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Binationale Promotion und Cotutelle de thèse

In binationalen Promotionsverfahren wird eine reguläre Promotion an der Philipps-Universität durch eine Zweitbetreuung von einer ausländischen Hochschule unterstützt. Dieses Verfahren bietet sich insbesondere an, wenn im Rahmen des Dissertationsthemas die Expertise eines/einer internationalen Betreuer*in einen Mehrwert für die akademische Arbeit bedeutet. Binationale Promotionen müssen nicht formalisiert durchgeführt werden, da trotz der internationalen Begleitung nur ein Titel der Heimatuniversität verliehen wird. Es wird empfohlen mit beiden Betreuenden eine Betreuungsvereinbarung zu schließen und in Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsbüro eine Einbeziehung des/der externen Betreuenden in das Prüfungsverfahren zu vereinbaren.

Bei einem Cotutelle de thèse Verfahren erwirbt ein/e Nachwuchswissenschaftler*in einen, von zwei Universitäten in unterschiedlichen Ländern gemeinsam verliehenen Doktorgrad. Es handelt sich um einen auf Grund einer einzigen wissenschaftlichen Leistung verliehenen Titel, der auf der Forschungsarbeit an der Philipps-Universität und einer Hochschule im Ausland beruht. International sind die Verfahren vor allem im Hinblick auf die Betreuung der Dissertation, Arbeitsaufenthalte an der Partneruniversität, die Mitwirkung auswärtiger Betreuer*innen im Begutachtungs- und Prüfungsverfahren und die Ausstellung einer gemeinsamen Promotionsurkunde beider Universitäten (bzw. zweier Urkunden, die aufeinander verweisen). Für jedes Cotutelle-Verfahren ist ein individueller Vertrag zwischen den beteiligten Universitäten abzuschließen, in dem die Einzelheiten geregelt werden.

Das informiert über die Richtlinien der Philipps-Universität zu Cotutelle-Verfahren, berät zu den einzelnen Schritten eines solchen Verfahrens und stellt Musterverträge zur Verfügung bzw. prüft gemeinsam mit der Stabsstelle Recht die Cotutelle-Verträge dahingehend, ob sie mit den allgemeinen Regelungen der Universität und des Fachbereichs im Hinblick auf Immatrikulation, Gebühren, Versicherungen, Titelvergabe etc. vereinbar sind. Angelegenheiten, die die wissenschaftliche Arbeit, die Betreuung der Promovierenden oder Einzelheiten der Durchführung des Promotionsverfahrens betreffen (z.B. Dauer und Zeitpunkt des Aufenthalts an der Partneruniversität, Sprache der Dissertation bzw. der mündlichen Prüfung, Ablauf der Begutachtung, Ort der mündlichen Prüfung etc.), bleiben selbstverständlich dem jeweiligen Fachbereich zur Regelung und Entscheidung vorbehalten.

Kontakt
Sandy Halliday
Referat VI A 1: Internationalisierung und wissenschaftliche Kooperationen
Telefon: +49-(0)6421-26473
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