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Was ist ein Patent?

Als Patente werden technische Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 Patentgesetz).


Erfinderische Tätigkeit

Die Erfindung muss sich vom Stand der Technik abheben. Die Erfindung darf sich für den durchschnittlichen Fachmann auf dem Erfindungsgebiet nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Ein wichtiges Indiz für die Erfindungshöhe ist der technische Fortschritt, der sich durch die Erfindung ergibt. Eine ausreichende Erfindungshöhe kann gegeben sein bei:

  • der Überwindung eines technischen Vorurteils,
  • der nicht naheliegenden Kombination einzelner, an sich bekannter Merkmale.

Gewerbliche Anwendbarkeit

Als gewerblich anwendbar im obigen Sinne gilt der Gegenstand des Patentes, wenn er auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann.

Informationen zu den gewerblichen Schutzrechtsarten erhalten Sie im (pdf)-Dokument "Gewerbliche Schutzrechtsarten".