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Die Hauskasse

Die Hauskasse wird von eine*r Bewohner*in der Hessischen Stipendiat*innenanstalt geführt. Dieses große Amt wird immer für ein Jahr gewählt und von zwei anderen Bewohner*innen, die das Kassenprüfungsamt innehaben, kontrolliert. Durch die halbjährliche Kassenprüfung haben alle Bewohner*innen Einsicht in den Stand der Hauskasse.

Die Hauskasse besteht aus drei Konten: Dem Girokonto, der Barkasse und dem Sparbuch. Große Überweisungen, wie zum Beispiel der jährlichen Zahlung unserer Internetgebühr, sowie andere auswärtige Geldangelegenheiten werden zumeist über das Girokonto getätigt, während über die Barkasse hauptsächlich hausinterne Zahlungen laufen. Dazu gehören unter anderem Auszahlungen an Mitbewohner*innen, die eine Anschaffung für das Haus getätigt und einen Antrag auf Rückerstattung in der Hausversammlung gestellt haben. Das könnte beispielsweise Blumenerde für den Garten betreffen oder neue Handtücher für eines der Bäder.

Auf dem Sparbuch sind die Kautionsrücklagen sämtlicher Hausbewohner*innen, so dass theoretisch jederzeit alle Kautionen ausgezahlt werden könnten.
Zusätzlich zu den Finanzen selbst, gibt es eine genaue Buchführung über sämtliche Ein- und Auszahlungen für alle drei Konten, sowie Ordner für sämtliche Kassenzettel und andere analoge Zahlungsnachweise und Kontoauszüge. Dies ist nötig, um einen ordentlichen Geldfluss zu gewährleisten und im Notfall jederzeit eine oder mehrere Ein- oder Auszahlungen mitsamt Belegen überprüfen zu können. Außerdem werden das Kassenbuch und alle nötigen Zahlungsnachweise alle drei Jahre der Steuererklärung beigelegt, damit das Finanzamt nach gründlicher Untersuchung unseren Gemeinnützigkeitsstatus erhalten kann.