Veranstaltungsarten am Vorgeschichtlichen Seminar
Studieninhalte werden innerhalb von
Lehrveranstaltungen vermittelt, die sich in Anspruch, Konzept sowie
Vermittlung unterscheiden. Sie sind unten aufgelistet, die in
Studienordnungen geläufigen Abkürzungen sind vorangestellt.
Studierende müssen beachten, daß gleiche
Veranstaltungsarten abhängig von der Art des belegten Studiums
bestanden werden. Beispielsweise werden Bachelor-Studierende
über eine besuchte Vorlesung geprüft und Magister- Studierende nicht.
Deswegen bitte die jeweiligen Studienordnungen einsehen!
Mehr als zweimaliges Fehlen bei Lehrveranstaltungen
stellt den Lernerfolg in Frage und führt in der Regel zur
Nichtanrechnung der Lehrveranstaltung. Über Ausnahmen
entscheidet der die Lehrveranstaltung durchführende Fachvertreter oder
die Fachvertreterin.
In allen Fächern kommt dem individuellen Selbststudium
eine erhöhte Bedeutung zu, da durch das Lehr- und Modulangebot das
breite Spektrum der archäologischen Fächer nur im Überblick bzw. an
ausgewählten Beispielen vermittelt werden kann.
VL
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In
den Vorlesungen - in der Regel 2 Semesterwochenstunden (SWS) -
werden Quellen, Methoden und Forschungsergebnisse zu den verschiedenen
Denkmälergattungen und Epochen vorgestellt sowie Spezialthemen zu
einzelnen Gebieten behandelt. Vorlesungen sind sowohl für
Studienanfänger als auch für Fortgeschrittene
konzipiert Es ist erforderlich, dass sich die Studierenden während
ihres Studiums durch den Besuch der Vorlesungen ein breites Wissen
aneignen. Die Vorlesungen sind auf die eigenverantwortliche
Nacharbeit der Teilnehmer hin angelegt, die insbesondere darin
besteht, die in den Vorlesungen vermittelten Inhalte anhand der
angegebenen Literatur kritisch zu vertiefen. Das in der Vorlesung
vermittelte Wissen wird in schriftlicher oder mündlicher Form geprüft
und bewertet.
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S
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Die Proseminare - i. d. R. 2 SWS - dienen
Studienanfängern zur Einführung in die
Arbeitsmethoden und Gegenstände der archäologischen Fächer und
sollen anhand von Quellen zum selbständigen Arbeiten anleiten. In
Proseminaren werden Leistungen z. B. in Form von Protokollen,
Referaten und Klausuren erbracht.
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HS
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Die Themenstellung der Hauptseminare -
i.d.R. 2 SWS - ist umfassender als die der Mittelseminare. In den
Hauptseminaren geht es in erster Linie um die Vorstellung, Beurteilung
und nach Möglichkeit eigene Bearbeitung wissenschaftlicher
Fragestellungen sowie um die adäquate Darstellung derartiger
Sachverhalte in anspruchsvollen
Referaten/Hausarbeiten. Dabei sollen die Studierenden Zugang
zur Praxis der archäologischen Forschung und Kriterien für die
eigenständige Urteilsfindung in wissenschaftlichen Fragen gewinnen.
Hauptseminare können frühestens von dem 3. Studiensemester
an besucht werden.
In Hauptseminaren werden Leistungen in Form von Referaten
(obligatorisch) bzw. Hausarbeiten erbracht, die in der Regel auf einer
eigenständigen Quellensammlung und -auswertung beruhen und komplexe
Forschungsprobleme zum Gegenstand haben.
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UE
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Die
Übungen (UE) dienen der Erweiterung der Quellen-
und
Methodenkenntnis, insbesondere deren Anwendung in der Praxis,
sowie der Vermittlung von Kompetenzen in der Öffentlichkeitsarbeit
durch innovative und praxisbezogene Lehrformen. In
Übungen werden Leistungen in der Regel als Protokoll,
Dokumentation
archäologischer Quellen oder in Form einer Klausur erbracht. Übungen
können sowohl von Anfängern als auch von
Fortgeschrittenen besucht werden.
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EX
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Exkursionen (EX) sind ein unverzichtbarer
Bestandteil der archäologischen Fächer und sollten sowohl von
Anfängern als auch Fortgeschrittenen
häufig belegt werden. Sie dienen dazu, Funde im
Original zu studieren, wichtige Ausgrabungsstätten und
Monumente in ihrem topographischen Kontext und die
archäologische Forschung in verschiedenen Regionen
kennen zu lernen. Museums- und Ausstellungsbesuche sind gleichermaßen
Bestandteil von Exkursionen.
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Praktika
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Ein Praktikum (PR) besitzt eine Dauer von
mindestens vier Wochen und kann auch in mehreren
Abschnitten erbracht werden. Die Wahl der Praktikumsstelle
obliegt der Eigeninitiative der Studierenden, sie werden durch
die Lehrenden der Fachgebiete beratend unter- stützt.
Praktika können auch im Ausland absolviert werden. Zu einem erfolgreich
absolvierten Praktikum gehört ein ausführlicher
Praktikumsbericht, aus dem die Art der Tätigkeit, der Verlauf
des Praktikums, der erreichte Ausbildungsstand und der Bezug zum
Studium deutlich werden muss. Er wird spätestens 6 Wochen nach
Beendigung des Praktikums dem Prüfungsausschuss vorgelegt und mit einem
prüfungsberechtigten Mitglied des Prüfungsausschusses besprochen.
Fachbezogene Praktika vermitteln Kenntnisse in Arbeits- und
Verfahrenstechniken sowie in der Anwendung technischer Hilfsmittel,
z. B. bei Ausgrabungen, Prospektionen, im archäologischen
Vermessungswesen, bei der archäologischen Landesaufnahme, in der
Museumspraxis sowie in naturwissenschaftlichen Laboratorien und
Restaurierungswerkstätten. Praktika in fachfremden Bereichen dienen der
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Absolventen durch die Vermittlung
allgemein berufspraktischer Kenntnisse, z. B. in den unter § 8.1
genannten Tätigkeitsfeldern. Insbesondere sind durch das fachfremde
Praktikum Einblicke in die Verwaltungspraxis sowie in
betriebswirtschaftliche oder juristische Abläufe zu erwerben. Über die
Wahl der Praktikumsstelle und die abschließende Anerkennung von
Praktika entscheidet der Prüfungsausschuss.
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