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Zulassung zum Prüfungsverfahren
Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation erfolgt die Zulassung zum Prüfungsverfahren.
Auf administrativer Seite begleitet Sie Gabriele Rokitzki (06421/28-23208) durch das Prüfungsverfahren.
Um die Zulassung zum Prüfungsverfahren zu erhalten, stellen Sie zunächst einen Antrag auf Zulassung zum Prüfungsverfahren.
Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- die Dissertation oder Dissertationsleistung in mind. 6 Exemplaren, gebunden (keine Ringbindung) und mit Titelblatt versehen,
- eine Erklärung, ob schon früher eine Dissertation versucht wurde (im Antrag enthalten),
- eine Versicherung, dass die vorgelegte Dissertation selbst und ohne fremde Hilfe verfasst wurde (Eigenständigkeitserklärung),
- Wissenschaftlicher Lebenslauf,
- bei kumulativer Dissertation:
- eine Aufstellung über die Prozentverteilung der Autoren unterschrieben von Ihnen und Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer und
- ein Nachweis über eingereichte, nicht veröffentlichte Artikel (z.B. durch eine ausgedruckte Eingangsbestätigung/E-Mail)
Nach erfolgreich abgeschlossenem Prüfungsverfahren erhalten Sie das Zeugnis und die Urkunde und damit die Ernennung zur Doktorin/zum Doktor rer. nat. (Doktorin/Doktor der Naturwissenschaften).