Zusatzqualifikation im Pharmarecht
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität bietet seit dem WS 2002/2003 für Studierende (ab dem 5. Fachsemester), Absolventen und Doktoranden der Rechtswissenschaften zum ersten Mal die Zusatzqualifikation Pharmarecht an. Mit dieser Zusatzqualifikation schließt der Fachbereich eine Lücke, die durch die gesteigerte Nachfrage nach pharmarechtlich ausgerichteten Juristinnen und Juristen entstanden ist. Bei Konzeption und Durchführung dieser bundesweit einzigen Qualifikationsmöglichkeit im Bereich des Pharmarechts greift der Fachbereich auf Erfahrungen aus seiner langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. und Unternehmen der Pharmaindustrie in der Forschungsstelle für Pharmarecht zurück. Dies bietet Gewähr dafür, dass die Qualifikation den Bedürfnissen der Praxis entspricht (vgl. Hochschulanzeiger der FAZ vom Juni 2005). Das Qualifizierungsangebot ist auf drei Semester ausgelegt und kann ohne weiteres in das Studium eingebunden werden. Die Zusatzqualifikation wird maßgeblich durch den Förderkreis unterstützt.
Informationen zur Zusatzqualifikation im Pharmarecht
Die auf drei Semester angelegten Veranstaltungen der
Zusatzqualifikation können in das herkömmliche Jurastudium integriert
werden.
Ein Teil der angebotenen Vorlesungen wird von namhaften Pharmarechtlern
aus der Praxis gehalten, um die Nähe zu den Anforderungen der
pharmarechtlichen Praxis zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde auch
der Lehrplan in Zusammenarbeit mit Vertretern der Pharmaindustrie
ausgearbeitet. Zur Unterstützung des Praxisbezuges ist außerdem ein
mindestens einmonatiges Praktikum Bestandteil der Ausbildung. Es soll
in der Rechtsabteilung eines Pharmaunternehmens oder in einer
pharmarechtlich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei absolviert werden
und wird von der Forschungsstelle für Pharmarecht vermittelt.
Der Lehrplan umfasst unter anderem die Bereiche
Arzneimittelsicherheitsrecht, nationales und internationales
Zulassungsrecht, Arzneimittelhaftungsrecht, Heilmittelwerberecht,
Patentrecht, Kassenarztrecht, Arzneimittelstrafrecht. Außerdem werden
die Veranstaltungen Ökonomie des Pharmarechts, Einführung in die
Pharmazie und ethische Aspekte der Arzneimittelforschung angeboten.
Weitere Einzelfragen können in Seminaren vertieft werden.
Initiatorin des Projektes ist die Forschungsstelle für Pharmarecht, die damit an ihre
Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bund der
Pharmazeutischen Industrie e. V. und Unternehmen der Pharmaindustrie
anknüpft. Die Zusatzqualifikation stellt zugleich einen wichtigen
Baustein im interdisziplinären Forschungs- und Lehrschwerpunkt
Gesundheitswesen der Philipps-Universität Marburg dar.

