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Betriebspraktikum
Das Betriebspraktikum wird gemäß Hessischem Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG §15, (2)) und gemäß Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV §21, (7-8)) durchgeführt.
Die Anerkennung des Betriebspraktikums erfolgt durch die Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Marburg.