Merkblatt für behinderte Studenten am FB 01
- Nachteilsausgleich bei Klausuren, Hausarbeiten und Seminararbeiten:
Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist zu Beginn des Studiums im Prüfungsamt des FB zu beantragen (Frau Rhiel, Universitätsstraße 6, Raum 317, Savignyhaus, Tel. 06421/2823101). Unter Vorlage der vom Prüfungsamt ausgestellten Bescheinigung wird von den jeweiligen Übungsleitern ein Nachteilsausgleich gewährt.
Bei Klausuren und Seminararbeiten richtet sich der Umfang des Nachteilsausgleichs abgestuft nach dem Grad der Schwerbehinderung nach den Vorgaben des Justizprüfungsamtes, die auch für die erste juristische Staatsprüfung gelten.
Für die Hausarbeiten in den Semesterferien existieren keine Vorgaben des Justizprüfungsamtes. Es gilt folgende Regelung: Da die vorgesehene Bearbeitungszeit 3 – 4 Wochen beträgt, ist in den Sommersemesterferien eine Schreibverlängerung in aller Regel nicht erforderlich, da ohnehin die gesamten Semesterferien als Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. In Ausnahmefällen entscheidet der betreffende Übungsleiter. Für die Wintersemesterferien wird für Behinderte mit einer Schwerbehinderung zwischen 70 und 100 Prozent über die Semesterferien hinaus eine pauschale Schreibverlängerung von 2 Wochen gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass vor dem regulären Abgabetermin der Übungsleiter unter Vorlage der vom Prüfungsamt ausgestellten Bescheinigung benachrichtigt wird, dass von der Schreibverlängerung Gebrauch gemacht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus pädagogischen Gründen eine Inanspruchnahme der Schreibverlängerung in aller Regel nicht empfehlenswert ist, sondern mit Wiederaufnahme des Vorlesungsbetriebs die regulären Veranstaltungen besucht werden sollten.
- Die Professoren des Fachbereichs 01 bemühen sich, bei fallbasierten Veranstaltungen (Übungen und Examensrepetitorien) sehbehinderten Studenten spätestens am Abend vor der Veranstaltung die zu besprechenden Fälle in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Dies kann entweder über die homepage des betreffenden Lehrstuhls oder das Informationssystem Ilias oder individuell per Email erfolgen.
- Eine Aufnahme von Veranstaltungen auf Tonträger ist nur dann zulässig, wenn der jeweilige Veranstaltungsleiter diese Aufnahme ausdrücklich gestattet. Interessierte Studenten werden gebeten, sich zu Beginn der Veranstaltung an den Dozenten zu wenden. Auch eine Weitergabe von Tonaufnahmen an andere sehbehinderte Studenten des Fachbereichs bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des betreffenden Dozenten.
- Als Ansprechpartner für alle Anliegen und Probleme, die das Studium betreffen, stehen die Studienberatung und der jeweilige Studiendekan des Fachbereichs zur Verfügung. Damit Probleme frühzeitig erkannt und einzelfallbezogen gelöst werden können, wird empfohlen, sich am Anfang eines Semesters mit dem jeweiligen Dozenten der besuchten Veranstaltungen in Verbindung zu setzen und zu klären, ob mit Problemen zu rechnen ist.
Der Studiendekan
Marburg, den 18.10.2011

