Lebenslauf von Prof. Dr. Markus Roth
Jahrgang 1968, ab dem Wintersemester 2008/2009 Lehrstuhlvertreter, seit November 2009 Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht.
Von 1990 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in
Konstanz,
1994 bis 1997 Referendariat in Hamburg,
1997 bis 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg,
2000 Promotion mit der Arbeit „Unternehmerisches Ermessen und Haftung
des Vorstands : Handlungsspielräume und Haftungsrisiken insbesondere in
der wirtschaftlichen Krise bei Klaus J. Hopt an der Universität
Hamburg.
2000 bis 2002 wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich
Rechtswissenschaft der Universität Bremen, danach Wissenschaftlicher
Referent am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und
internationales Privatrecht.
2008 Habilitation bei Klaus J. Hopt an der Universität Hamburg mit der
Arbeit „Private Altersvorsorge: Betriebsrentenrecht und individuelle
Vorsorge, Eine rechtsvergleichende Gesamtschau“, erschienen bei Mohr
Siebeck in der Reihe „Beiträge zum ausländischen und internationalen
Privatrecht“, 2009 ausgezeichnet mit dem Zukunftspreis des Deutschen
Instituts für Altersvorsorge.
Forschungsschwerpunkte: Recht der Altersvorsorge (Betriebsrentenrecht, Privatversicherungsrecht, Investmentrecht), Recht des Aufsichtsrats (mit unternehmerischer Mitbestimmung), Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung

