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Allgemeine Informationen zum Semester und zum Umgang mit Corona (SARS-CoV-2)

Stand: 23.09.2021

English version

Zum Vorlesungsbeginn am 18.10.2021 treten mit der Allgemeinverfügung zur Infektionsvermeidung mit dem Coronavirus an der Philipps-Universität Marburg neue Regelungen in Kraft. Die bisherigen Richtlinien und Ausführungsbestimmungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Die bisherigen Regelungen haben entsprechend nur noch bis zum 17.10.2021 Gültigkeit und werden ab dem 18.10.2021 durch die erstgenannten Regelungen ersetzt! Beachten Sie zu den bis zum 17.10.2021 gültigen Regelungen auch die Richtlinien und die Ausführungsbestimmungen.

Präsenzlehre, digitale Lehre und hybride Lehre im Stufensystem (gültig bis 17.10.2021)

Das Stufenkonzept für Präsenzmöglichkeiten ist mit dem Wegfall der Infektionsinzidenz als entscheidendes Kriterium für Maßnahmen obsolet. Beachten Sie dazu auch die Ausführungsbestimmungen und die Richtlinien.

Es findet zudem keine Kontaktdatenerfassung mehr statt.

Präsenzlehre, digitale Lehre und hybride Lehre (gültig ab 18.10.2021)

Zum Vorlesungsbeginn am 18.10.2021 treten mit der Allgemeinverfügung zur Infektionsvermeidung mit dem Coronavirus an der Philipps-Universität Marburg neue Regelungen in Kraft. Die bisherigen Richtlinien und Ausführungsbestimmungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Die bisherigen Regelungen haben entsprechend nur noch bis zum 17.10.2021 Gültigkeit und werden ab dem 18.10.2021 durch die erstgenannten Regelungen ersetzt!

Das Stufenkonzept für Präsenzmöglichkeiten ist mit dem Wegfall der Infektionsinzidenz als entscheidendes Kriterium für Maßnahmen obsolet.

Es findet keine Kontaktdatenerfassung mehr statt.

3G für Präsenzveranstaltungen

Ab Beginn der Vorlesungszeit am 18.10.2021 gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Präsenzveranstaltungen, geimpft, getestet oder genesen zu sein. Die stichprobenartige Überprüfung in den Lehrveranstaltungen erfolgt durch die jeweiligen Lehrenden. Die 3G-Regel gilt darüber hinaus auch für die Begegnungsräume der Universität, wie Bibliotheken und PC-Pools. In besonderen Fällen kann 3G durch ein Abstandskonzept ersetzt werden.

Mit der 3G-Regel werden die bisher geltenden Abstandsregeln gelockert. Damit werden im Wintersemester neben Praktika auch Seminare und Übungen und andere Lehrformate wieder regelmäßig in Präsenz stattfinden können. Lediglich größere Vorlesungen bleiben grundsätzlich online – denn eine vollkommen normale Raumbelegung ist weiterhin noch nicht möglich.

Das bedeutet auch, dass einige Studierende zwischen Online- und Präsenzveranstaltungen wechseln müssen. Damit dies gelingt, werden die PC-Pools wieder vollständig öffnen.

Derzeit wird überprüft, inwiefern die Philipps-Universität – in Abweichung vom Auslaufen des Angebots kostenloser Bürgertests zum 11.10.2021 – ihren Studierenden kostenlose Selbsttests zur Erbringung des Negativnachweises zur Verfügung stellen kann.

In allen Gebäuden der Philipps-Universität besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese darf nach Einnahme des Sitzplatzes in Veranstaltungen abgenommen werden. Für alle anderen Situationen gilt, dass die Maske nach Einnahme des eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatzes abgenommen werden kann, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen sicher eingehalten wird.

Beachten Sie hierzu auch den Auszug aus der Allgemeinverfügung zur Infektionsvermeidung mit dem Coronavirus an der Philipps-Universität Marburg

  • §1 Tragen einer medizinischen Maske

    (1)  In den Gebäuden der Philipps-Universität ist grundsätzlich eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) zu tragen.

    (2)  Die Maskenpflicht gilt bis zum Einnehmen des eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatzes, sofern dort ein Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann. Vortragende sind von der Maskenpflicht befreit, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird.

    (3)  Wenn Mindestabstände von 1,5 m zu weiteren Personen sicher eingehalten werden können, darf für die unmittelbare Dauer des Trinkens die Maske kurz abgesetzt werden.

    (4)  Bei Dienstfahrten besteht für die Fahrgäste Maskenpflicht.

