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Wohnen in Marburg

Freier Wohnraum ist auch in Marburg meist knapp und im Allgemeinen nicht besonders preiswert. In der Regel gilt: je zentraler der Wohnraum, desto höher die Miete.
Je früher du dich auf die Wohnungssuche vor Semesterbeginn machst, desto mehr Auswahlmöglichkeiten bieten sich dir. Am besten solltest du bei deiner Wohnungssuche verschiedene Unterkunftsarten in Erwägung ziehen, zum Beispiel Wohnheime, Zimmer oder Wohngemeinschaften. Die WG ist übrigens die in Marburg am häufigsten gewählte Wohnform.
Dabei ist es ganz normal, im Lauf des Studiums nochmal umzuziehen. Es ist deswegen nicht schlimm, wenn man nicht direkt die perfekte Wohnung / das perfekte Zimmer hat. Je mehr Menschen du in Marburg kennengelernt hast, desto leichter fällt dir das Finden der für dich passenden Unterkunft.
In Marburg sind viele Stadtteile fußläufig zu erreichen, sodass du nicht direkt in der Innenstadt wohnen musst, um schnell und bequem zur Uni zu kommen. Neben Innen- und Altstadt bieten sich deshalb auch Ortsteile wie Wehrda oder Cappel sowie vorgelagerte Ortschaften, z.B. Cölbe, Niederweimar oder Fronhausen als Wohnort an.
Das International Office hat für internationale Studierende ein Handbuch erstellt, welches detaillierte Infos zur Wohnungssuche in Marburg, aber auch allgemeine Hinweise zum Thema studentisches Wohnen in Deutschland bietet. Wir empfehlen dir, es gründlich zu lesen und die zahlreichen Tipps bei deiner Suche nach einer geeigneten Unterkunft zu nutzen.

Wohnheime
Die meisten Wohnheime für Studierende in Marburg werden vom Studierendenwerk betrieben. Auf der Website unterhält es auch eine Privatzimmerbörse einschließlich Angeboten von privaten Gästezimmern als Übergangslösung für Studierende.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohnheime des Studierendenwerks Marburg
Auf der Website des Studierendenwerk Marburg findest du Infos zu den Wohnheimen, die das Studierendenwerk betreibt, sowie das Bewerbungsportal und die Privatzimmerbörse.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Weitere Wohnheime und Unterkünfte
Wohnungen und WG-Zimmer suchen und finden – analog und digital
Neben der Wohnungssuche im Internet gibt es noch weitere Möglichkeiten, um in Marburg eine Unterkunft zu finden. Zimmer- und Wohnungsinserate finden sich unter anderem hier:

Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Analog, auf Aushängen in und um den Campus
- an den Anschlagtafeln in der Mensa (Erlenring 5) oder
- an den Anschlagtafeln in der Mensa Lahnberge,
- im Erdgeschoss der Philosophischen Fakultät,
- im Erdgeschoss des Hörsaalgebäudes (Biegenstraße 14),
- in verschiedenen Marburger Studierendenkneipen und -cafés sowie
- in einigen Marburger Einkaufszentren.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen In lokalen Zeitungen
Ein Blick in die wöchentlich erscheinende Veranstaltungszeitschrift „EXPRESS“, die an vielen Orten in Marburg kostenlos ausliegt, lohnt sich. Wohnungs- und Zimmersuchende finden hier oft gute Angebote.
Die Marburger Zeitung Oberhessische Presse bietet aktuelle Infos zum Wohnungsmarkt in Marburg, in der gedruckten Ausgabe ist regelmässig auf ein Zusatzblatt mit Immobilienanzeigen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hilfreiche Websites zur Wohnungssuche
Ein paar Beispiele für Online-Plattformen findest du hier:

