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Bachelorstudiengang (6-sem.)

Students
Photo: David Maurer

Der Bachelor bildet einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Psychologie. Bei Belegung erforderlicher Module im Bachelor sowie Absolvierung eines entsprechenden anschließenden Masterstudium, kann die Möglichkeit zur Zulassung zur Approbationsprüfung Psychotherapie nach PsychThApprO vom 04. März 2020 erworben werden.

Aktuelles: Die Philipps-Universität Marburg berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie im WS2024/2025 auch das Ergebnis des Studieneignungstests (BaPsy-DGPs). Die Teilnahme am Test und die Übersendung des Testergebnisses erhöhen die Chancen auf einen Studienplatz. Die Anmeldung zur Testdurchführung erfolgte im Zeitraum vom 15.12.2023 bis einschließlich 15.02.2024 unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Der Test findet im Jahr 2024 am 25. oder 26. Mai an einem der später bekannt gegebenen Testorte statt. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch. Weitere Informationen in Videoform finden Sie auf Youtube.

  • Prüfungsordnung

    Die 1. Änderung der Prüfungsordnung vom 29.04.2020 in der Fassung vom 03.03.2021 gilt ab dem Sommersemester 2021 für alle Studierenden, die im Bachelorstudiengang „Psychologie“ mit dem Abschluss „Bachelor of Science (B.Sc.)“ studieren.

    Abgeschlossene und laufende Modulprüfungsverfahren werden nicht berührt; Module, die vor dem Sommersemester 2021 begonnen wurden, sind nach der Ordnung vom 29. April 2020 abzuwickeln.

  • Modulhandbücher

    Das Modulhandbuch des 6-sem. B.Sc. enthält Einzelheiten zu den Modulen gemäß der Prüfungsordnung von 2020, i.d.R. für Psychologiestudierende, die ihr Studium ab dem WiSe 2020/21 aufgenommen haben.

  • Importmodule

    Informationen zu Importmodulen finden Sie in Marvin. Bitte nutzen Sie folgenden Klickweg: Fachbereich 04 ->Bachelorstudiengänge ->B.Sc. Psychologie (Studienbeginn ab WiSe 20/21) ->Wahlpflichtbereich 3d (Interdisziplinäres Studium)

  • Studienverlaufsplan

  • Informationen zum Praktikum

    In dem ILIAS-Kurs Praktikumsinformation und Berufsorientierung finden Sie Informationen rund um das Berufspraktikum und zu den Vorgaben, die Ihr Praktikum erfüllen muss, damit es für das Studium angerechnet werden kann. Außerdem finden Sie detaillierte Informationen über Praktika zur Qualifikation für den klinischen Master. Bitte beachten Sie, dass Sie bereits bei ILIAS angemeldet sein müssen damit der Direktlink funktioniert.

  • FAQs zum Studium

    Q: Kann ich mich mit dem Studium für einen klinischen Masterstudiengang ("Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie") bewerben?
    A: Unser sechssemestriger Bachelorstudiengang ist ein polyvalenter Studiengang. Sofern Sie im Rahmen der Wahlpflichtbereiche die Module B-KP1, B-KP2, B-M und ein approbationskonformes Praktikum (mindestens B-BPR2) absolvieren, erfüllt Ihr Studienverlauf alle Kriterien für eine Bewerbung auf den klinischen Masterstudiengang "Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie".

    Q: Welche Module muss ich in Wahlpflichtbereich 1 belegen?
    A: Sie benötigen im Wahlpflichtbereich 1 insgesamt 12 Leistungspunkte. Dies entspricht zwei Modulen á 6LP. Zur Auswahl stehen B-AOW1: Wirtschaftspsychologie, B-KJ1: Vertiefung in Pädagogischer Psychologie, B-KP1: Erkennen psychischer Erkrankungen und B-NP1: Neurowissenschaftliche Psychologie: Grundlagenvertiefung und Methoden. Sie müssen also zwei dieser vier Module erfolgreich beenden und schließen damit den Wahlpflichtbereich 1 ab.

