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Wann liegt eine Erfindung vor?

Eine Erfindung ist eine neue Lehre zum technischen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkraft zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges. Durch ein Patent lässt sich insbesondere nicht schützen:

  • Entdeckung sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden,
  • ästhetische Formschöpfungen,
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele und geschäftliche Tätigkeiten (Buchführungssysteme) sowie Computerprogramme als solche (d. h. soweit sie keine technische Lehre enthalten).
Neuheit

Als neu im obigen Sinne gilt der Gegenstand des Patents, wenn er nicht zum Stand der Technik gehört. Dieser umfasst alle Kenntnisse die vor der Anmeldung durch schriftliche oder mündliche Beschreibung irgendwo in der Welt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Eine wichtige Voraussetzung für den Schutz durch ein Patent ist die absolute Neuheit der Erfindung. Vorveröffentlichungen (Fachzeitschriften, Messen, Internet) sind neuheitsschädlich und schließen den nachträglichen Patentschutz aus. Unter einschränkenden Umständen ist bis zum Ablauf von sechs Monaten nach der Vorveröffentlichung aber noch der Schutz durch andere gewerbliche Schutzrechtsarten möglich.