28.03.2008 Studiengebühren - Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel

Minister Corts begrüßt die bestätigende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel zur Vollziehbarkeit von Studienbeitragsbescheiden

"Klare Bestätigung der Rechtsauffassung des Landes"
Wiesbaden, 27.03.2008

"Die Landesregierung sieht ihre Rechtsauffassung zum Thema Studienbeiträge eindrücklich bestätigt. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine kluge und maßvolle Entscheidung getroffen. Darüber freue ich mich auch persönlich sehr." So kommentierte Minister Udo Corts die heutige unanfechtbare Grundsatzentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, durch die der gegenteilige vorläufige Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Oktober 2007 abgeändert wurde.

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