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Nach dem Studium

Nach dem Studium haben Sie vielfältige Möglichkeiten für Ihre berufliche Zukunft. Der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudienganges in Psychologie berechtigt Sie unter Umständen zur Aus- oder Weiterbildung als Psychotherapeut*in, zur Promotion im In- und Ausland oder für eine Vielzahl von unterschiedlichen Berufen und Karriereoptionen.

  • Promotion

    Wenn Sie an unserem Fachbereich promovieren möchten, sollten Sie sich zunächst für einen Arbeitsbereich entscheiden. Die für diesen Bereich zuständigen Professorinnen und Professoren oder habilitierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne bereit, Sie weiter zu beraten.

    Alle Informationen zur Promotion am Fachbereich 04 finden Sie auf der dazugehörigen Website.

    Alle Informationen zu Fördermöglichkeiten Ihrer Promotion finden Sie auf den Seiten der Marburg University Research Academy.

  • Berufliche Tätigkeitsfelder

    Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) bietet einen genaueren Überblick über die Berufsfelder.

    Über die Vielzahl möglicher Tätigkeitsfelder finden Sie auch auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) einen guten und ausführlichen Überblick.

    In der Veranstaltung Berufsfelder der Psychologie stellen wir Ihnen jedes Wintersemester eine Reihe von Berufsmöglichkeiten vor. Gerne können Sie sich auch von uns über Berufsperspektiven beraten lassen.
    Beachten Sie auch die diversen Angebote der Universität zur Berufsplanung während des Studiums. Insbesondere sei hier auf das Career Center verwiesen

  • Alumni des Fachbereichs

    Wir freuen uns natürlich, wenn Sie sich auch nach Ihrem Studium noch mit uns verbunden fühlen. Daher sind Sie auch immer herzlich zu unserem Sommerfest eingeladen. Außerdem bietet die Philipps-Universität einen attraktiven Alumni-Service an. In regelmäßigen Abständen befragt die Universität auch ihre Abgängerinnen und Abgänger, wie es Ihnen nach dem Studium ergangen ist und wie sie ihr Studium nachträglich bewerten.

  • Informationen zur Exmatrikulation

    Was ist eine Exmatrikulation?
    Eine Exmatrikulation beendet Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation sind Sie als Studentin/Student nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben.

    Gibt es Fristen?
    Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Sie können eine Exmatrikulation aber auch schon während eines Semesters beantragen, die dann erst zum Ende des Semesters wirksam wird. So bleibt Ihnen der Studierendenstatus bis Ende des Semesters erhalten.

    Wie kann ich mich exmatrikulieren lassen?
    Die Exmatrikulation wird ausgeführt nach Übermittlung des entsprechend ausgefüllten Antrags - entweder auf postalischem Wege, per Fax oder durch persönliche Übergabe im Studierendensekretariat. Zwar werden Sie ebenfalls exmatrikuliert, wenn Sie z.B. den Semesterbeitrag für ein neues Semester nicht überweisen. Allerdings erhalten Sie durch diese Exmatrikulation "von Amts wegen" keine Exmatrikulationsbescheinigung, welche von Ihrer Rentenversicherung später zur Anrechnung Ihrer Hochschulausbildung benötigt wird und auch beim Studienortswechsel zur Vorlage für andere Hochschulen unabdingbar ist. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, sich formgerecht zu exmatrikulieren.