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FAQs


Hier finden Sie Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen. Um Ihnen die Navigation zu erleichtern, haben wir die Fragen nach 'Kategorien' geordnet. Sie können einfach auf die jeweilige Frage klicken um die Antworten zu finden. Sollten Sie keine passende Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

1. Allgemeine Fragen

2. Fragen zu B.A.- /M.A.-Studiengängen

3. Studienabschlussphase 

4. Fragen zum Zeugnis 

  • Wann kann ich mein Zeugnis abholen? 

    Sobald Ihre Abschlussdokumente abholbereit sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. 

  • Wann wird mein Zeugnis erstellt? 

    Ihr Zeugnis wird durch das Prüfungsbüro erstellt, sobald Ihr Leistungskonto bei 180/120 LP ist. Wenn Ihre Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung war, dann wird Ihr Zeugnis automatisch nach der letzten Leistungsverbuchung erstellt. Sollten Sie jedoch noch Leistungen aus dem laufenden Semester offen haben, dann melden Sie sich bitte beim Prüfungsbüro unter sobald Ihr Leistungskonto vollständig ist.  

  • Kann ich mein Zeugnis per Post zugeschickt bekommen? 

    Die Versendung der Abschlussdokumente war eine Maßnahme während der Corona-Pandemie, wird aber jetzt nicht mehr praktiziert, d.h. die Abschlussdokumente sollen wenn möglich persönlich im Prüfungsbüro abgeholt werden. Wenn Sie die Dokumente persönlich nicht abholen können, haben Sie die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine formlose schriftliche Vollmacht für die Abholung der Dokumente zu erteilen.

    Auf Anfrage versenden wir auch Dokumente per Post. Für den Versand von Zeugnissen/Urkunden/Dokumenten per Post müssen Sie folgende Punkte beachten:

    - Das Risiko liegt bei Ihnen. 
    - Sollten Ihre Unterlagen auf dem Postweg beschädigt werden oder verloren gehen können wir Ihnen leider keine neuen Originale ausstellen. 
    - Wir haben keine „Portokasse“ oder Briefmarken für den Versand. Wir müssten Sie also bitten, uns einen an Sie adressierten, frankierten Rückumschlag zuzusenden. Wählen Sie hierfür einen stabilen Umschlag mit Papprücken und frankieren Sie ausreichend für ein Einschreiben. Wenn das Porto nicht für einen Versand als Einschreiben ausreicht, können wir Ihr Zeugnis nicht verschicken!
    - Statt traditionellen Briefmarken können Sie auch einen "Porto-Hashtag" oder eine "Internetmarke" der Deutschen Post verwenden. Hinweis: Auch wenn Sie die Unterlagen ins Ausland geschickt bekommen möchten, brauchen wir dafür deutsche Briefmarken!

  • Kann ich im Prüfungsbüro eine beglaubigte Kopie meiner Abschlussdokumente bekommen? 

    Leider dürfen wir Ihnen keine beglaubigten Kopien anfertigen oder von Ihnen gemachte Kopien beglaubigen.

    Hierfür wenden Sie sich am einfachsten an das Stadtbüro Marburg oder eine der Verwaltungsaußenstellen in den Ortsteilen.

  • Welches Datum steht auf meinem Abschlusszeugnis ? 

    Auf Ihren Abschlussdokumenten ist immer das Datum Ihrer letzten Leistungserbringung vermerkt. Wenn beispielsweise die Abgabe der Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung war, dann steht auf den Abschlussdokumenten das Datum der Abgabe der Arbeit. 

5. Notenverwaltung und Prüfungsanmeldung bei Marvin 

6. Fragen zum Lehramt

Für das Lehramt finden Sie hier ein eigenes ausführliches FAQs.

 

7. Fragen zur Promotion