Lebenslauf von Prof. Dr. Winrich Langer
Inhaber der Professur ist seit 1974 Prof. Langer (Jahrgang 1939, Promotion und Habilitation an der Universität Hamburg). Hauptarbeitsfelder der Professur sind die Rechtsdogmatik des Kernstrafrechts (Allgemeine Strafrechtslehre und Besonderer Teil des Strafgesetzbuches) und des Strafverfahrensrechts. Besondere Forschungsschwerpunkte bilden die dogmengeschichtliche Entwicklung der modernen Straftatsystematik und der Einfluß des Verfassungsrechts auf das materielle und das formelle Strafrecht. Fachübergreifende Interessen des Inhabers der Professur führten zur Mitarbeit in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen.
Die Lehrtätigkeit erstreckt sich auf den Gesamtbereich des materiellen
Strafrechts und des Strafprozeßrechts, soweit diese Gebiete nach dem
Studienplan des Fachbereichs Gegenstand der Juristenausbildung sind.
Unter zwei Aspekten werden in der Lehre spezifische Akzente gesetzt:
Einen Schwerpunkt bildet die Methodik der Gesetzesanwendung, wodurch
möglichst allen Studierenden die rechtsstaatliche Bedeutung der
Rechtsdogmatik bewußt gemacht und nahegebracht werden soll. Zum anderen
wurde das strafrechtliche Proseminar als eigenständige
Lehrveranstaltung geschaffen und seit Übernahme der Professur ohne
Unterbrechung angeboten, um für die am Strafrecht besonders
Interessierten die Lücke zu schließen, die in der Ausbildung auf dem
Gebiet des Strafrechts nach dem Studienplan in der Mitte des Studiums
besteht.

