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Gewerbliche Schutzrechtsarten



Patent
Gebrauchs-
muster
Geschmacks-
muster
Urheberrecht Marke
Schutzgegen-
stand
Technische Erfindungen  
Technische Erfindung
Design und Flächenmuster 
Werke: Literatur, Wissenschaft und Kunst, Software Waren, Dienstleistungen, Geschäftl. Gezeichnungen, Werke (Titel)
Laufzeit 20 Jahre 10 Jahre 20 Jahre bis 70 Jahre nach dem Tod 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar
Voraussetzung   
Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerblich anwendbar Neuheit, erfinderischer Schritt, gewerblich anwendbar Neuheit, Eigentümlichkeit Schöpferische Gestaltungshöhe Unterscheidungskraft,
Benutzung
Entstehung
des Rechts
Anmeldung, Prüfung, Erteilung Anmeldung, Eintragung Anmeldung durch Entstehung des Werkes Anmeldung, Eintragung
Gesetz Patentgesetz    Gebrauchsmustergesetz    Geschmacksmustergesetz   
Urheberrechtsgesetz    Markengesetz   



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Zuletzt aktualisiert: 15.04.2011 · Andreas Gabriel

 
 
Philipps-Universität Marburg

Referat für Forschung und Transfer - Sandra Basenau, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-26938, Fax 06421 28-22500, E-Mail: sandra.basenau@verwaltung.uni-marburg.de

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