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Finanzierung der Promotion

Im Vorfeld einer Promotion stellt sich die Frage, wie der Lebensunterhalt während der Promotionsphase finanziert werden soll. Hierfür sind zum einen Promotionsstellen im Umfeld Ihrer Betreuungsperson vorgesehen, die als Landesstellen einem Fachbereich zugeordnet sind oder die als sogenannte Drittmittelstellen von Forschungsfördereinrichtungen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG eingeworben wurden. Alternativ können Sie sich im Vorfeld Ihrer Promotion für ein Stipendium bewerben. Im Internet finden Sie diverse Organisationen und Seiten, auf denen die jeweiligen Förderbedingungen nachzulesen sind. Sie sollten auf jeden Fall vor Beginn Ihrer Promotion mit Ihrer/m Betreuer/in klären, welches Finanzierungsmodell für Sie in Frage kommt und welche Bedingungen (z. B. eine Lehrverpflichtung) mit dem jeweiligen Modell verbunden sind. Ihr Promotionsvorhaben ist grundsätzlich unabhängig von der Art der Finanzierung, Sie können auch ohne Vertrag oder Stipendium zur Promotion angenommen werden, zum Beispiel, wenn Sie parallel in einem Unternehmen beschäftigt sind. Promovierende der Philipps-Universität können unter bestimmten Bedingungen finanzielle Fördermöglichkeiten der MArburg University Research Academy (MARA) selbst in Anspruch nehmen: Promotionsstipendien, Reiskostenbeihilfen, Tagungsförderung und Gleichstellungsförderung. Nähere Informationen zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Reisekosten

Im Zuge einer Promotion kann es vorkommen, dass Sie Ihre Forschungsergebnisse auf Tagungen vorstellen oder an außeruniversitären Veranstaltungen teilnehmen. Wenn Sie Mitarbeiter/in der Universität sind, handelt es sich um eine sogenannte Dienstreise. Eine solche Dienstreise ist rechtzeitig anzumelden und zu begründen. Nur bei einer genehmigten Dienstreise steht Ihnen eine Reisekostenerstattung und Unfallschutz zu. Bitte beachten Sie außerdem, dass Ihre Dienstreise vor der Buchung von Fahrt und Übernachtung genehmigt sein muss. Alle genauen Informationen und Formalitäten sowie Dokumente zur Erstellung eines Antrags auf Dienstreise und für die Rückerstattung Ihrer Reisekosten finden Sie hier.

Die MARA bietet finanzielle Unterstützung bei Reisen (Reisekostenbeihilfe) an, unabhängig von einem Vertragsverhältnis. Hier finden Sie außerdem Links zu verschiedenen Stipendiendatenbanken, in denen Sie andere Stipendiengeber wie den DAAD recherchieren können. Auch einige wissenschaftliche Vereinigungen bieten gezielt Reisestipendien für Tagungen an. Häufig findet man auf der jeweiligen Tagungs-Homepage weiterführende Informationen.

Landesticket

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Philipps-Universität steht im Rahmen der Tarifvereinbarung die Nutzung eines Landestickets zu. Informationen hierzu erhalten Sie über die Personalabteilung.

Fahrradmobilität

Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades nach der Richtlinie des Landes vom 20.11.2018 (Fahrrad-RL).