Geschichte der hessischen Stipendiatenanstalt
Philipp von Hessen forderte am 11. März 1529 in
seinem Ausschreiben an die Städte und Flecken diese auf, eine
festgesetzte Zahl von Schülern und Studenten nach Marburg zu senden und
ihnen jährlich 15 Gulden aus freigewordenen Pfründen
zu bezahlen. Die Pfründe bestanden aus den Erträgen der
Meßstiftungen nach dem Tod eines priesterlichen Lehensinhabers.
Diese erste Stipendiatenordnung erhielt durch Aufnahme in den Freibrief
der Universität vom 31. August 1529 Gesetzeskraft.
Am 20. Mai 1546 erhielt die Stipendiaten ein
gemeinsames Wohnheim im Marburger Kugelhaus, dem
früheren Heim der Brüder vom gemeinsamen Leben. Für die Unterhaltung
des Wohnheims kam der landgräfliche Staat auf. Ein Präfekt, später ein
Ephorus, der seit 1561 ein Mitglied
der theologischen Fakultät sein mußte, stand der Hausgemeinschaft
vor.
Am 15. Februar 1560 wurde eine neue
Stipendiatenordnung erlassen.
Hier einige Auszüge:
- Die durch verbriefte Urkunden sichergestellten Stipendienzahlungen, seit 1539 jährlich 20 Gulden, sollen direkt an eine vom Ökonomikus der Universität und dem Ephorus geführte Kasse geleitet werden. Aus diesen Mitteln soll nun auch eine gemeinsame Verpflegung der Stipendiaten (Freitisch) bestritten werden.
- Von den 60 Stipendiatenstellen sind 50 für Minores (Schüler und Studenten) und 10 für die im letzten Studienabschnitt befindlichen Maiores vorgesehen. Zusätzlich sollten je einen Studenten der Medizin und der Rechtswissenschaften aufgenommen werden. Alle Bewerber sind einer möglichst strengen Auswahl und studienbegleitenden Prüfung zu unterziehen.
- Die Mitglieder der Anstalt sollen gemeinsam im Kugelhaus leben und essen. Im Rahmen dieser Gemeinschaft kommt den Maiores die Aufgabe einer Studienkontrolle und -hilfe für die jüngeren Minores zu.
In seinem Testament vom 6. April 1562 drückte Philipp der Großmütige den Wunsch aus, daß auch in Zukunft „mit den Stipendiaten und stipendiis gute Ordnung gehalten und dieselben denen gegeben werden, so gute Ingenia (Fähigkeiten) haben.“
Als 1607 die Gegenuniversität in Gießen
gegründet wurde, verlor die Stipendiatenanstalt 33 südhessische
Präsentationstellen, so daß nur noch 27 erhalten blieben.
Nachdem im Jahre 1650 die letzten Professoren an die
oberhessische Universität Gießen gezogen waren, hörte die Marburger
Hochschule und mit ihr die Stipendiatenanstalt praktisch auf zu
bestehen.
Nach der Wiedereröffnung der Universität durch Wilhelm VI. am
16. Juni 1653 veranlaßte der Landgraf am 31.
Oktober 1653, daß jährlich 400 Gulden aus der Tranksteuer der
Stipendiatenanstalt zuzuweisen seien. Die Präsentationsstädte waren derart verarmt, daß sie
keine regelmäßigen Zahlungen mehr leisten konnten.
1807, als Kurhessen ein Bestandteil des
Königreiches Westfalen wurde, das Jérôme Napoleon von Kassel aus
regierte, verlor die Stipendiatenanstalt ihre Einkünfte aus der
Tranksteuer und war auf Zuweisungen aus dem Staatshaushalt
angewiesen.
1811 war der Teil des Kugelhauses, in dem die
Stipendiaten wohnten, baulich verfallen. Der Staat bewilligte keine
Wiederherstellung, und so wurde das Gebäude abgebrochen.
Für fast 150 Jahre blieb die Wohngemeinschaft der Hessischen
Stipendiatenanstalt aufgelöst.
Am 15. Juli 1821 berichtete der Ephorus, daß die
Mittel der Stipendiatenanstalt nur noch für die Bezahlung eines
Repetenten und zweier polnischer Studenten ausreichten.
Nach den Revolutionsjahren wurde am 11. Februar 1849
ein neues Regulativ verabschiedet, das erst im Jahre 2002 durch eine
neue Satzung abgelöst wurde.
Eine erste Möglichkeit, die frühere Wohngemeinschaft der Stipendiatenanstalt wieder aufleben zu lassen, ergab sich im Jahre 1927, als die hessischen Kirchen der Universität eine Spende zu deren 400-jährigen Jubiläum zukommen ließen. Diese Spende war gebunden an die Maßgabe, daß sie für die Errichtung eines Studentenwohnheims im Forsthof am Schloßberg verwendet werden sollte. In diesem Heim sollten vor allem Stipendiaten und der Repetent der Stipendiatenanstalt untergebracht werden. Tatsächlich wohnte jedoch lediglich vom Wintersemester 1932/33 bis zum Wintersemester 1933/34 ein Teil der Stipendiaten unter dem ehemaligen Ehorus Prof. Hermelink im Forsthof, da die Nationalsozialisten das Gebäude danach anderweitig verwendeten.
Im Sommersemester 1946 konnten durch Initiative des
Ephorus Prof. Frick die ersten Stipendiaten in Zimmern des
Marstallgebäudes einziehen, das seitdem als Collegium
Philippinum das Wohnheim der Hessischen Stipendiatenanstalt ist.
1949 wurde der gemeinsame
Mittagstisch wieder eingerichtet, der bis heute im
Hausleben eine tragende Funktion hat. Prof. Theodor Siegfried, der
Nachfolger Fricks, begann mit dem Ausbau des
Zeughausflügels, der 1955 beendet
wurde.
Im Jahre 1974 erfolgte nochmals ein räumlicher
Zugewinn, als das Erdgeschoß der früheren Kommandantur (alte
Schmiede) in Schloß 3 bezogen werden konnte.
Am 7. November 1954 erhöhten die
Präsentationstädte ihre Pflichtbeiträge und sagten die
Zahlung freiwilliger Beiträge zu, um die Einrichtung zu erhalten.
Jedoch wäre ohne einen erheblichen jährlichen Zuschuß durch das
Land Hessen und der beiden evangelischen
Kirchen in Hessen die Erhaltung der Wohngemeinschaft nicht
möglich.
Entscheidende Veränderungen in der inneren Struktur bewirkte die um
1970 nach und nach durchgesetzte Forderung der
Heimbewohner nach Mitbestimmung in den Angelegenheiten
des Wohnheims. Die Hausversammlung, die bis dahin ein
Ort des informellen Meinungsaustausches war, rückte nun in den
Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens und wurde zu einem Träger der
studentischen Selbstverwaltung. Von Anfang an war
dabei in der Forderung nach Mitbestimmung die Bereitschaft zur
Übernahme von Mitverantwortung enthalten. Außerdem konnten die
Studenten zwei stimmberechtigte Vertreter in die
Verwaltungskommission entsenden, und der
Tutor, der seit der Einführung dieses Amtes
1955 die Funktion eines studentischen Betreuers
innehatte, wurde zum Repräsentanten der Hausselbstverwaltung.
Im Jahr 2002 wurde schließlich das heute im Haus geltende Regulativ in Kraft gesetzt.

