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Zwischen Uni und Job
Der Studienabschluss ist geschafft. Und nun? Auf welche Punkte Sie in der Übergangszeit zwischen Studium und Beruf unter anderem achten sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Exmatrikulation
Die Exmatrikulation beendet Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation sind Sie nicht mehr als Studierende*r an der Hochschule eingeschrieben.
Antrag auf Exmatrikulation
Nach Ihrer letzten bestandenen Studien- oder Prüfungsleistung empfiehlt es sich, bereits im laufenden Semester Ihre Exmatrikulation zu beantragen. Sie können selbst bestimmen ob die Exmatrikulation sofort oder mit Ablauf des laufenden Semesters stattfinden soll. Sollten Sie nämlich noch nicht direkt nach Ihrer letzten Prüfung in den Beruf einsteigen können, hat eine Exmatrikulation zum Ablauf des Semesters den Vorteil, dass Ihnen bis zum Semesterende der Studierendenstatus erhalten bleibt. So profitieren Sie in dieser Zeit unter Umständen von Vorteilen wie z.B. der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Semesterticket.
Eine Exmatrikulation von Amtswegen erfolgt automatisch, sollten Sie sich zum kommenden Semester nicht zurückmelden.
Exmatrikulationsbescheinigung
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung beantragen. Sie ist als Nachweis für die Rente oder bei ggf. bei einer Immatrikulation an einer anderen Hochschule wichtig! Nicht immer bekommen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung automatisch, z.B. wenn eine Exmatrikulation von Amtswegen erfolgte.
An der Uni Marburg können Sie, solange Sie noch immatrikuliert sind, den Antrag auf Exmatrikulation über Marvin stellen. Die Exmatrikulationsbescheinigung steht Ihnen dann in Marvin zum Download bereit. Nachdem Sie exmatrikuliert wurden, kann dennoch eine Bescheinigung über den „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über Studienzeiten“ erstellt werden.Übrigens: Wenn Sie nach einem Bachelorabschluss im folgenden Semester ein Masterstudium an derselben Hochschule beginnen, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren. Hier reicht es, dass Sie sich im Rahmen der Umschreibung ordnungsgemäß zurückmelden.
Alle Informationen zur Exmatrikulation an der Uni MarburgInhalt ausklappen Inhalt einklappen Arbeitslos und/oder arbeitsuchend melden
Wenn Sie noch keinen Job gefunden haben, stellen Sie sich vielleicht die Frage: „Soll ich mich arbeitslos melden?“
Keine Meldepflicht
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, sich nach Beendigung des Studiums bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos/arbeitsuchend zu melden. Es ist aber durchaus empfehlenswert, mit der Bundesagentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen und zu überprüfen, welche Unterstützungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können.
Tipp: Sollten Sie noch nicht wissen, wie es nach Ihrem Abschluss weitergeht, können Sie sich bereits vor Ihrem Abschluss bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Als Richtlinie gilt hier: frühestens drei Monate vor der letzten Prüfung.
Kontakt zur Bundesagentur für ArbeitArbeitslosengeld I
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Hochschulabsolvent*innen meistens nicht. Um einen Anspruch zu haben, muss eine sogenannte Anwartsschaftszeit erfüllt sein. Diese ist z.B. gegeben, wenn Sie in den letzten 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sind. Im Rahmen von Arbeitslosengeld I sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abgedeckt.
Bürgergeld (Grundsicherung)
Sollten Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, aber trotzdem Hilfe für Ihren Lebensunterhalt benötigen, können Sie einen Antrag auf Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter stellen. Unter welchen Voraussetzungen Sie Bürgergeld erhalten und was dabei für Ihr Einkommen und Vermögen gilt, erfahren Sie hier.