Weitere Tipps und Informationen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ummeldung/Anmeldung
Denk daran: Wenn du in Marburg studierst und auch hier wohnst, hast du in der Regel auch deinen Hauptwohnsitz (1. Wohnsitz) in Marburg und musst dich ummelden. In Marburg ist die Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen. Auch wenn du in Marburg umziehst, musst du dich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro melden. Hierfür vereinbarst du am besten online einen Termin.
Bei der An- und Ummeldung ist neben dem Personalausweis außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus, da er in den meisten Fällen nicht alle benötigten Informationen enthält.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohnungsgeberbestätigung
Für die Anmeldung bei der Meldebehörde ist gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese Bestätigung muss von der Person ausgestellt werden, die der meldepflichtigen Person den Wohnraum tatsächlich zur Verfügung stellt. In der Regel handelt es sich dabei um den Vermieter. In Fällen der Untervermietung kann dies jedoch auch der Hauptmieter sein – vorausgesetzt, dieser ist zur Untervermietung berechtigt und verfügt über eine entsprechende Zustimmung des Vermieters.
Die Wohnungsgeberbestätigung dient der Vermeidung von Scheinanmeldungen und muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Art des Wohnraums, Einzugsdatum sowie Namen der einziehenden Personen. Eine bloße Mietbescheinigung oder ein Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht.
Wichtig ist, dass der Wohnungsgeber gesetzlich verpflichtet ist, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben. Die meldepflichtige Person ist außerdem verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung bei der Anmeldung vorzulegen.
In Fällen, in denen ein Hauptmieter die Bescheinigung ausstellt, ist zuvor zu prüfen, ob er dazu rechtlich befugt ist. Laut § 553 BGB hat der Mieter grundsätzlich Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung, wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entsteht. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Ablehnungsgrund vorliegt oder die Wohnung dadurch überbelegt würde.
Ob also ein Hauptmieter als „Wohnungsgeber“ im Sinne des Meldegesetzes auftritt, hängt direkt davon ab, ob eine rechtlich zulässige Untervermietung vorliegt.
Zusätzliche Hilfsangebote

Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur monatlichen Miete, der nicht zurückgezahlt werden muss. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, ist abhängig von
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der Miete und
- dem Wohnort.
Das Wohngeld wird nur nach Antragsstellung gewährt. Bevor du einen Wohngeldantrag stellst, solltest du klären, ob du einen grundsätzlichen Anspruch auf BAföG hast – indem du einen Antrag auf BAföG stellst. Beziehst du nämlich BAföG oder besteht der grundsätzliche Anspruch, so ist es für dich nicht möglich, Wohngeld zu erhalten. Wird dein BAföG-Antrag jedoch abgelehnt, so kann die Wohngeldbehörde daran erkennen, ob eine Gewährung von Wohngeld noch möglich ist.
Gründe für eine Gewährung von Wohngeld wären z.B. ein vom BAföG-Amt nicht akzeptierter Studienfachwechsel oder ein Überschreiten der Förderungshöchstdauer. Wird BAföG nur als Darlehen gezahlt, ist ebenfalls eine Gewährung von Wohngeld möglich.
Studierende, die ein eigenes/eigene Kind/er erziehen, sollten auch dann versuchen, Wohngeld zu beantragen, wenn sie BAföG beziehen. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld von der Wohngeldstelle der Stadt Marburg beraten zu lassen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohnberechtigungsschein
Der WBS berechtigt zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ("Sozialwohnung"). Hierbei werden Einkommensgrenzen und die Anzahl der Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Ein Wohnberechtigungsschein garantiert noch keine Wohnung, sondern erst einen Platz auf der Warteliste. Die Antragstellung erfolgt beim Fachdienst Wohnungswesen der Stadt Marburg.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Notunterkunft
Eine vorübergehende Unterbringung in der Notunterkunft des Studierendenwerks ist in manchen Semestern gegeben. Diese ist in der Regel nur vor Beginn des Wintersemesters möglich
Bei dringendem Bedarf kann eine individuelle Anfrage sinnvoll sein – bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt per E-Mail an wohnen@stw-mr.de.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks.

Wohnen International
Für die spezifischen Bedarfe unserer internationalen Studierenden gibt es hier weitere Informationen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Internationale Studierende: Peer-Sprechstunde Wohnen
Das International Office bietet eine Sprechstunde an, zu der internationale Studierende eingeladen sind, um sich umfangreich über das Thema Wohnen beraten und informieren zu lassen. Die Details der Sprechstunde sind im Kalender des International Office zu finden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohnsupport: Tandem Wohnungssuche
Gemeinsam mit der Freiwilligenagentur Marburg hat die Universität Marburg ein Tandem-Projekt auf die Beine gestellt, bei dem Freiwillige Marburger Mitmenschen internationale Studierende bei der Wohnungssuche unterstützen. Eine detaillierte Beschreibung des Projekts sowie den Link zur Registrierung findet ihr hier.
Betrug bei der Wohnungssuche
Wegen der hohen Nachfrage nach Wohnraum gibt es in vielen deutschen Städten Betrugsversuche bei der Wohnungssuche - und Marburg ist leider keine Ausnahme. Besonders vor Beginn des Wintersemesters wird es immer schwieriger, eine Wohnung zu finden, was Betrüger ausnutzen. Hier möchten wir dir einige Tipps geben, wie du dich vor Betrügern schützen kannst.

Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Das Wichtigste – Wohnung besichtigen
Eine persönliche Besichtigung ist der sicherste Weg, um sicherzustellen, dass die Wohnung tatsächlich existiert. Achtung - eine Online-Besichtigung alleine reicht nicht aus um die Echtheit der Wohnung zu überprüfen. Telefoniere mit dem Vermieter per Video oder treffe ihn, wenn möglich, persönlich, Betrüger meiden in der Regel persönlichen Kontakt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Achte auf Unregelmässigkeiten
Überprüfe die Adresse der Wohnung um sicherzustellen, dass sie existiert und zum Angebot passt. Danach solltest du dich gründlich in die Wohnungsbeschreibung einlesen und sich die Bilder ansehen. Betrüger nutzen häufig Bilder aus dem Internet. Wenn dir die Bilder verdächtig erscheinen, kannst du mithilfe einer Bildersuche leicht überprüfen ob sie aus anderen Quellen stammen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Geldüberweisungen, Preise und Drittanbieter für Zahlungsdienste
Überweise kein Geld vor Vertragsunterzeichnung. Besonders verdächtig sind ebenfalls Überweisungen auf ausländische Konten oder andere ungewöhnliche Methoden wie Western Union, PayPal, oder gar Kryptowährungen. Seriöse Zahlungen laufen in der Regel über Banküberweisungen. Wenn die Plattform (z.B. Airbnb) einen direkten Zahlungsweg ermöglicht, nutze ausschließlich den, andernfalls kannst du dein Geld nicht zurückerstattet bekommen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mietverträge in Deutschland
Unterschreibe nichts ohne gründliche Prüfung, lies den Mietvertrag genau durch. Prüfe, ob alle Informationen korrekt sind, wie zum Beispiel der Name des Vermieters und die Adresse der Wohnung.
Sei vorsichtig bei besonders langen Verträgen (20+ Seiten), weil da wichtige Details möglicherweise versteckt werden können.
Mietverträge sollten in der Regel schriftlich abgeschlossen werden. Ein typischer Mietvertrag enthält folgende Informationen:
- Name des Mieters und Vermieters
- Mietobjekt
- Höhe der Miete
- Mietdauer
- Kündigungsfristen
- Regelungen zur Nutzung der Wohnung
- Hausordnung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kaution
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden oder Mietausfälle. Nach deutschem Mietrecht darf die Kaution maximal das Dreifache der monatlichen Kaltmiete (ohne Nebenkosten) betragen (§ 551 BGB). Die Kaution muss in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Man hat jedoch das Recht, diese in drei gleichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist jedoch spätestens zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, also bei der Übergabe der Wohnung oder dem offiziellen Mietbeginn. Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter Zeit, die Wohnung auf Schäden zu prüfen. Die Kaution wird in der Regel innerhalb von sechs Monaten zurückgezahlt, wenn es keine offenen Forderungen oder Schäden bestehen.
Neben der Kaltmiete kommen noch Nebenkosten hinzu, die zum Beispiel für Heizung, Wasser, Müllentsorgung usw. anfallen. Diese werden entweder als Pauschale oder nach Verbrauch abgerechnet.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Achte auf den Preis
Sollte der Preis zu niedrig sein, könnte es ein anderes auffälliges Merkmal sein. Die durchschnittliche Miete für eine WG in Marburg beträgt etwa 350 Euro. Oft locken Betrüger mit ungewöhnlich günstigen Mieten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Betrug kann überall passieren
Selbst auf der privaten Börse von der Universität könnte es möglich sein, da es manchmal zu viele Anzeigen gibt und manche lassen sich nicht so einfach überprüfen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Dokumentiere alles
Halte alle Kommunikationen, Zahlungen und Vereinbarungen schriftlich fest, damit du im Betrugsfall Beweise vorlegen kannst.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wenn du dir unsicher bist
Wende dich an jemanden mit Erfahrung oder lasse dich von den Ansprechpersonen von der Universität beraten. Du kannst dich auch gerne an das International Office wenden.
Hier findest du alles noch einmal alles zusammengefasst auf einer Übersicht der Verbraucherzentrale Deutschland.