Allgemeine Informationen zu Prof. Dr. Horn
Prof. Dr. iur. Hans-Detlef Horn (geb. 1960) promovierte (1989) und
habilitierte (1998) an der Universität Bayreuth bei Prof. Dr. Dr. h.c.
Walter Schmitt Glaeser (Zweitgutachter jeweils Prof. Dr. Dr. h.c. mult.
Peter Häberle). Die Dissertation behandelt die "Experimentelle
Gesetzgebung unter dem Grundgesetz" (Berlin 1989); die
Habilitationsschrift geht über "Die grundrechtsunmittelbare Verwaltung.
Zur Dogmatik des Verhältnisses zwischen Gesetz, Verwaltung und
Individuum unter dem Grundgesetz" (Tübingen 1999). Im Wintersemester
1998/99 und im Sommersemester 1999 vertrat er an der
Ludwig-Maximilians-Universität München den Lehrstuhl für Öffentliches
Recht, insbesondere Kirchenrecht und Deutsches Staat- und
Verwaltungsrecht. Seit 1. Oktober 1999 lehrt er an der
Philipps-Universität Marburg Öffentliches Recht.
Die Forschungsinteressen von Prof. Dr. Horn liegen sowohl in den
Bereichen des Staats- und Verfassungsrechts als auch auf den Gebieten
des Verwaltungsrechts sowie des Europa- und Völkerrechts.
Die Dissertation über die "Experimentelle Gesetzgebung unter dem
Grundgesetz" (1989) nahm die mit der Entwicklung der Telekommunikation
in den 1980er Jahren aufkommende Praxis der Erprobungsgesetzgebung zum
Anlass, diese Form der Kodifizierung einer grundlegenden
verfassungsrechtlichen und gesetzgebungstheoretischen Würdigung zu
unterwerfen.
Die Habilitationsschrift "Die grundrechtsunmittelbare Verwaltung"
(1999) unternimmt einen Vorstoß in Richtung auf ein neues Verständnis
der staatlichen Gewaltenteilung und -verteilung als eines Prinzips, das
die demokratische und die grundrechtliche Legitimität des staatlichen
Handelns organisiert. Aufgezeigt wird dies an der Funktion der
öffentlichen Verwaltung und der Stellung des Verwaltungsrechts in der
Staats- und Verfassungsordnung der Gegenwart.
Staats- und verfassungs(rechts)theoretische wie -dogmatische
Grundlagenforschungen widmen sich u.a. dem staatlichen Gewaltmonopol
und der bürgerlichen Friedenspflicht, dem Gemeinwohlauftrag des
Verwaltungsrechts, dem Verhältnis von Staat und Gesellschaft im
freiheitlichen Verfassungsstaat, dem Grundsatz der Gewaltenteilung, dem
demokratischen Prinzip, dem Republikprinzip, der Stellung der Verbände
im Verfassungsstaat, dem Recht auf Privatsphäre, den
Grundrechten.
Ferner beschäftigt sich Prof. Dr. Horn u.a. mit Fragen des
Europarechts, des Baurechts, des öffentlichen Wirtschaftsrechts, des
Sicherheits- und Polizeirechts, des Finanzdienstleistungsrechts, des
öffentlichen Bankrechts. Er ist Mitglied der Forschungsstellen für
Finanzdienstleistungsrecht und Mittelständische Wirtschaft sowie des
wissenschaftlichen Beirats des Marburger Genossenschaftsinstituts
(ifG).
Auf der Grundlage bestehender Cooperation Agreements oder universitärer
Partnerschaftsabkommen fördert Prof. Dr. Horn die internationale
Zusammenarbeit (Studentenaustausch, Dozentenaustausch,
wissenschaftliche Symposien und Projekte), insbesondere mit
der Baltischen Föderalen Universität Immanuel Kant
Kaliningrad/Königsberg in Ostpreussen und mit mehreren
Universitäten in China (Wuhan, Nanjing, Xiangtan). Er ist Gastprofessor
an der Universität Wuhan und an der Nanjing University of Finance and
Economics.
Prof. Horn war seit dem WS 2010/11 Prodekan und ist seit dem WS 2012/13
Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften.
Er war von 2003 bis 2010 im zweiten Hauptamt Richter
am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Seit 2004 ist er Vorsitzender des Landesverbands Hessen im
Deutschen Hochschulverband und Vertreter der Verbandsgruppe
Marburg.

