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Forschungsdienstleistungen

Was ist eine Forschungsdienstleistung?

Eine Forschungsdienstleistung regelt das Erbringen von wissenschaftlichen bzw. technischen Dienstleistungen, welche die Philipps-Universität Marburg für Dritte unter Verwendung eigenen Wissens und eigener Infrastruktur ausführt, wie z. B. Messungen, Prüfungen, Erstellung von Gewerken, Softwareprogrammierung, Erhebung und Auswertung von Daten, u. U. Gutachten. Auch Beratungsaufträge, die über die Universität (und nicht in Nebentätigkeit) abgewickelt werden sollen, fallen i.d.R. in diese Kategorie.

Wie ist die Finanzierung geregelt?

Die Vergütung erfolgt auf Vollkostenbasis nach dem vereinfachten Schema zur Auftragskalkulation nach EU-Gemeinschaftsrahmen, zzgl. Umsatzsteuer. Diese Vergütungen sind Betriebseinnahmen, jedoch keine Drittmittel nach UMR-Verteilungsschlüssel. Die jeweils aktuelle Kalkulationsdatei kann unter der Rubrik „Downloads“ heruntergeladen werden.

Werden Reglungen zur IP getroffen?

Forschungsdienstleistungsverträge enthalten i. d. R. keine Regelungen zu schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnissen der UMR; sämtliche Schutzrechte und das Know-how im Umfeld der angewandten Methoden und deren allfällige Weiterentwicklungen verbleiben bei der UMR.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Zu berücksichtigen ist das Interesse des Auftraggebers an der Verschaffung des konkret vereinbarten Ergebnisses / Werkes; hierbei schuldet die UMR nach Gesetz in der Regel termingerechte sowie sach- und (schutz-)rechtsmängelfreie Lieferung von z. B. Messergebnissen, Software, Bericht, Gutachten.