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Teilnahmebedingungen

Für Ihren Studienaufenthalt im europäischen Ausland bietet Ihnen das Erasmus+ Programm den richtigen Rahmen. Informieren Sie sich hier über die Bedingungen zur Teilnahme am Programm.

  • Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

    Grundsätzlich können Studierende, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, am Erasmus+ Programm teilnehmen und Erasmus-Zuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines der am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am Erasmus+ Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen Erasmus+ Zuschuss in Anspruch nehmen.

    Nach Abschluss des ersten Studienjahres bis einschließlich zur Promotion können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden.

  • Förderbedingungen im Einzelnen

    - Sie müssen in einem Studiengang der Philipps-Universität eingeschrieben sein, der zu einem Hochschulabschluss führt (einschl. Promotionsstudium)
    - Sie müssen mindestens Ihr erstes Studienjahr abgeschlossen haben (gilt für die erste Studienphase, d.h. Bachelor, Staatsexamen und Diplom; Master-Studierende können auch im 1. - Semester des Studienganges ins Ausland gehen);
    - Ihr Auslandsstudium ist studienbedingt und stellt somit einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar (d.h. der überwiegende Teil der im Ausland    erbrachten Leistungen kann in Marburg angerechnet werden);
    - Sie haben Ihr Erasmus+ Zeitkontingent der aktuellen Studienphase noch nicht erschöpft (s.u.);
    - Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden;
    - Ihr Aufenthalt dauert zwischen 3 und 12 Monaten und findet innerhalb eines akademischen Jahres statt;
    - Sie besuchen überwiegend Lehrveranstaltungen des Fachgebiets, die im Rahmen des Austauschplatzes, über den Sie ins Ausland gehen, vorgesehen sind.

  • Zeitkontingent

    Für jede Studienphase (Bachelor, Master, PhD) stehen jeweils 12 Monate für Auslandsaufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms zur Verfügung. Bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) steht ein Zeitkontingent von 24 Monaten zur Verfügung. Dieses Zeitkontingent kann für Studium und Praktikum genutzt werden.

    Anmerkung: Frühere Aufenthalte über das Erasmus+ Programm, die im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) absolviert wurden, werden bei der Berechnung mit eingerechnet, sofern sie die aktuelle Studienphase betreffen.

  • Mehrfachmobilität

    Pro Studienphase sind mehrere Auslandsaufenthalte über das Erasmus+ Programm möglich, sowohl für Studium als auch für Praktikum. Die Aufenthalte dürfen zusammen die Dauer von 12 Monaten (Bachelor, Master, PhD) bzw. 24 Monaten (Staatsexamen, Diplom) nicht überschreiten.

    Beispiel: Nach einem Semester (5 Monate) Auslandsstudium im Bachelor sind noch 7 Monate für Studium und/oder Praktikum im Bachelor verfügbar; es kann also noch z.B. ein Studienaufenthalt von 4 Monaten und ein Praktikum von 3 Monaten folgen. Nach Abschluss des Bachelor stehen für den Master wieder volle 12 Monate zur Verfügung.

  • Verlängerung des Aufenthalts

    Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn die Gasthochschule und der Fachbereich in Marburg zustimmen.  Bei einer Verlängerung des Aufenthalts von einem auf zwei Semester kann auch eine Verlängerung der Förderdauer beantragt werden. Dafür wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Referat für Internationale Mobilität. Anträge auf eine Verlängerung vom Winter- auf das Sommersemester sollten bis zum 31.12. des Hochschuljahres beim Referat für Internationale Mobilität vorliegen, spätestens aber zwei Monate vor Ende des bereits vereinbarten Aufenthaltszeitraums, um eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten. Eine Verlängerung im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts ist nur bis 1 Monat vor dem geplanten Aufenthaltsende möglich, d.h. dann muss das neue Grant Agreement vorliegen.

    Eine Verlängerung vom Sommer- zum Wintersemester ist unter Erasmus+ prinzipiell möglich. Wenn ein Aufenthalt von Sommer- und Wintersemester als ein Aufenthalt gerechnet werden soll,  muss jedoch die Zeit der Semesterferien als Zero Grant-Phase von der Aufenthaltsdauer abgezogen werden und darf nicht gefördert werden. Alternativ rechnen wir den Aufenthalt im Wintersemester als neuen, eigenständigen Aufenthalt. Dazu müssen Sie nach den allgemein gültigen Vorgaben Ihres Fachbereichs eine neue Erasmus-Bewerbung einreichen.

    Für die Beantragung nutzen Sie bitte das Antragsformular, das von Ihnen, Ihrer oder Ihrem Hochschulkoordinator*in und Ihrem oder Ihrer Betreuer*in an der Gasthochschule unterschrieben sein muss. Bei einer Verlängerung muss ein neues Grant Agreement mit dem aktualisierten Aufenthalts- und ggf. Förderzeitraum erstellt werden.

  • Kombination von Studium und Praktikum

    Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts miteinander zu kombinieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

    - das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen Studienaufenthalt absolviert und wird im Learning Agreement mit aufgenommen,
    - das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander oder werden zumindest im selben akademischen Jahr absolviert.
    - der kombinierte Aufenthalt dauert zwischen 3 und 12 Monaten. Dabei ist die Kombination der Teile beliebig wählbar. Es gibt keine Vorgabe für das zeitliche Verhältnis.

    Beispiele: 1. Ein Monat Praktikum und zwei Monate Studium. 2. Sechs Monate Studium und sechs Monate Praktikum

    Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine Studien-Periode gewertet. Die Höhe der Förderung richtet sich entsprechend nach den Fördersätzen für Studienaufenthalte.

  • Hinweis zu Aufenthalten in der Schweiz

    Die Schweiz ist nicht am Erasmus+ Programm beteiligt. Studienaufenthalte in der Schweiz sind dennoch möglich, da hierfür mit unseren Partnern spezielle Abkommen im Rahmen des Swiss-European Mobility Programs geschlossen wurden. Die Bewerbung erfolgt nach den gleichen Schritten und Kriterien wie bei einer Erasmus+ Mobilität. Eine Bezuschussung des Studienaufenthalt an einer unserer Schweizer Partnerhochschulen erfolgt aber über die Gasthochschule aus Mitteln der Schweizerischen Regierung. Informationen hierzu erhalten Sie nach der Auswahl und Nominierung von Ihrer Gasthochschule.