    Q: Welche Module muss ich in Wahlpflichtbereich 2 belegen?
    A: Sie benötigen im Wahlpflichtbereich 2 insgesamt 12 Leistungspunkte. Dies entspricht zwei Modulen á 6LP. Zur Auswahl stehen B-AOW2: Vertiefung in der Arbeits- und Organisationspsychologie, B-KJ2: Grundlagen der klinischen Kinder- und Jugendpsychologie, B-KP2: Prävention, Intervention, Public Health und B-NP2: Neurowissenschaftliche Psychologie: Grundlagenvertiefung. Sie müssen also zwei dieser vier Module erfolgreich beenden und schließen damit den Wahlpflichtbereich 2 ab.

    Q: Welche Module muss ich in Wahlpflichtbereich 3 belegen?
    A: Sie benötigen im Wahlpflichtbereich 3 insgesamt 24 Leistungspunkte. Dies ist die maximale Anzahl an Leistungspunkten im Wahlpflichtbereich 3! Sie dürfen weder weniger, noch mehr Leistungspunkte in Wahlpflichtbereich 3 erbringen!
    Wahlpflichtbereich 3a: Mindestens 12 Leistungspunkte müssen aus dem Berufspraktikum kommen. Sie haben die Auswahl zwischen Berufspraktikum I (12LP), Berufspraktikum 2 (15LP), Berufspraktikum 3 (18LP), Berufspraktikum 4 (21LP) und Berufspraktikum 5 (24LP). Wenn Sie approbationskonform studieren möchten, benötigen Sie mindestens B-BPR2 (Berufspraktikum 2, 15LP)! Weitere Informationen zum Berufspraktikum entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Ilias-Ordner.

    Wahlpflichtbereich 3b: Wahlpflichtbereich 3b erlaubt Ihnen ein oder zwei weitere Module aus Wahlpflichtbereich 1 oder 2 zu belegen. Somit ist es möglich bis zu vier von vier Vertiefungen aus Wahlpflichtbereich 1 oder 2 zu belegen. Zwei über den ursprünglichen Wahlpflichtbereich 1 bzw. 2 und bis zu zwei über den Wahlpflichtbereich 3b - abhängig vom gewählten Praktikumsmodul.

    Wahlpflichtbereich 3c: Über Wahlpflichtbereich 3c haben Sie die Möglichkeit zusätzliche Module zu belegen um auf die 24 Leistungspunkte des Wahlpflichtbereichs 3 zu kommen. Zur Verfügung stehen B-M: Medizinische Aspekte (3LP), B-BM: Beratung und Mediation (3LP), B-EK1: Erweitertes Kompetenzspektrum 1 (6LP) und B-EK2: Erweitertes Kompetenzspektrum 2 (6LP).

    Wahlpflichtbereich 3d: Wahlpflichtbereich 3d erlaubt es die fehlenden Leistungspunkte im Wahlpflichtbereich 3 durch Importmodule zu füllen. Eine detaillierte Liste der zur Verfügung stehenden Importmodule finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter Wahlpflichtbereich 3d. 

    Q: Wie muss mein Studium nun aussehen, wenn ich approbationskonform studieren möchte?
    A: Im Wahlpflichtbereich 1 wählen Sie B-KP1: Erkennen psychischer Erkrankungen und ein weiteres beliebiges Vertiefungsmodul (B-AOW1, B-KJ1 oder B-NP1). Im Wahlpflichtbereich 2 wählen Sie B-KP2: Prävention, Intervention, Public Health und ein weiteres beliebiges Vertiefungsmodul (B-AOW2, B-KJ2 oder B-NP2). Im Wahlpflichtbereich 3 absolvieren Sie mindestens das Praktikumsmodul B-BPR2 mit 15 Leistungspunkten. Das Praktikumsmodul B-BPR3 mit 18 Leistungspunkten oder B-BPR4 mit 21 Leistungspunkten ist aber auch in Ordnung. Zusätzlich belegen Sie B-M: Medizinische Aspekte mit 3 Leistungspunkten. Sollten Ihnen dann noch Leistungspunkte fehlen (Sie benötigen exakt 24LP im Wahlpflichtbereich 3) können Sie diese über die Wahlpflichtbereiche 3b, 3c oder 3d erlangen. 

    Q: Ich habe weitere Fragen die hier nicht beantwortet werden. Was nun?
    A: Bitte schauen Sie in Ihre Prüfungsordnung, Ihr Modulhandbuch und auf Ihren exemplarischen Studienverlaufsplan, sowie in unsere allgemeinen FAQs. Ansonsten hilft Ihnen das Beratungsteam des Fachbereichs auch gerne weiter.

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