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16. Jahrhundert

Foto: Stefanie Profus
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Die Geschichte der Hessischen Stipendiatenanstalt - Collegium Philippinum.

Philipp von Hessen forderte am 11. März 1529 in einem Schreiben die Städte dazu auf, eine festgesetzte Zahl von Schüler*innen und Studierenden nach Marburg zu senden. Die Städte sollen jährlich 15 Gulden aus freigewordenen Pfründen an die Schüler und Studierenden zahlen. Die Pfründe bestanden aus den Erträgen der Messstiftungen nach dem Tod eines priesterlichen Lehnsinhabers. 

Diese erste Stipendiatenordnung erhielt durch Aufnahme in den Freibrief der Universität vom 31. August 1529 Gesetzeskraft.

Am 20. Mai 1546 erhielten die Stipendiaten ein gemeinsames Wohnheim im Marburger Kugelhaus, dem früheren Heim der Brüder vom gemeinsamen Leben. Für die Unterhaltung des Wohnheims kam der landgräfliche Staat auf. 

Ein Präfekt - später ein Ephorus, der seit 1561 ein Mitglied der theologischen Fakultät sein musste, stand (und steht der Hausgemeinschaft bis heute vor).

 Am 15. Februar 1560 wurde eine neue Stipendiatenordnung erlassen. Hier einige Auszüge:

Die durch verbriefte Urkunden sichergestellten Stipendienzahlungen, seit 1539 jährlich 20 Gulden, sollen direkt an eine vom Ökonomikus der Universität und dem Ephorus geführte Kasse geleitet werden. Aus diesen Mitteln soll nun auch eine gemeinsame Verpflegung der Stipendiaten bestritten werden. 

Von den 60 Stellen für Stipendiaten sind 50 für Minores (d.h. Schüler und Studierende) und 10 für die im letzten Studienabschnitt befindlichen Majores (vor den Examen stehende) vorgesehen. Zusätzlich sollte je ein Student der Medizin und der Rechtswissenschaften aufgenommen werden. Alle Bewerber sind einer möglichst strengen Auswahl und studienbegleitenden Prüfung zu unterziehen. 

Die Mitglieder der Anstalt sollen gemeinsam im Kugelhaus leben und essen. Im Rahmen dieser Gemeinschaft kommt den Majores die Aufgabe einer Studienkontrolle und -hilfe für die jüngeren Minores zu. 

In seinem Testament vom 6. April 1562 drückte Philipp der Großmütige den Wunsch aus, dass auch in Zukunft "mit den Stipendiaten und stipendis gute Ordnung gehalten und dieselbe denen gegeben werden, so gute Ingenia (Fähigkeiten) haben."