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Social Media

Gestaltungsraster für Social Media. Beschreibung nach der Grafik. Klick öffnet vergrößerte Ansicht
Abb. lässt sich durch Anklicken vergrößern

Die Abstände betragen immer 1/14 der Gesamtbreite (rotes Quadrat im Bild).

Die Logobreite beträgt immer 2/14 der Gesamtbreite (grüne Fläche im Bild).

Raster und Varianten für 1:1 Posts. Beschreibung nach der Grafik. Klick öffnet vergrößerte Ansicht
Abb. lässt sich durch Anklicken vergrößern

Die Flächengestaltung für Social Media basiert auf dem grundsätzlichen Gestaltungsraster.

Da hier das Logo nur im Profilbild oder auf dem letzten Slide zum Einsatz kommt, kann das Grid über das gesamte Format gezogen und unterschiedlich belegt werden. Neben den hier vorgestellten Beispielen können auf dem gleichen Prinzip noch weitere Varianten entstehen.

Neben den hier vorgestellten Beispielen können auf dem gleichen Prinzip noch weitere Varianten entstehen.

Beispiele für unzulässige Layouts. Beschreibung nach der Grafik. Klick öffnet vergrößerte Ansicht
Unzulässige Layouts für 1:1 Posts. Klick öffnet vergrößerte Ansicht

Die Einbindung des Designsystems sollte immer ein spannendes Verhältnis von Fläche und den geometrischen Elementen bilden. Die hier dargestellten Layoutvarianten sollten möglichst vermieden werden, da sie das Format nicht ideal bedienen. Um ausreichend Spielraum für Bild und Text zu haben, sollte auf die zuvor dargestellten Varianten zurückgegriffen werden.

Beispiele für die Gestaltung von 9:16 Beiträgen. Beschreibung nach der Grafik. Klick öffnet vergrößerte Ansicht
Raster und Varianten für 9:16 Beiträge. Abb. lässt sich durch Anklicken vergrößern

Bei der Gestaltung von 9:16-Beiträgen wird das Raster auf die Schutzzonen, z. B. bei Instagram, angepasst, sodass relevante Inhalte sowie die Designelemente nicht von anderen Einblendungen verdeckt werden.

Markenstufe 1

Für die Gestaltung stehen Primärblau, Dunkelblau und Weiß zur Verfügung. Das Logo wird in Primärblau oder Weiß abgebildet. Die Schrift ist Schwarz oder Weiß.  Auf der „Titelseite“ darf nur dann eine Sekundärfarbe verwendet werden, wenn ein Störer verwendet wird. Auf den Folgeseiten dürfen analog der Regelung für mehrseitige Flyer (Innenseiten) Sekundärfarben verwendet werden. Primärblau ist jedoch die vorherrschende Farbe.

Exemplarisches Karussell Markenstufe 1. Beschreibung in der Bildunterschrift. Klick öffnet vergrößerte Ansicht
Das Beispiel zeigt ein exemplarisches Karussell im Format 1:1 auf der Ebene Markenstufe 1. Die Designelemente können zur Strukturierung, als Rahmen oder als Stellfläche für Pfeile, Icons oder Text verwendet werden. Abb. lässt sich durch Anklicken vergrößern

Markenstufe 2 (Fachbereiche, Institute)

In Markenstufe 2 wird mit Primärblau, Weiß und einer Sekundärfarbe gestaltet. Das Logo wird in Primärblau oder Weiß abgebildet.

Exemplarisches Karussell Markenstufe 2. Beschreibung in der Bildunterschrift. Klick öffnet vergrößerte Ansicht
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Markenstufe 3 (Zentren und Einrichtungen)

In Markenstufe 3 werden Posts mit 1-2 Sekundärfarben und Weiß gestaltet. Das Logo wird in Primärblau oder Weiß abgebildet. Bei einem Störer darf Primärblau verwendet werden.

Exemplarisches Karussell Markenstufe 3. Klick öffnet vergrößerte Ansicht
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Markenstufe 4 (Verbundprojekte, Zentren mit externen Partnern)

In Markenstufe 4 wird mit 1-2 Sekundärfarben und Weiß gestaltet. Primärblau wird nicht verwendet.

Exemplarisches Karussell Markenstufe 4. Klick öffnet vergrößerte Ansicht
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Markenstufen

01: Zentralverwaltung mit Präsidium, Dezernaten, Stabsstellen, zentrale Bereiche und Aktivitäten der Universität
02: Fachbereiche und ihre Institute, Arbeitsgruppen etc.
03: Zentren und Einrichtungen, die der Universität alleine gehören
04: Verbundprojekte und Zentren mit externen Partnern
05: Integration des Universitätslogos in das Corporate Design externer Eigenmarken