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Klausuren

  • Welche Nachteilsausgleiche gibt es für behinderte Studierende bei den Klausurregelungen?

    Im Sinne des Nachteilsausgleichs bei Prüfungen können Sie gegebenenfalls eine Zeitverlängerung bei Prüfungen verlangen. Ihnen stehen in der Regel 50% der eigentlichen Prüfungszeit zusätzlich zur Verfügung. Dies können Sie in der Prüfungsordnung nachlesen.

    Oft wird die Prüfung in einem extra Raum mit einer Aufsichtsperson geschrieben, damit Sie nicht von den anderen Prüflingen gestört werden.

  • Muss ich die Nachteilsausgleiche erst beim Prüfungsbüro beantragen?

    Ja, Sie müssen einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros.
    Bitte informieren Sie die jeweiligen Lehrenden frühzeitig darüber, welche Nachteilsausgleiche Sie beantragt haben und sprechen Sie den Ablauf der Klausur sorgfältig ab.

  • Wie erfahre ich, in welcher Form ich geprüft werde?

    Es ist wichtig, dass Sie sich mit der Prüferin oder dem Prüfer absprechen, in welcher Form Sie geprüft werden. Nicht immer ist eine schriftliche Prüfung sinnvoll. Es kommt vor, dass die Prüferin oder der Prüfer die Prüfung lieber mündlich abnehmen möchte. Es ist empfehlenswert, sich mit der Prüferin oder dem Prüfer genau abzusprechen, welches Prüfungsformat dieser empfiehlt und welches für Sie am sinnvollsten ist.

    Werden Sie schriftlich geprüft, dann informieren Sie sich ein paar Tage vor der Klausur, wann und wo die Prüfung stattfindet. Nicht immer findet sie zeitgleich mit der Klausur der Normalsehenden statt. Nur selten meldet sich die Prüferin oder der Prüfer von selbst und benachrichtigt Sie, wo Sie geprüft werden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Entscheidung über meine Prüfungsform nicht einverstanden bin?

    Prinzipiell kann man sich jederzeit an das Prüfungsbüro, die Studienberatung oder die Servicestelle für Behinderte Studierende wenden. Zuvor sollten Sie jedoch versuchen, einen Kompromiss mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer zu finden. Oftmals denken diese, dass für Sie eine mündliche Prüfung einfacher ist. Wenn Sie jedoch lieber eine schriftliche als eine mündliche Prüfung machen möchten, dann sagen Sie der Prüferin oder dem Prüfer dies. Geht sie oder er auf Ihren Wunsch nicht ein, so versuchen Sie es über das Prüfungsbüro, die Studienfachberatung oder die Servicestelle für Behinderte Studierende.

  • Kommt es vor, dass wir mit den Sehenden zusammen in einem Hörsaal schreiben?

    Ja, auch das kann vorkommen. Daher fragen Sie bitte die Prüferin oder den Prüfer, ob Sie gesondert in einem extra Raum schreiben oder mit allen anderen im Hörsaal.    

    Achtung! Schreiben Sie im Hörsaal, so sorgen Sie gegebenenfalls bitte selbst dafür, dass die Stromversorgung für Ihr Notebook gegeben ist. Bringen Sie gegebenenfalls eine Verlängerungsschnur mit. Dies gilt vor allem für diejenigen, die mit mehreren Sehgeschädigten in einem Semester sind. Auch ist es ratsam, bei einer solchen Klausur in der letzten Reihe zu sitzen, da Ihnen sonst die Sehenden auf den Monitor schauen können. 

    Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Zeitverlängerung und müssen daher früher mit der Klausur beginnen oder später abgeben können.

  • Wie ist der Ablauf einer mündlichen Prüfung, wenn sie als Ersatz für eine schriftliche Prüfung erfolgt?

    Eine mündliche Prüfung dauert in der Regel 20 bis 30 Minuten. Sie findet gewöhnlich im Büro der Prüferin oder des Prüfers statt und neben der Prüferin oder dem Prüfer ist eine Protokollantin oder ein Protokollant anwesend. Sie haben bei einer mündlichen Prüfung keine Vorbereitungszeit: Die Fragen werden zu bestimmten Themen gestellt und erfordern eine direkte Antwort, wobei kurzes Innehalten zum Nachdenken natürlich kein Problem darstellt.

    Wichtig ist bei einer Prüfung, dass Sie in der Regel den Lernstoff aller Vorlesungstermine können sollten. In der Prüfung selbst wird aber nur ein kleiner Ausschnitt des Stoffes abgefragt.

  • Was kann ich tun, wenn eine Klausur für mich technisch nicht machbar ist (z.B. die Outputs mit dem Screenreader nicht lesbar sind)?

    Handelt es sich um Statistikklausuren, sollten Sie bei der jeweiligen Prüferin oder dem Prüfer vor der Klausur bereits auf die Schwierigkeiten mit Outputs und Tabellen hinweisen. Sie könnten eventuell schildern, welche Probleme es geben kann und die Prüferin oder den Prüfer darum bitten, darauf Rücksicht zu nehmen. Wird das in der Klausursituation nicht getan, haben Sie die Möglichkeit, dies im Prüfungsbüro oder der Studienfachberatung zu melden. 

    Es kann zudem bei Klausuren vorkommen, dass Grafiken enthalten sind. In diesem Fall sollten Sie ebenfalls mit der Prüferin oder dem Prüfer vorab darüber sprechen wie diese für Sie barrierefrei gemacht werden können. Möglicherweise kann die Grafik verbalisiert werden oder ganz der Klausur entnommen werden und durch eine ähnliche Alternativaufgabe ersetzt werden.

    Bei Problemen der Herstellung eines barrierefreien Dateiformats der Klausur kann auch die Servicestelle für Behinderte Studierende hinzugezogen werden. Diese kann die Texte möglicherweise in ein barrierefreies Format umwandeln oder auch eine Assistenz für die Prüfung zur Verfügung stellen. Weisen Sie ihre Prüferin oder ihren Prüfer gegebenenfalls auf diese Möglichkeit hin.

  • Muss ich etwas mitbringen, wenn ich eine Klausur mit dem Notebook oder mit einem PC für Sehgeschädigte am Fachbereich schreibe?

    Wird die Klausur mit dem internen Computer für Sehgeschädigte geschrieben, so sollten Sie zur Sicherheit einen eigenen Kopfhörer mitbringen.
    Schreiben Sie die Klausur mit dem eigenen Notebook, so wäre es sinnvoll, das Akkuladegerät und eventuell ein Verlängerungskabel mitzubringen