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IP-Lizenzvertrag / IP-Kaufvertrag

Was ist ein IP-Lizenzvertrag/IP-Kaufvertrag?

Geistiges Eigentum (Intellectual Property – IP, z. B. Erfindungsmeldung, Patentanmeldung, Patent, Software, Know-how) der UMR kann Dritten sowohl im Wege einer Nutzungslizenz als auch einer Komplettübertragung der IP mittels Kaufvertrag zugänglich gemacht werden. Während im Rahmen der Nutzungslizenz die UMR Inhaberin der IP bleibt, verliert sie bei einer Komplettübertragung sämtliche Rechte daran.

Diese Verträge werden von der UMR als Inhaberin der IP, mit einem Lizenznehmer oder einem Käufer geschlossen. Sie erlauben dem Lizenznehmer / Käufer, die IP gegen marktübliche und angemessene Lizenzgebühren exklusiv oder nicht exklusiv zu nutzen oder gegen Bezahlung zu erwerben. Ein exklusives Nutzungsrecht kann auf bestimmte geografische Regionen und / oder auf Anwendungsgebiete beschränkt sein. Die Nutzung umfasst auch das Verändern, Weiterentwickeln, Benutzen, Verwerten und Weitergeben des Lizenzgegenstandes.

Werden Reglungen zur IP getroffen?

Die UMR behält im Falle einer Lizenzierung das Eigentum und ihre Rechte am lizenzierten Schutzrechtsgegenstand und das Recht, diesen unentgeltlich für eigene wissenschaftliche Zwecke in Forschung und Lehre zu nutzen.

Im Rahmen eines IP-Verkaufs überträgt die UMR die vollständige IP an den Käufer. Hierbei verliert die UMR sämtliche Rechte an der IP, kann sich aber unter Umständen im Gegenzug selbst eine Lizenz einräumen lassen.

Was muss in dem Vertrag geregelt werden?

Vertragsgegenstand mit Angaben zu zugehörigen IPs (z. B. Patentanmeldungen / Patente, Software etc.), die lizenziert oder verkauft werden sollen; insbesondere Angaben zu den Rahmenbedingungen, einschließlich der Aufgabenstellung und Lösungswege bei der Entstehung der IPs (freie Forschung, Drittmittel- oder Kooperationsprojekt), sowie zu den beteiligten Personen bzw. Vertragsparteien:

  • Art des Lizenzvertrages (z.B. exklusiv oder nicht exklusiv)
  • Vertragsgebiet (bei Patenten / Patentanmeldungen)
  • Sachliches Anwendungsgebiet
  • Angaben zur Art und Höhe der Lizenzgebühr (Bezugsgröße, Einstandssumme, Mindestlizenzgebühr)
  • Angaben zur Zahlung von Patentkosten
  • Haftungsbeschränkung
  • Anwendbares Recht

Darüber hinaus werden Lizenz- und Verwertungsverträge individuell nach Art des Vertragsgegenstands gestaltet (z. B. eine Vorrichtung, ein Verfahren oder ein pharmazeutischer Wirkstoff).