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Informationen zum Magisterprogramm

Deutschen Bewerbern bietet sich die Möglichkeit, ein Magisterstudium als so genanntes Postgraduiertenstudium im Ausland zu absolvieren. Hierfür unterhält der Fachbereich Rechtswissenschaften allerdings keine Partnerschaftsprogramme, folglich kann dieser Aufenthalt nicht gefördert werden.

Eine Förderung ist aber möglich über den DAAD, Informationen gibt es unter www.daad.de.

Fragen bezüglich des europäischen Auslands beantwortet das Referat für europäische Studienprogramme, Biegenstraße 10.

Voraussetzung für ein Magisterstudium der deutschen Bewerber im Ausland ist der Nachweis eines in Deutschland erfolgreich abgeschlossenen 1. Juristischen Staatsexamens / einer 1. Prüfung.

Für die Bewerbung um einen LL.M.-Studienplatz ist üblicherweise ein Transcript of Records (ein Nachweis über die in Deutschland erbrachten Studienleistungen) erforderlich. Studenten der Universität Marburg erhalten ein solches Transcript im Büro der Auslandstudienberatung.

Zur Erstellung des Transcript ist die Vorlage des Studienbuchs erforderlich.

Zuletzt aktualisiert: 03.02.2009 · Boyke

 
 
 
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