Hinweis: Als Bezieher*in von Bürgergeld zahlt das Jobcenter für Sie die monatlichen Beiträge Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. einen Zuschuss zu Ihrem Versicherungsbeitrag bei der Privaten Krankenversicherung.Unterstützung für Nichtleistungsempfänger*innen
Auch ohne Anspruch auf Leistungsbezug (Arbeitslosengeld I/Bürgergeld) können Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos/arbeitsuchend melden. Sie haben so die Möglichkeit, Unterstützung bei der Arbeitsuche zu erhalten. Die entsprechenden Leistungen sind für Sie unentgeltlich.
Diese Leistungen können z.B. die persönliche Beratung bei Fragen zur Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Stellensuche, die Förderung der beruflichen Weiterbildung, Jobcoaching oder die Übernahme von Kosten für Bewerbungen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Umzüge umfassen. Sofern Sie arbeitslos gemeldet sind, wird diese Zeit als Anrechnungszeit bei Ihrem Rententräger gemeldet.
Informationen für Nichtleistungsempfänger*innenInhalt ausklappen Inhalt einklappen Kranken- und Pflegeversicherung
Studierende sind bis zum 25. Lebensjahr in der Regel über ihre Eltern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert und müssen keine eigenen Beiträge zahlen.
Wer über die Eltern privat krankenversichert ist, muss sich entscheiden, ob er*sie während des Studiums privat versichert bleiben möchte oder nicht. Wer sich einmal für die private Krankenversicherung im Studium entschieden hat, kann während der gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln!Ab dem 25. Geburtstag wechseln Studierende in die studentische Versicherung und zahlen eigene Beiträge. Die studentische Kranken- und Pflegeversicherung bleibt grundsätzlich bestehen, bis Studierende das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Mehr Infos zur Kranken- und Pflegeversicherung für StudierendeEnde der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung
Die studentische Kranken- und Pflegeversicherung endet automatisch mit der Exmatrikulation. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie innerhalb von drei Monaten eine neue Kranken- und Pflegeversicherung abschließen und sich freiwillig versichern. Falls Sie jünger als 23 Jahre sind, bleiben Sie in der Familienversicherung und müssen keine Beiträge zahlen.
Ausnahme: Erhalten Sie nach der Exmatrikulation Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beim Erhalt von Arbeitslosengeld I sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls abgedeckt.
Wichtig: Studierende, die in der privaten Krankenversicherung waren, können erst mit Berufsbeginn (sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ein Wechsel ist unter Umständen möglich, wenn Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld erhalten.
Tipp: Recherchieren Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen mehr zu dem Thema „Welche Versicherungen brauche ich?“
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Unterstützung beim Berufseinstieg
Je nach Art des Unterstützungsbedarfs helfen Ihnen verschiedene Einrichtungen weiter, wie zum Beispiel:
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen eine Berufsberatung während und nach dem Studium. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur vor Ort nach entsprechenden Angeboten. Beispielhaft gibt es in Marburg die Studien- und Berufsberatung für Studierende und Hochschulabsolvent*innen.
Career Service der Hochschule
Während des Studiums steht Studierenden der Career Service ihrer Hochschule bei Fragen zur Verfügung und unterstützt sie mit verschiedenen Angeboten zur Berufsorientierung und zum Berufseinstieg. Hochschulabsolvent*innen profitieren oft auch noch einige Monate nach dem Abschluss von der Beratung des Career Service. Fragen Sie einfach mal nach.
Netzwerke
Nutzen Sie Ihre Netzwerke zur Unterstützung beim Berufseinstieg. Sprechen Sie bspw. mit Freund*innen und Bekannten, besuchen Sie Job-/Karrieremessen, suchen Sie Kontakt zu Berufsverbänden oder Alumni-Netzwerken.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Übergangszeit nutzen
Die Zeit nach dem Studium ist eine Übergangsphase, die Sie bis zum Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis vielfältig gestalten können. Neben der Beschäftigungssuche können Sie die Zeit z.B. für folgende Aufgaben nutzen:
- Jobcoaching
- Bewerbungstraining
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Nebenjob
- Netzwerken
- Freiwilligendienst
- Gap YearEinzelne Angebote, wie z.B. ein Jobcoaching, können unter Umständen über die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziert werden.