherungsschutz findest du in unseren FAQs sowie dem Erasmus+ Grant Agreement.

    Die deutsche Krankenversicherung bleibt auch im Ausland bestehen, aber nicht überall gelten die vollen Versicherungsleistungen. Welche Leistungen in welchem Land durch die deutsche Krankenversicherung abgedeckt sind, kann man bei der Krankenkasse erfahren. Häufig verpflichtet man sich bei der Annahme eines Studienplatzes an einer Gastuniversität, eine Zusatzkrankenversicherung oder die Versicherung der Universität abzuschließen. Je nach Zielland und Universität können Mehrkosten auf dich zukommen.

    Wir empfehlen dringend, eine private Auslandsreisekrankenversicherung in Deutschland abzuschließen.

    Diese sollte Leistungen wie den Rücktransport nach Deutschland beinhalten. Bitte prüfe, ob deine Auslandsreisekrankenversicherung von deiner Gasthochschule akzeptiert wird oder ob du dort noch eine zusätzliche Versicherung abschließen musst.

    Neben einer Krankenversicherung sollte eine private (Reise-)Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

    HINWEIS: Es besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen, Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen.

    Studierende aus dem Bereich Medizin müssen sich vor einem Auslandspraktikum in der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung nach dem Versicherungsschutz erkundigen, da die Gruppenversicherung des DAAD hier keine Schadensfälle abdeckt.

  • Visum

    In der Regel wird für die Einreise in die meisten Länder außerhalb der EU ein gültiger Reisepass und ein Visum benötigt. Die Beantragung deines Studentenvisums liegt in deiner eigenen Verantwortung. Für aktuelle und detaillierte Informationen zum Visumsantrag und zu den erforderlichen Dokumenten informierst du dich bitte auf der Website der Botschaft deines Ziellandes. Bitte beachte auch die Informationen, die dir deine Partneruniversität in diesem Zusammenhang zur Verfügung stellt. Dein Reisepass sollte noch mindestens sechs Monate über den geplanten Abschluss deines Auslandsaufenthaltes hinaus gültig sein.

    Studierende der Philipps-Universität Marburg mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, die keine EU-Bürger sind und sich für mehr als sechs Monate außerhalb des Bundesgebiets aufhalten wollen sind verpflichtet, rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen, damit ggf. eine längere Wiedereinreisefrist gesetzt werden kann und ein Erlöschen des Aufenthaltstitels verhindert wird.

    Weitere Informationen zu den Visaanforderungen und wichtige Links zu den Botschaften und Konsulaten kannst du auch den Informationen zu unseren Partneruniversitäten in Mobility-Online entnehmen.