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Universitätsstiftung Marburg

Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Nächste Antragsfrist bei den Dekanaten bis 07. Mai 2012

 

Die Universitätsstiftung fördert Forschung und Lehre an der Philipps-Universität Marburg. Sie konzentriert sich insbesondere auf die Förderung bedürftiger und befähigter Studierender, auf die Beteiligung an Druckkosten für Dissertationen, die Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen sowie von promovierten Nachwuchwissenschaftler/innen. Die Projekte sollen einen Bedarf von mindestens 1.500 Euro haben und nicht oder nicht ausreichend aus anderen öffentlichen oder privaten Mitteln gefördert werden können.

Antragsberechtigt sind Mitglieder der Philipps-Universität Marburg mit Ausnahme des Fachbereichs Medizin. Anträge dieses Jahr bis zum 07. Mai bei den Dekanaten der Fachbereiche bzw. bei den Direktorien der Wissenschaftlichen Zentren einzureichen. Diese können jeweils nur einen Antrag an die Präsidentin der Philips-Universität (z. Hd. Dr. Felicitas Riedel) bis zum 04. Juni weiterleiten. In diesem Jahr steht ein Betrag von insgesamt ca. 11.000 € zur Verfügung. Ergänzend wird daraufhin gewiesen, dass im Falle der Bewilligung bis zu 25% des gewährten Zuschusses für Bewirtung und Ähnliches aufgewendet werden darf. Für die Einzelheiten ist die Bewirtungsrichtlinie der Philipps-Universität Marburg zu beachten.

 

Hinweise zur Antragsstellung

1. Lediglich ergänzende Förderung

Förderungen durch die Universitätsstiftung stellen lediglich ergänzende Förderungen dar.

2. Förderung von zukünftigen Projekten

Es werden nur zukünftige Projekte gefördert. Projekte, die in der Vergangenheit bereits abgeschlossen wurden, können nicht unterstützt werden.

3. Unterstützung von bedürftigen und befähigten Studierenden

Es werden nur einmalige Beträge und keine Stipendien bewilligt. Die „Bedürftigkeit“ muss begründet werden. Die „Befähigung“ muss durch das Votum eines Hochschullehrers oder einer Hochschullehrerin dargetan werden.

4. Beteiligung an Druckkosten für Dissertationen

Die Druckkostenbeteiligung ist möglich für Dissertation, die mindestens mit ‚sehr gut‘ bewertet wurden. Einem Antrag sind beizufügen: eine Verlagskalkulation, das Votum des Erstgutachters, eine Erklärung über die Höhe der Eigenbeteiligung sowie eine Erklärung über das bestehende oder frühere Dienstverhältnis zur Universität. Personen, die nicht mehr Mitglied der Universität sind, sind ausnahmsweise antragsberechtigt, wenn ihr Ausscheiden zum Zeitpunkt der Entscheidung des Stiftungsbeirats nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

5. Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen

Einem Antrag sind beizufügen: das Tagungsprogramm mit Namen der Referenten und Referentinnen, eine Angabe der Vorhaben, für die Mittel beantragt werden sowie der Finanzierungsplan für die Veranstaltung.

6. Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlern

Unterstützt werden können Nachwuchswissenschaftler, die grundsätzlich promoviert sein sollen. Als „Nachwuchswissenschaftler“ gilt in der Regel, wer höchstens 35 Jahre alt ist und sich in der Qualifizierung für eine wissenschaftliche Laufbahn befindet. Im Antrag soll das Alter angegeben und Auskunft über die wissenschaftliche Laufbahn gegeben werden.

Weitere Informationen

Dr. Felicitas Riedel
Tel.: 06421/28-22065
E-Mail


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Zuletzt aktualisiert: 21.03.2012 · Rockelm

 
 
 
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Referat für Forschung und Transfer - Sandra Basenau, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-26938, Fax 06421 28-22500, E-Mail: sandra.basenau@verwaltung.uni-marburg.de

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