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Learning Agreement

Das Learning Agreement ist eines der wichtigsten Dokumente für Ihren Erasmus+ Aufenthalt, in dem Sie Ihr Studienvorhaben und die Anerkennung der Studienleistungen für Ihren Studiengang festlegen. Als prüfungs-relevantes Dokument ist es nicht nur für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses, sondern insbesondere auch für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen von großer Bedeutung.

Pro Semester gilt ein Richtwert von 30 ECTS für die zu erbringende Studienleistung, für ein Trimester 20 ECTS: Allerdings kann es hier auch zu Abweichungen kommen, etwa durch andere Bewertungssysteme in Ihrem Gastland, eine eingeschränkte Kurswahl oä. Besprechen Sie Ihr Studienvorhaben daher rechtzeitig  vor dem Aufenthalt mit Ihrer oder Ihrem Fachbereichsbeauftragten und/oder Ihrem Prüfungsbüro, um alle Fragen zu klären.

Das Learning Agreement ist verbindlicher Bestandteil Ihres Zuwendungsvertrags (Grant Agreement) und muss daher vor der Unterschrift Ihres Grant Agreements und vor Beginn Ihres Aufenthalts vollständig unterschrieben vorliegen.

Das Learning Agreement besteht aus drei Teilen:

  • Learning Agreement Before Mobility

    Das Learning Agreement Before Mobility wird über das Online-Portal Mobility Online erstellt. Besprechen Sie das Studienprogramm und die Anerkennung rechtzeitig vor Beginn des Aufenthaltes mit Ihrer oder Ihrem Fachbereichskoordinator*in, der oder dem die akademische Betreuung obliegt. Der Studienvertrag sollte die Kurse oder Module des gesamten Auslandsaufenthaltes umfassen und mindestens 30 ECTS-Punkte pro Semester enthalten sowie die jeweilige Anerkennung der Studienleistungen in Marburg. Mindestens 2/3 der Kurse sollten für Ihr hiesiges Studium anrechnungsfähig sein. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der vorherigen Absprache mit der oder dem Fachbereichsbeauftragten.

    Verwenden Sie ausschließlich die dafür vorgesehene Funktion „Learning Agreement: Kurse erfassen“ des Bewerbungsportals Mobility-Online und reichen Sie das Learning Agreement anschließend über die Funktion „LA einreichen“ ein.

    Frist für das Learning Agreement Before Mobility

    Spätestens zwei Wochen vor Beginn Ihres Aufenthaltes muss das Learning Agreement (inkl. aller Unterschriften und Stempel!) bei Mobility-Online hochgeladen worden sein – entweder übernimmt diese Aufgabe Ihre Fachbereichskoordination oder Sie müssen das Dokument selbst dort hochladen.

    Sollte es zu Verzögerungen oder Problemen kommen, die dazu führen, dass Sie die Frist nicht einhalten können, informieren Sie bitte das Erasmus+ Büro. Beachten Sie bitte, dass hier nur Gründe akzeptabel sind, die außerhalb Ihres Einflusses liegen, z.B. Urlaubszeiten der Ansprechpartner an der Gasthochschule oder Ablehnung des eingereichten Studienplans durch Ihre Gasthochschule.

    Bewahren Sie das unterschriebene Original Ihres Learning Agreements bitte bei Ihren Unterlagen auf.

    Welche Felder muss ich ausfüllen (lassen)?

    -  Kursnummer und -titel sowie ECTS-Punkte an der Gasthochschule

    -  Modul, Veranstaltungstitel/-art sowie ECTS-Punkte an der Philipps-Universität

    -  eigene Unterschrift

    -  Unterschrift und Stempel der/des Fachbereichskoordinator*in der Heimathochschule. Wenn Sie Veranstaltungen aus verschiedenen Fachbereichen belegen und anerkennen lassen wollen, müssen Sie evtl. auch weitere Unterschriften einholen.

    -  Unterschrift und Stempel der/des Koordinator*in der Gasthochschule

    Das Dokument darf erst dann in Mobility Online hochgeladen werden, wenn es vollständig ist und alle Unterschriften und Stempel vorhanden sind.

    Sofern Sie nicht alle Studienleistungen vollständig anerkennen lassen wollen, können Sie einen Verzicht auf Anerkennung vereinbaren, der ebenfalls von Ihrer Fachbereichskoordination unterschrieben werden muss. Diese Vereinbarung können Sie als Ergänzung zum LA-Before ebenfalls in Mobility Online hochladen.

    Gleiches gilt für Vereinbarungen über die Ableistung zusätzlicher Leistungen, etwa der Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten oder der Vorbereitung von Abschlussarbeiten während Ihres Auslandsaufenthalts. Beachten Sie, dass solche ergänzenden Vereinbarungen nur mit Zustimmung der Fachbereichsbeauftragten möglich sind.

