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Kooperationsvereinbarungen

Was ist eine Kooperationsvereinbarung?

Diese Verträge regeln gemeinsame Forschungsprojekte mit Kooperationspartnern, die gleichwertig zum Projektziel beitragen. Die Partner bringen gleichwertige Leistungen in das Projekt ein, jedoch i. d. R. nicht in Form von Zahlungen.

Hierbei kann zwischen Verbund-Kooperationsverträgen, die in Rahmen geförderter Projekte (z.B. durch DFG, BMBF, usw.) geschlossen werden und Kooperationsverträgen mit Unternehmen oder anderen externen Partern, die unabhängig von einer Förderung geschlossen werden können, unterschieden werden.

Voraussetzung ist jeweils, dass die Partner mit dem Projekt ein gemeinsames Ziel verfolgen, das Projekt zusammen konzipiert haben und arbeitsteilig zu dessen Erreichung beitragen (Arbeitspakete müssen definiert werden).

Wie ist die Finanzierung geregelt?

Die Finanzierung der Verbundprojekte erfolgt häufig durch den Zuwendungsgeber (DFG, BMBF, BMWi, HMWK, Stiftungen u. a.); Einnahmen aus diesen Kooperationsprojekten sind Drittmittel nach dem UMR-Verteilungsschlüssel[HM1] .

Bei Kooperationsverträgen mit Unternehmen kann eine Finanzierung durch das Unternehmen erfolgen, dies ist aber nicht zwingend der Fall.

Werden Reglungen zur IP getroffen?

Die erzielten Ergebnisse und die IP-Rechte daran verbleiben bei dem Partner, bei dem sie entstanden sind. Die Partner räumen einander Nutzungsrechte an allen entstandenen Ergebnissen für nicht-kommerzielle Zwecke in Forschung und Lehre ein. Darüber hinaus kann die UMR dem externen Partner ein zeitlich befristetes Erstverhandlungsrecht für die kommerzielle Nutzung oder die Übertragung der von oder gemeinschaftlich mit der UMR erzielten, nicht-schutzrechtsfähigen und schutzrechtsfähigen Ergebnisse einräumen. Die UMR darf solche Rechte jedoch nur dann übertragen bzw. deren Nutzung gestatten, wenn die Konditionen für die Lizensierung oder Übertragung angemessen und marktüblich sind.

Wie kann ich eine Kooperationsvereinbarung beantragen?

Mit diesem FORMULAR können Sie das geplante Forschungsvorhaben dem zuständigen Referat für Forschungstransfer anzeigen. Sollte ihr potentieller Kooperationspartner Ihnen bereits einen Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt haben, senden Sie diesen bitte ebenfalls an das Referat für Forschungstransfer.