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Informationen zum Studium in Zeiten der Corona-Pandemie

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Aktuelle Informationen zum Wintersemester 2021/22

Bitte beachten sie die Informationen zur Corona-Pandemie Universitätsverwaltung

und die Informationen der Universität zu Studie und Lehre während der Corona-Pandemie 

Zur Nutzung des Online-Lehrangebotes ist keine spezielle Hardwareausstattung erforderlich. Sie können mit einem Smartphone, Laptop oder PC am Lehrangebot teilnehmen. Alle von der Universität empfohlenen Online-Plattformen sind mit diesen Endgeräten benutzbar. Die Verwendung eines Headsets wird empfohlen. Mehr dazu hier:

Für weitere Fragen, die Studien- und Prüfungsangelegenheiten betreffen, können Sie Prof. Dr. Cohrs (Studiendekan) sowie das Prüfungsbüro (Frau Hilberg, Frau Rokitzki) kontaktieren.

  • Information für Studierende, die eine empirische Abschlussarbeit anfertigen möchten

    Experimente sind so durchzuführen, dass Infektionen vermieden werden. Insbesondere ist auch im Laborbetrieb darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 – 2 Meter zwischen Personen eingehalten wird, und dass auch im Übrigen infektionsgefährdende Konstellationen vermieden werden müssen. Ob dies bei Ihrer Studie möglich ist, entscheidet der verantwortliche Studienleiter. Falls nicht, können Sie die Studie aktuell nicht durchführen.

    Wenn Sie deshalb Ihre Daten nicht wie geplant erheben können, gibt es folgende Ausweichmöglichkeiten:
    1. Änderung des Themas/Titels, so dass eine Datenerhebung nicht notwendig ist oder online erfolgen kann,
    2. Auswertung bereits bestehender Daten,
    3. Abmeldung der Abschlussarbeit aus besonderem Grund, so dass die ursprüngliche Anmeldung nicht als Fehlversuch zählt. Innerhalb von 6 Wochen soll dann ein neues Thema angemeldet werden.

    Hiefür sollte jeweils ein formloser Antrag gestellt werden, der eine Bestätigung der Anleiterin/des Anleiters enthält.

    Wenn sich durch die Themen/Titeländerung eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ergibt, ist nach Prüfungsordnung eine Verlängerung um 20% auf Antrag einfach möglich.

    Für weitergehende Fragen können Sie sich an das Prüfungsbüro oder den Studiendekan wenden.

  • Videokonferenzen als Ersatz von mündlichen Prüfungen

    Videokonferenzen als Ersatz von mündlichen Prüfungen können zugelassen werden, wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:
    - Alle Beteiligten sind mit dieser Prüfungsform einverstanden. Die Kandidatin/der Kandidat muss sich einverstanden erklären, dass sie oder er per Videokonferenz eine mündliche Prüfung ablegt und Daten per E-Mail versandt werden.
    - Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung einer digital gestützten Prüfung.
    - Die Videokonferenz wird von Seiten des/der Prüfenden organisiert und verwaltet.
    - Teilnehmende der Konferenz sind: Kandidatin/Kandidat, alle Prüferinnen und Prüfer, ggf. Beisitzende, Protokollantin/Protokollant, ggf. öffentliche Teilnehmende (stumm zugschaltet).
    - Bei Durchführung einer Videokonferenz zum Zwecke einer Prüfung (mündliche Prüfung im Studium oder Disputation) kann die Identität der Kandidatin/des Kandidaten durch Videobild und Zeigen des amtlichen Ausweisdokuments und des Studierendenausweises festgestellt werden.
    - Die Kandidatin/der Kandidat muss mündlich zusichern, dass sie oder er sich alleine im Raum befindet und keine nicht zugelassenen Hilfsmittel zur Verfügung hat.
    - Rein telefonische Prüfungs-Konferenzen sind nicht möglich.
    - Für den Fall, dass die Prüfung aus technischen Gründen abgebrochen werden muss, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Dies stellt die Prüferin/der Prüfer oder Vorsitzende/r der Prüfungskommission fest.
    - Prüfungsprotokoll: Es ist ein Prüfungsprotokoll nach den üblichen Regeln zu erstellen. Eine Videoaufzeichnung ist nicht gestattet.
    - Die Beratung der Note erfolgt ohne die Kandidatin oder den Kandidaten.
    - Die Erläuterung der Prüfungsbewertung /Bekanntgabe der Note erfolgt mündlich in der Videokonferenz.
    - Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung in Bachelor- oder Masterprüfungen bestätigt die Kandidatin/der Kandidat mündlich in der Konferenz, dass ihr oder ihm die Bewertung erläutert wurde.
    - Das Protokoll kann entweder in der Videokonferenz gezeigt oder per E-Mail bekannt gegeben werden.

  • Rückkehr zum normalen Lehrbetrieb

    Ab wann wieder normaler Lehrbetrieb stattfinden wird, wird zentral entschieden. In welchem Umfang dann noch ein online-Angebot stattfindet, wird von den Lehrenden entschieden werden.

  • Nutzung von SPSS

    Ab sofort können Studierende aber bereits die erweiterte Testperiode von SPSS bis 15. Juni nutzen: http://ibm.biz/spsstrial2020. Ansonsten ist JASP eine freie Alternative, mit der Sie auch für zukünftige Pandemien gewappnet sind: https://jasp-stats.org/

  • Start der neuen Studiengänge

    Der neue Bachelor wird im Wintersemester 20/21 beginnen, der Psychotherapie-Master und der polyvalente Master sollen im Wintersemester 21/22 beginnen. Über die Modalitäten zum Wechsel in  einen der neuen Master werden wir Sie zeitnah informieren.

  • Ausstehende Prüfungen

    Sobald die Lehrräume wieder geöffnet sind, werden zunächst ausstehende Prüfungen für bereits angemeldete Studierende nachgeholt.. Wir werden Sie zeitnah informieren, bitten seien Sie vorbereitet. Weiter Information zur Lehre im Sommersemester finden Sie hier:
    https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/sicherheit/coronavirus
    Wir hoffen, das Blockseminare und Klausuren am Ende des Sommersemesters und in der vorlesungsfreien Zeit wie gewohnt stattfinden können.

  • Durchfühung von Klausuren

    - Studierende erscheinen 30 Minuten vor der Prüfung vor dem Gebäude (nicht vor dem Hörsaal). Sie tragen einen Mund-Nasen-Schutz (Community-Masken).
    - Am Eingang des Gebäudes befindet sich eine Aufsicht (ggf. Hausmeister), die für Vermeidung von Gruppenbildung sorgt.
    - Studierende treten einzeln in den Hörsaal ein. Dort befindet sich eine Klausuraufsicht, die durch Plexiglas oder Mund-Nasen-Schutz geschützt ist.
    - Studierende weisen sich direkt bei dieser Aufsicht aus.
    - Die Platzwahl erfolgt bspw. durch ausgelegte Klausuren. Es muss immer eine Reihe frei bleiben, zwischen Studierenden müssen zwei Sitze frei bleiben.
    - Am Ende werden Klausuren bei der Aufsicht abgelegt.
    - Der Raum wird einzeln verlassen, Gruppenbildung ist zu unterbinden.