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Die Promotion

BallonBislang ist der berufsqualifizierende, übliche Abschluß die Promotion, da das Magisterexamen noch nicht überall als ausreichende Qualifikation für eine Stellenbesetzung angesehen wird.  Mit der Promotion liefert die Doktorandin/der Doktorand eigene Beiträge für die Forschung und erarbeitet sich Qualifikationen für die spätere Berufstätigkeit.

 

Voraussetzung für die Aufnahme der Promotion ist ein erfolgreich beendetes Studium mit Abschluß Magister (M.A.), Diplom (D.) oder Master (MA. bzw. MSc.).

Innenhof
"Die Doktorandenausbildung ist wesentlicher Teil des universitären Bildungs- und Ausbildungsauftrags und daher in der gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschule. In diesem Rahmen befördert sie auch die Entwicklung internationaler Kooperation, die Verwirklichung von Chancengleichheit aller sozialer Gruppen und die demokratische Partizipation der Promovierenden an den Strukturen und Inhalten von Forschung und Lehre." (Empfehlungen für die Doktorandenausbildung an der Philipps-Universität Marburg. Der ganze Text kann mittels eingesehen werden)

Eine neue Promotionsordnung ist im Fachbereich verabschiedet, jedoch noch nicht im Gesetzesblatt veröffentlicht. Bei laufenden Verfahren gibt das Dekanat des Fachbereichs Geschichte  Auskunft.

Aktuelle Promotionsordnung

Zuletzt aktualisiert: 07.06.2010 · Jürgen Nemitz

 
 
 
Fb. 06 - Geschichte und Kulturwissenschaften

Vor- und Frühgeschichte, Biegenstraße 11, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22348, Fax 06421/28-28901, E-Mail: vorgesch@staff.uni-marburg.de

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