Projekte der Forschungsstelle für Pharmarecht
Marburger Gespräche zum Pharmarecht - Symposien
von Wissenschaft und Praxis
In jährlichen Tagungen treffen sich
Vertreter aus allen Bereichen des Pharmarechts, um sich in Referaten
und Diskussionen aktuellen Fragen des deutschen und europäischen
Pharma- und Gesundheitsrechts zu widmen. Neben Fragen des geltenden
Rechts werden regelmäßig auch rechtspolitische Themen besprochen. In
einem Tagungsband werden die Vorträge und Diskussionen
veröffentlicht.
Seminare und Workshops
Über die Marburger Gespräche hinaus
werden häufig Seminare und Workshops organisiert. Diese werden nicht
nur von Studierenden, sondern gerne auch von Praktikern besucht.
Veröffentlichung pharmarechtlicher Beiträge
Forschungsergebnisse der Mitglieder der
Forschungsstelle werden regelmäßig in Fachzeitschriften publiziert.
Darüber hinaus betreuen Mitglieder der Forschungsstelle Doktoranden,
die sich gesundheitsrechtlichen Themen widmen. Einige dieser
Dissertationen werden in der Reihe "Marburger Schriften zum
Gesundheitswesen" veröffentlicht.
Fachbibliothek
Die Forschungsstelle hat eine pharma- und
gesundheitsrechtliche Fachbibliothek im Juristischen Seminar der Philipps-Universität
eingerichtet. Dort findet sich nicht nur juristische, sondern auch
medizinische, pharmazeutische und gesundheitspolitische Fachliteratur,
da insbesondere im Pharmarecht der interdisziplinäre Bezug nicht aus
den Augen verloren werden darf.
Zusatzqualifikation im Pharmarecht
Ein wichtiges Projekt der Forschungsstelle ist
die bundesweit einmalige Zusatzqualifikation im Pharmarecht, die mit
Unterstützung der Forschungsstelle vom Fachbereich Rechtswissenschaften
der Philipps-Universität Marburg angeboten wird. Mit dieser
Zusatzqualifikation schließt der Fachbereich eine Lücke, die durch die
gesteigerte Nachfrage nach pharmarechtlich ausgerichteten Juristinnen
und Juristen entstanden ist. Sie richtet sich an Studierende,
Absolventen und Doktoranden der Rechtswissenschaften. Bei Konzeption
und Durchführung greift der Fachbereich auf Erfahrungen aus seiner
langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie e.V. und Unternehmen der Pharmaindustrie in der
Forschungsstelle für Pharmarecht zurück. Dies bietet Gewähr dafür, dass
die Qualifikation den Bedürfnissen der Praxis entspricht. Das
Qualifizierungsangebot ist auf drei Semester ausgelegt und kann ohne
weiteres in das Studium eingebunden und mit dem neuen
Schwerpunktbereich "Medizin- und Pharmarecht" innerhalb der
juristischen Ausbildung verknüpft werden. Besonderen Wert erhält die
Zusatzqualifikation durch die enge Verzahnung von Wissenschaft und
Praxis: Zum einen werden die Dozenten nicht nur von der
Philipps-Universität, sondern auch von namhaften Pharmarechtskanzleien,
bedeutenden Unternehmen der pharmazeutischen und medizintechnischen
Industrie sowie Berufs- und Industrieverbänden gestellt. Zum anderen
gehört ein Pflichtpraktikum zur Ausbildung, das in einer im Pharmarecht
tätigen Anwaltskanzlei oder der Rechtsabteilung eines entsprechenden
Unternehmens oder Verbandes zu absolvieren ist. Mit der Einbindung
sozialrechtlicher und pharmawissenschaftlicher Themen wird nicht nur
über den pharmarechtlichen, sondern sogar über den juristischen
Tellerrand geschaut. Pro Semester werden drei Klausuren geschrieben.
Ein Pflichtseminar dient der wissenschaftlichen Vertiefung
pharmarechtlicher Fragen. Diese Leistungen sind Grundlage der
Abschlussnote, über die ein Zertifikat ausgestellt wird. Dieses
Zertifikat wird alljährlich feierlich verliehen. Weitere Informationen
zur Zusatzqualifikation finden Sie [hier].

