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Curriculum Kinder- und Jugendpsychologie

(nach alter DPO vom 14.12.1994)

(1) Das kinder- und jugendpsychologische Curriculum soll interessierten Studierenden der Psychologie eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie ermöglichen. Durch den Besuch von kinder- und jugendpsychologischen Lehrveranstaltungen aus den Inhaltsbereichen
(G) Grundlagen und spezielle Probleme,
(I) Intervention und
(D) Diagnostik
 
soll die Möglichkeit geschaffen werden, spezielle Kenntnisse und Kompetenzen im kinder- und jugendpsychologischen Bereich zu erwerben, die durch eine anschließende Zertifizierung dokumentiert werden.

(2) Die Lehrveranstaltungen des kinder- und jugendpsychologischen Curriculums werden aus dem Lehrangebot des Fachbereichs Psychologie zusammengestellt und gegebenenfalls um geeignete kinder- und jugendpsychologische Lehrangebote aus anderen Fachbereichen ergänzt (z.B. um Lehrangebote aus dem kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich). Zu den Lehrveranstaltungen des kinder- und jugendpsychologischen Curriculums können sowohl Lehrveranstaltungen des Grund- als auch des Hauptstudiums gehören. Das Lehrangebot wird im kommentierten Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet.

(3) Um eine Zertifizierung zu erreichen, sind kinder- und jugendpsychologische Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 Semesterwochenstunden in den drei Inhaltsbereichen "Grundlagen/spezielle Probleme" (G), "Intervention" (I) und "Diagnostik" (D) erfolgreich zu besuchen. Dabei sind jeweils mindestens acht Semesterwochenstunden auf jeden der drei Inhaltsbereiche zu verwenden, die verbleibenden sechs Wochenstunden sind frei wählbar. Von den acht Semesterwochenstunden aus dem Inhaltsbereich "Grundlagen/spezielle Probleme" können bis zu vier Semesterwochenstunden bereits im Grundstudium absolviert werden. Insgesamt können bis zu vier Semesterwochenstunden durch die Teilnahme an Vorlesungen erbracht werden. Abgesehen von den Vorlesungen ist der erfolgreiche Besuch der Lehrveranstaltungen durch die Lehrenden zu bestätigen (auf dem hierfür vorgesehenen Sammelformular). Als Lehrveranstaltungen des kinder- und jugendpsychologischen Curriculums gelten dabei nur solche Lehrveranstaltungen, die zuvor im kommentierten Vorlesungsverzeichnis dem Curriculum zugeordnet wurden.

(4) Die Zertifizierung setzt zusätzlich voraus, daß mindestens ein Praktikum mit einer kinder- und/oder jugendpsychologischen Ausrichtung im Umfang von mindestens acht Wochen absolviert wurde (beispielsweise in einer schulpsychologischen Beratungsstelle, in einer Kinderklinik, in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Institution etc.). Die kinder- bzw. jugendpsychologische Schwerpunktsetzung soll dabei aus der Praktikumsbescheinigung ersichtlich sein.

(5) Wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Studierende zusätzlich zum Diplom eine Zertifizierung ihrer Schwerpunktsetzung im kinder- und jugendpsychologischen Bereich, die es ihnen ermöglicht, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen nach außen zu dokumentieren. Auf dem Zertifikat werden die erfolgreiche Teilnahme an dem Curriculum, die Titel der besuchten Lehrveranstaltungen, das kinderpsychologische Praktikum sowie die Diplomarbeit (sofern sie im kinder- und/oder jugendpsychologischen Bereich erstellt wurde) bescheinigt.

(6) Falls eine Diplomarbeit im kinder- bzw. jugendpsychologischen Bereich erstellt wurde oder die Praktikumserfahrungen das geforderte Minimum von acht Wochen überschreiten (entweder durch ein zweites achtwöchiges Praktikum oder ein Halbjahrespraktikum im kinder- bzw. jugendpsychologischen Bereich), ist eine Anrechnung von zwei Semesterwochenstunden in einem der Bereiche G, I oder D möglich.

(7) Um Studienplatzwechslern einen Einstieg in das kinder- und jugendpsychologische Curriculum zu ermöglichen, können einschlägige Lehrveranstaltungen anderer Universitäten anerkannt werden. Weiterhin gelten nach dem Inkrafttreten des Curriculums befristet auf zwei Jahre Übergangsregelungen, um Studierenden in fortgeschrittenen Studienabschnitten noch eine Curriculumsteilnahme zu ermöglichen.