Zwischenprüfung
Seit 01.12.2008 ist das Zentrale Prüfungsbüro für das Studium mit dem Abschluss
Lehramt an Gymnasien für das Ausstellen der
Zwischenprüfungsbescheinigungen zuständig. Jeder Studierende des Lehramts muss eine Zwischenprüfungsbescheinigung erwerben, da damit auch gem. §12 Abs.6 des Hess. Lehrerbildungsgesetzes die Eignung für das Lehramt ausgesprochen wird. Darüber hinaus muss die Zwischenprüfungsbescheinigung bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung vorgelegt werden. Die notwendigen Formulare finden Sie hier.
Form der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird kumulativ auf der Basis erarbeiteter Module abgelegt. Es finden keine gesonderten Prüfungen statt.
Bestehen
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn der Erwerb von je 35 Leistungspunkten aus den beiden Fächern und 20 Leistungspunkten aus den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaftlichen Studium (EGL-M) inkl. SPS I mit abgeschlossenen Modulen nachgewiesen werden.

