Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (ZfL)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Zentrum für Lehrerbildung » Studium » Studienplanung » Praktika
  • Print this page
  • create PDF file

Praktika

Orientierungspraktikum

Betriebspraktikum

Schulpraktische Studien I + II

 


Wer an der Philipps-Universität Marburg das Lehramt an Gymnasien anstrebt, muss auf der Grundlage des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) und der Studienordnungen bzw. Praktikumsordnung - PDF der Universität Marburg folgende Praktika absolvieren:

Orientierungspraktikum (HLbG § 15 (1, 2), HLbGDV § 29 (1-6))

  • Das selbst organisierte 4-wöchige Orientierungspraktikum muss nach dem Abitur und bis zum Beginn der Schulpraktischen Studien I (in der Regel nach dem 2. bzw. 3. Semester) erfolgt sein.

    Das Praktikum dient zum Sammeln von Erfahrungen in pädagogischen Berufsfeldern der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Es umfasst in der Regel 30 Zeitstunden pro Woche. Die werktägliche Anwesenheit in der besuchten Einrichtung soll fünf Zeitstunden nicht unterschreiten. Praktikumsorte und Inhalte sind die Arbeit an staatlichen, kirchlichen oder freien Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für den Kinder- und Jugendsport sowie der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Praxis von Schulen. Zum schulischen Bereich gehören Hospitationen in verschiedenen Schulformen und Schulstufen sowie die Beteiligung an Festen, Schulfahrten und anderen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Die Dokumentation des Praktikums erfolgt in einem Portfolio Vorlage - DOC, dem auch eine Vorlage für eine Bescheinigung durch die Praktikumsstelle angefügt ist.

    Anerkennung anderer Tätigkeiten
    Tätigkeiten in Bereichen pädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die während des Zivildienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Bundesfreiwilligendienstes, im Rahmen eines freiwilligen Ehrenamtes oder einer entsprechenden Berufsausübung abgeleistet wurden, werden als Orientierungspraktikum anerkannt.

    Ein Portfolio muss nicht erstellt werden.

    Zur Anerkennung ist eine Bescheinigung des Praktikumträgers mit Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum), Art und Umfang der Tätigkeit beim ZfL (Dr. Petersheim) einzureichen.
    (Weitere Informationen dazu sind auch beim Landesschulamt und Lehrkäfteakademie (ehem. AfL) zu finden.)

    Die Anerkennung des Orientierungspraktums erfolgt durch das Zentrum für Lehrerbildung.
    Zuständig ist Herr Dr. A.K. Petersheim.

    Bereits anerkannte Portfolios (und die eingereichten Unterlagen) können noch bis zum 30.04.2013 bei der "Scheinausgabe" des Instituts für Schulpädagogik (Raum 00012, Pilgrimstein 2, EG) abgeholt werden. Ab 01.05.2013 gilt eine neue Regelung. Die Portfolios liegen dann beim Zentrum für Lehrerbildung, Bunsenstr. 2 (Raum 01 C 04) zur Abholung bereit, wo sie bis zum Ende des Semesters verwahrt werden. Da keine Lagerkapazitäten vorhanden sind, werden nach Ablauf der Frist die nicht abgeholten Portfolios inkl. Unterlagen vernichtet. 

    Beachten Sie bitte folgende Öffnungszeiten:
    Dienstag     14.00 - 16.00
    Donnerstag  9.00 - 11.00





Betriebspraktikum (HLbG § 15 (2), HLbGDV § 29 (7))

  • das selbst organisierte 8-wöchige Betriebspraktikum bis zum Staatsexamen.
    Das Praktikum findet in Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieben zu den branchenüblichen Wochenarbeitszeiten statt. Der Praktikumsort kann auch im Ausland liegen. Der Nachweis über das abgeleistete Betriebspraktikum muss vom Betrieb ausgestellt werden. Das Betriebspraktikum entfällt bei einer nachgewiesenen beruflichen Ausbildung oder einer vergleichbaren Tätigkeit.

    Die Anerkennung des Betriebspraktikums erfolgt durch das Landesschulamt und Lehrkäfteakademie (ehem. AfL).




Schulpraktische Studien I + II


  • das fachdidaktisch ausgerichtetes Praktikum (SPS II) nach dem 4. Semester. Termine für das SPS II werden in den jeweiligen Fächern (Fachbereichen) ausgehängt. Nur noch für höhere Semester interessant ist die Alte Praktikumsordnung - PDF.

Die Schulpraktischen Studien I und II finden an Schulen der Region (alle Praktikumsschulen - PDF) statt. Die Schulplätze werden den Studierenden nach Absprache mit den Lehrenden vom Institut für Schulpädagogik bzw. dem Praktikumsbüro zugewiesen.

Alle Praktika sollen dazu beitragen, in verschiedenen Stadien des Studiums immer vertieftere und stärker reflektierte Einblicke in die Berufswelt des Lehrers bzw. der Lehrerin zu ermöglichen und Verknüpfungen zwischen Studieninhalten und schulischer Praxis herzustellen.

Im Folgenden wird das Konzept für das erziehungswissenschaftliche Blockpraktikum - PDF (Schulpraktische Studien I) dargelegt:


Der Gesamtverlauf des Studiums wird in diesem herunterladbaren Schaubild - PDF deutlich.

Weitere Informationen und Beratung zu den Praktika erhalten Sie im Praktikumsbüro.

Zuletzt aktualisiert: 04.04.2013 · Albert Petersheim

 
 
Zentrum für Lehrerbildung

Zentrum für Lehrerbildung, Bunsenstr. 2, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-26185, Fax 06421/28-24857, E-Mail: zfl@staff.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/zfl/studium/studienplanung/praktikaordner

Impressum