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Praktika

Praktika sind ein unverzichtbarer Teil des Studiums, durch die Studierende wichtige praktische archäologische Tätigkeiten vermittelt bekommen. Fachbezogene Praktika vermitteln Kenntnisse in Arbeits- und Verfahrenstechniken sowie in der Anwendung technischer Hilfsmittel, z. B. bei Ausgrabungen, Prospektionen, im archäologischen Vermessungswesen, bei der archäologischen Landesaufnahme, in der Museumspraxis sowie in naturwissenschaftlichen Laboratorien und Restaurierungswerkstätten.
Um anerkannt zu werden, müssen die Praktika unter wissenschaftlicher und institutioneller Leitung stehen - bitte halten Sie im Zweifelsfall vor Beginn Ihres Praktikums Rücksprache mit einer Lehrkraft des Instituts.

  • Fachpraktika

    Studierende des Studiengangs B.A. Archäologische Wissenschaften müssen mindestens 4 Wochen Praktika nachweisen und Studierende des Magisterstudiengangs Vor- und Frühgeschichte mindestens 57 Tage. Das Praktikum kann in Abschnitten geleistet werden und wird in Eigeninitiative organisiert, wobei der Rat eines Lehrenden eingeholt werden muss. Dieser nimmt auch den Praktikumsbericht ab und bescheinigt das bestandene Praktikum. 

    Die Art des Praktikums wird selbstständig gewählt, sei es auf Ausgrabungen, in Museen, Forschungseinrichtungen o. Ä. Allerdings sollte bereits vor Antritt des Praktikums die Anrechenbarkeit durch Rücksprache mit den Dozierenden im Seminar geprüft werden. 

  • Fachfremde Praktika

    Praktika in fachfremden Bereichen dienen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Absolventen durch die Vermittlung allgemein berufspraktischer Kenntnisse. Insbesondere sind durch das fachfremde Praktikum Einblicke in die Verwaltungspraxis sowie in betriebswirtschaftliche oder juristische Abläufe zu erwerben. 

  • Auslandspraktika

    Praktika im Ausland bieten zusätzlich die Chance, über den Tellerrand hinaus zu schauen und Fremdes intensiver kennen zu lernen als dies während eines Urlaubs möglich ist. In der Regel erfolgt die Anerkennung nach Vorlage des Berichts und Rücksprache mit der betreuenden Institution.

  • Praktikumsbericht

    Die Länge des Praktikumsberichtes soll zwei Din A4 Seiten nicht überschreiten. Der Bericht beinhaltet den terminlichen und formalen Ablauf, die Dienststelle und ihre Zielsetzungen, die Art der Praktikumstätigkeiten und die Lernerfolge.

  • Anrechnung

    Nach Vorlage des Praktikumsberichtes und eines Praktikumszeugnisses erfolgt die Anrechnung als Studienleistung.