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Studium + Praktikum

Es ist möglich, Ihren Erasmus+ Studienaufenthalt mit einer kurzen (< 2 Monate) Praktikumsphase vor oder nach dem Auslandssemester zu kombinieren. Durch das verkürzte Antragsverfahren besteht die Möglichkeit, sich auch erst vor Ort und im Laufe des Auslandsstudiums einen Praktikumsplatz zu organisieren.

Das sogenannte „kombinierte Praktikum“ ist somit eine flexible Alternative zum Erasmus+ Practical Placement Programm!

Es ist formaler Bestandteil des Erasmus+ Studienaufenthalts und wird daher in das Learning Agreement mit aufgenommen.

  • Bedingungen

    - Die Praktikumsphase muss kürzer als 2 Monate sein und unmittelbar vor oder nach dem Studienaufenthalt liegen.

    - Das Praktikum erfolgt unter der Aufsicht der Gasthochschule, d.h. es wird ins Learning Agreement aufgenommen (dies kann auch erst im Rahmen des Learning Agreement During Mobility [„Changes“] erfolgen).

    - Die Maximaldauer des Gesamtaufenthaltes (Studium + Praktikum) darf 360 Tage nicht überschreiten.

    - Es ist ausreichend Zeitkontingent Ihrer Erasmus+ Förderung verfügbar.

  • Fristen

    - 31.12. für das Wintersemester

    - 30.04. für das Sommersemester

    unabhängig von dieser zentralen Antragsfrist müssen Sie aber individuell Ihre Verlängerung spätestens 2 Monate vor dem in Ihrem Grant Agreement angegebenen geplanten Aufenthaltsende beantragen - eine Verlängerung darf nur bis 1 Monat vor dem geplanten Enddatum bewilligt werden (= Ausstellung eines neuen Grant Agreements, sonst ist eine Förderung nicht mehr möglich! Dazu rechnen Sie noch Bearbeitungszeit, um eine fristgerechte Bewilligung zu gewährleisten.)

  • Erforderliche Dokumente

    Für die Beantragung eines kombinierten Praktikums müssen Sie folgende Unterlagen fristgerecht einreichen:

    - Bestätigung des Praktikumsgebers (mit Angabe der Dauer und des Arbeitsumfangs des Praktikums) vor Praktikumsbeginn

    - Aufnahme des Praktikums ins Learning Agreement (ggf. Changes zum Learning Agreement) zu erstellen in Mobility Online

    - Verlängerungsantrag, sofern Sie erst im Ausland ein Praktikum organisieren

    - Nach dem Praktikum reichen Sie eine Bestätigung des Praktikumsgebers mit genauem Anfangs- und Enddatum des absolvierten Praktikums ein.

Kontakt

Erasmus+ Büro
Johannes Weinreich