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Lebenslauf von Prof. Dr. Markus Roth


Jahrgang 1968, ab dem Wintersemester 2008/2009 Lehrstuhlvertreter, seit November 2009 Inhaber der  Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht.

Von 1990 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz,
1994 bis 1997 Referendariat in Hamburg,
1997 bis 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg,
2000 Promotion mit der Arbeit „Unternehmerisches Ermessen und Haftung des Vorstands : Handlungsspielräume und Haftungsrisiken insbesondere in der wirtschaftlichen Krise bei Klaus J. Hopt an der Universität Hamburg. 
2000 bis 2002 wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen, danach Wissenschaftlicher Referent am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht.
2008 Habilitation bei Klaus J. Hopt an der Universität Hamburg mit der Arbeit „Private Altersvorsorge: Betriebsrentenrecht und individuelle Vorsorge, Eine rechtsvergleichende Gesamtschau“, erschienen bei Mohr Siebeck in der Reihe „Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht“, 2009 ausgezeichnet mit dem Zukunftspreis des Deutschen Instituts für Altersvorsorge.

Forschungsschwerpunkte: Recht der Altersvorsorge (Betriebsrentenrecht, Privatversicherungsrecht, Investmentrecht), Recht des Aufsichtsrats (mit unternehmerischer Mitbestimmung), Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung



Zuletzt aktualisiert: 01.12.2009 · Volker Ostermeyer

 
 
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