Die Promotion
Bislang ist der berufsqualifizierende, übliche Abschluß
die Promotion, da das Magisterexamen noch nicht überall als
ausreichende Qualifikation für eine Stellenbesetzung angesehen
wird. Mit der Promotion liefert die Doktorandin/der Doktorand
eigene Beiträge für die Forschung und erarbeitet sich Qualifikationen
für die spätere Berufstätigkeit.
Voraussetzung für die Aufnahme der Promotion ist ein erfolgreich beendetes Studium mit Abschluß Magister (M.A.), Diplom (D.) oder Master (MA. bzw. MSc.).
"Die Doktorandenausbildung ist wesentlicher Teil des universitären
Bildungs- und Ausbildungsauftrags und daher in der gesellschaftlichen
Verantwortung der Hochschule. In diesem Rahmen befördert sie auch die
Entwicklung internationaler Kooperation, die Verwirklichung von
Chancengleichheit aller sozialer Gruppen und die demokratische
Partizipation der Promovierenden an den Strukturen und Inhalten von
Forschung und Lehre." (Empfehlungen für die Doktorandenausbildung an
der Philipps-Universität Marburg. Der ganze Text kann mittels eingesehen werden)
Eine neue Promotionsordnung ist im Fachbereich verabschiedet, jedoch noch nicht im Gesetzesblatt veröffentlicht. Bei laufenden Verfahren gibt das Dekanat des Fachbereichs Geschichte Auskunft.

