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Teilnahmebedingungen

Erasmus+ bietet dir viele Möglichkeiten. Informiere dich hier, vor deiner Bewerbung, ob dein Praktikum über Erasmus+ förderbar ist.

Teilnahmebedingungen für ihr Auslandspraktikum

  • Allgemeine Teilnahmebedingungen

    Grundsätzlich können Studierende, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, am Erasmus+ Programm teilnehmen und Erasmus+ Zuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines der am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am Erasmus+ Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen Erasmus+ Zuschuss in Anspruch nehmen.

    Nach Abschluss des ersten Studienjahres bis einschließlich zur Promotion können Studierende für einen Praktikumsaufenthalt zwischen zwei und zwölf Monaten in einem ausländischen Unternehmen gefördert werden.

    Die Rechte und Pflichten für Studierende, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, sind in der Erasmus+ Charta für Studierende festgelegt.

  • Dauer des Praktikums

    Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 60 Tage und maximal zwölf Monate. Dabei zählen 30 Tage als ein Monat, d.h. die Mindestdauer entspricht 60 Tagen.

  • Mobilitätsförderung

    Informationen zu Erasmus+ Mobilitätszuschüssen für Praktika findest du auf der Detailseite mit Angaben über die Erasmus+ Mobilitätsförderung.

  • Zielländer im Erasmus+ Europa Programm

    Praktikamobilitäten, die über das Erasmus+ Europa Programm gefördert werden, können in Programmländern der Erasmus+ Generation 2021-27 durchgeführt werden. Eine Liste der Erasmus+ Programmländer findest du auf der Seite der Nationalagentur.

  • Von der Förderung ausgeschlossene Praktikumsgeber

    Tätigkeiten in folgenden Institutionen/Projekten können nicht gefördert werden:

    - EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten
    - Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden (Definition Herkunftsland: Land der entsendenden Hochschule sowie Land der Staatsbürgerschaft der/des Begünstigten)

  • Zeitkontingent

    Für jede Studienphase (Bachelor, Master, PhD) stehen jeweils 12 Monate für Auslandsaufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms zur Verfügung. Bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) steht ein Zeitkontingent von 24 Monaten zur Verfügung. Dieses Zeitkontingent kann für Studium und Praktikum genutzt werden.

  • Mehrfachmobilität

    Pro Studienphase sind mehrere Auslandsaufenthalte über das Erasmus+ Programm möglich, sowohl für Studium als auch für Praktikum. Die Aufenthalte dürfen zusammen die Dauer von 12 Monaten (Bachelor, Master, PhD) bzw. 24 Monaten (Staatsexamen, Diplom) nicht überschreiten.

    Bsp.: Nach einem Semester (5 Monate) Auslandsstudium im Bachelor sind noch 7 Monate für Studium und/oder Praktikum im Bachelor verfügbar; es kann also noch z.B. ein Studienaufenthalt von 4 Monaten und ein Praktikum von 3 Monaten folgen. Nach Abschluss des Bachelor stehen für den Master wieder volle 12 Monate zur Verfügung.

  • Kombination aus Studium und Praktikum

    Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts miteinander zu kombinieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

    - das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der du deinen Studienaufenthalt absolvierst und wird im Learning Agreement mit aufgenommen.

    - das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander und werden im selben akademischen Jahr absolviert.

    - der kombinierte Aufenthalt dauert zwischen 2 und 12 Monaten, wobei der Umfang des Praktikums 2 Monate nicht übersteigen darf.

    Beispiele: 1. Ein Monat Praktikum und zwei Monate Studium. 2. Sechs Monate Studium und zweimonatiges Praktikum

    Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine Studienperiode gewertet. Die Höhe der Förderung richtet sich entsprechend nach den Fördersätzen für Studienaufenthalte.