Schutz vor sexueller Belästigung an der Philipps-Universität Marburg
Am 22. September 2008 hat der Senat der Philipps-Universität die „Richtlinie der Philipps-Universität Marburg zum Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt“ einstimmig beschlossen.
Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder, Promovierende, Habilitierende, Gäste sowie neben- und ehrenamtlich Tätige der Universität. Sie umfasst den Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt am Studien- und Arbeitsplatz und regelt die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens.
Beratungs- und Anlaufstellen
Innerhalb der Universität
- Vertrauensrat
- Rechtsabteilung
- Personalrat
- Fachbereichsfrauenbeauftragten
- Zentrale Frauenbeauftragten
Außerhalb der Universität
- Frauenbeauftragte (Gleichberechtigungsreferat) der Stadt Marburg
- Frauenhaus
- Notruf Marburg e. V.
- Pro Familia: Psychosoziale Beratung und Hilfe für Frauen
- Wildwasser Marburg e.V.
- Wendo-Marburg.de
Informationsmaterial

