Besondere Lehrveranstaltungen für ausländische Studierende
Für ausländische Studierende wird jedes Semester die Veranstaltung "Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende" angeboten. Die Vorlesung geht über 2 Semesterwochenstunden und erstreckt sich über ein komplettes akademisches Jahr. Der Besuch der Veranstaltung ist für ausländische Studierende verpflichtend.
Die Veranstaltung soll ausländische
Studierende in das deutsche Rechtssystem einführen. Nach einer
allgemeinen Einführung in die Rechtsgeschichte, Rechtsquellen,
Gerichtsbarkeit und juristischen Berufe wird die Systematik des
Bürgerlichen Rechts anhand von Fällen erschlossen. Im zweiten Semester
findet eine Vertiefung bzw. Einführung in ein spezielles Rechtsgebiet
(z. B. das Wirtschaftsrecht) statt. Am Ende eines jeden Semesters
findet eine Leistungsüberprüfung statt. Im ersten Semester wird
entweder eine mündliche oder schriftliche Abschlussprüfung gestellt. Im
zweiten Semester müssen die Studierenden eine Hausarbeit verfassen und
diese zusätzlich im Rahmen eines mündlichen Vortrags präsentieren bzw.
verteidigen.
Vorlesungsbegleitend und werden zwei
Arbeitsgemeinschaften angeboten. In ihnen soll der juristische Stoff
insbesondere anhand von Fällen geübt werden.
Ansonsten können die ausländischen Studierenden ihren Stundenplan in Absprache mit dem Büro der Auslandsstudienberatung frei wählen. Empfohlen werden u.a. Vorlesungen wie Staatsrecht, BGB AT, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Europarecht.
Die Studenten müssen beachten, dass Sie
pro Semester 30 ECTS-Punkte erreichen müssen.
Dabei erhalten sie für die Vorlesung "Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende" pro Semester 12 ECTS-Punkte. Für alle anderen Vorlesungen erhalten sie folgende ECTS-Punkte: Für Vorlesungen, die 2 SWS umfassen, werden 6 ECTS - Punkte, für Vorlesungen mit 3 SWS werden 9 ECTS-Punkte und für Vorlesungen mit 4 SWS werden 12 ECTS-Punkte vergeben. Die Studenten müssen in jedem ihrer belegten Kurse/Vorlesungen eine Prüfung ablegen und bestehen, um die jeweilige ECTS-Punktzahl zu erreichen.
Bei Fragen zum Stundenplan oder zur Vergabe der ECTS - Punkte können ausländische Studierende sich an die Auslandsstudienberatung wenden.

