11.06.2008 Staatsgerichtshof: Die Studiengebühren sind verfassungsgemäß

Die hessischen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester sind mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der hessische Staatsgerichtshof. Die Entscheidung fiel denkbar knapp mit sechs zu fünf Richterstimmen.

"Das Studienbeitragsgesetz ist ein sorgfältig ausgearbeitetes, sozial ausgewogenes Gesetz, das im Einklang mit der Hessischen Verfassung steht." Mit diesen Worten hat der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz, auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs reagiert.

Die obersten Richter des Landes hatten das Gesetz vom 16. Oktober 2006 für verfassungskonform erklärt.

Aus der Pressemitteilung des HMWK. Siehe auch hr-online + Kommentare. Das Urteil - PDF wird jedoch nur kurzzeitig von Bedeutung sein. Denn wenn nicht alles  täuscht (und es keine weiteren parlamentarischen Formfehler gibt), dann wird die rot-rot-grüne Mehrheit im hessischen Landtag am 17. Juni die Studiengebühren wieder abschaffen.