  • Learning Agreement During Mobility („Changes“)

    Änderungen des Studienvertrages (Changes) sind bis spätestens einen Monat nach Studienbeginn im Gastland möglich. Es können mehrfach Änderungen vorgenommen werden, achten Sie aber auf die Einhaltung der Frist.

    Bei 2-semestrigen Aufenthalten sind Änderungen für das 2. Semester bis einen Monat nach Beginn des zweiten Semesters möglich. Die Änderungen sind nur in Verbindung mit dem vollständigen Learning Agreement Before Mobility gültig.

  • Learning Agreement After Mobility

    Learning Agreement After Mobility dient der Zusammenfassung Ihrer erbrachten Studienleistungen und der Anerkennung an der Philipps-Universität Marburg nach Ihrem Aufenthalt. Es besteht aus zweit Teilen, der Tabelle zur Übersicht der erbrachten Leistungen an der Gasthochschule sowie der Tabelle für die in Marburg anerkannten Leistungen.

    Sie können sich in Mobility Online das Formular Learning Agreement After Mobility (LA-After) als Word-Vorlage herunterladen. In Table C im oberen Teil müssen Angaben zu den im Ausland erbrachten Studienleistungen eingegeben werden, sofern Sie von Ihrer Gasthochschule kein vollständiges Transcript of Records erhalten; dann muss dieser Teil auch von dem Verantwortlichen Ihrer Gasthochschule unterschrieben werden. In Table D im unteren Teil geben Sie bitte die Angaben über die Anerkennung der Studienleistungen an Ihrem Fachbereich ein. Table D muss von Ihren Fachbereichs-/Prüfungsbeauftragten unterschrieben werden.

    Sofern Sie von Ihrer Gasthochschule ein Transcript of Records erhalten, muss die obere Tabelle (Table C) nicht ausgefüllt werden.

    Frist für das Learning Agreement After Mobility

    Kümmern Sie sich möglichst umgehend nach der Rückkehr um die Anerkennung Ihrer Studienleistungen am Fachbereich; Informationen über das Verfahren erhalten Sie im Prüfungsbüro Ihres Fachbereichs. Für Leistungen, für die keine Anerkennung vereinbart wurde, sollten Sie ein Diploma Supplement erhalten

    Spätestens zum 15. August des jeweiligen akademischen Jahres muss das Transcript of Records, evtl. mit ergänzenden Nachweisen, in Mobility Online hochgeladen werden.

    Für Fragen zu Ihrem Learning Agreement ist Ihr*e Fachbereichsbeauftragte*r zuständig. Das Erasmus+ Büro kann die fachbezogenen Dokumente nur formal prüfen, nicht inhaltlich!

Transcript of Records (Datenabschrift der Gasthochschule)

Das Transcript of Records (ToR) dokumentiert die im Ausland erbrachten Studienleistungen und ist für Ihr Studium zusammen mit dem Studienvertrag das wichtigste Dokument des Aufenthaltes; die Kurse auf dem Transcript müssen mit denen auf dem Learning Agreement bzw. dem letzten Changes to Original Learning Agreement übereinstimmen.

Es wird zur Anerkennung der Studienleistungen am Fachbereich benötigt.

Das Transcript of Records wird von der Gasthochschule erstellt – informieren Sie sich rechtzeitig über das weitere Verfahren; viele Hochschulen versenden das Transcript per E-Mail oder per Post direkt an das Referat für Internationale Mobilität oder Ihren Fachbereich; einige Hochschulen stellen die Transcripts nur noch Online zur Verfügung.

Bei Abweichungen vom Learning Agreement oder geringer ECTS-Punktzahl haben Sie die Möglichkeit, in Mobility Online eine Erklärung einzugeben (Angabe zu erreichten und anerkannten ECTS-Anzahlpunkten).

Ergänzende Nachweise, die Sie in Mobility Online hochladen können, sind z.B. Sprachkursbescheinigungen oder Praktikumsbestätigungen.

Äquivalenzbescheinigung des Fachbereichs

Alternativ zur Eintragung in Table D des Learning Agreement After Mobility können Sie auch ein Fachbereichs-internes Dokument zum Nachweis der anerkannten Studienleistungen nutzen, sofern ein solches zur Verfügung gestellt wird:

  • Übersicht der Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Wird von Ihrem Fachbereich erstellt
  • Ist in Mobility Online hochzuladen

Sollte es Abweichungen in der Anerkennung der Studienleistungen geben, laden Sie bitte zusätzlich zu den genannten Dokumenten noch ergänzende Nachweise/Begründungen hoch, z.B. einen Verzicht auf Anerkennung der Studienleistungen.