  • §2 Beschränkung des Zutritts auf Personen mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV

    (1)  Der Zutritt zu allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz ist für alle Personen an das Vorliegen eines Negativnachweises nach § 3 CoSchuV gebunden. Im Einzelfall können Lehrende und Prüfende für die gesamte Dauer ihrer Veranstaltung diese Beschränkung aufheben, wenn die Studierenden bzw. zu prüfenden Personen während der Veranstaltung Sitzplätze einnehmen und der Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen zu jeder Zeit sicher gewahrt wird. Für die stichprobenartige Kontrolle des Negativnachweises ist die verantwortliche Lehr- bzw. Prüfungsperson verantwortlich. Für die stichprobenartige Kontrolle des Negativnachweises der haupt- und nebenberuflichen Lehr- bzw. Prüfungsperson sind die Dekanate verantwortlich.

    (2)  Der Durchgang des Gate-Bereichs der Universitätsbibliothek, der Bibliothek Rechtswissenschaft und der Zentralen Medizinischen Bibliothek sowie der Zugang zu PC-Räumen und weiteren, gesondert gekennzeichneten Bereichen ist für alle Personen an das Vorliegen eines Negativnachweises nach § 3 CoSchuV gebunden. Für die stichprobenartige Kontrolle in den genannten Bibliotheken ist die Leitung der Universitätsbibliothek verantwortlich. Für die stichprobenartige Kontrolle in den PC-Räumen ist die Leitung des Hochschulrechenzentrums verantwortlich.

    (3)  Für Arbeits- und Forschungstreffen in Präsenz ist der Zutritt zu den genutzten Räumen an das Vorliegen eines Negativnachweises nach § 3 CoSchuV gebunden, sofern in den Räumen der Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen nicht eingehalten werden kann. Für die Kontrolle des Negativnachweises ist die einladende Person verantwortlich. Sie legt ihren Negativnachweis einer weiteren teilnehmenden Person zur Kontrolle vor, sofern sie nicht über ihre hauptberufliche Dienstpflicht an der Philipps-Universität zur Einhaltung gebunden ist.

    (4)  Eine Beschränkung auf Personen mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV gilt auch für alle wissenschaftlichen Tagungen und Kongresse sowie alle weiteren öffentlichen Veranstaltungen, für den Zugang zu Innenräumen im Botanischen Garten und für den Zugang zu den universitären Museen der Philipps-Universität. Für diese Veranstaltungstypen sind darüber hinaus gehende Regelungen u.a. nach § 16 CoSchuV zu beachten. Das Hygienekonzept nach § 5 CoSchuV ist dem/der zuständigen Sicherheitsreferent/in zur Genehmigung vorzulegen. Für die Kontrolle bzw. Einhaltung aller Regelungen ist die jeweils die Veranstaltung verantwortende Person zuständig bzw. die Leitung des Botanischen Gartens und die Museumsleitung verantwortlich.

    (5)  Im Rahmen einer Veranstaltung nach Absatz 3 und 4 dürfen Getränke gereicht werden, sofern diese in verschlossenen Gefäßen von den Personen selbst genommen oder von für den Ausschank zuständigen Personen verteilt werden. Das Reichen von Speisen sollte vermieden werden. Wenn dennoch im Rahmen einer Veranstaltung nach Absatz 3 und 4 ein Imbiss erfolgt, so muss dieser einzeln verpackt sein oder von für die Ausgabe zuständigen Personen verteilt werden. Ein entsprechendes Hygienekonzept nach § 5 CoSchuV ist dem/der zuständigen Sicherheitsreferent/in zur Genehmigung vorzulegen.

    (6)  Die Universitätsleitung sowie die Leitungen der Einrichtungen und Fachbereiche können weitere Personen zur Kontrolle des Negativnachweises benennen.

  • §3 Belegung und Belüftung von Räumen

    (1)  Räume sind während ihrer Nutzung mindestens alle 30 Minuten für einige Minuten zu lüften. Wenn die Räume über eine technische Belüftungsanlage verfügen, ist diese zu nutzen.

    (2)  Sofern für Räume der Zutritt auf Personen mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV beschränkt ist, dürfen bei freier Bestuhlung alle Plätze belegt werden. Bei Reihenbestuhlung (z.B. Hörsäle) gilt, dass jeder zweite Platz belegt werden darf, sofern sich im Raum maximal 200 Personen aufhalten, sonst jeder dritte Platz. Bei Reihenbestuhlungen sollen die Plätze in den Reihen versetzt zueinander belegt werden (Schachbrettmuster).

    (3)  In allen anderen Fällen muss in Räumen ein Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen eingehalten werden. In der Regel kann damit nur maximal jeder zweite Platz in Räumen mit freier Bestuhlung und nur jeder vierte Platz in Räumen mit Reihenbestuhlung (z.B. Hörsäle) genutzt werden. In Räumen mit Reihenbestuhlung darf zudem nur jede zweite Reihe genutzt werden. Die Plätze in den Reihen müssen versetzt zueinander belegt werden (Schachbrettmuster).

  • §4 Pflichten von Beschäftigten zur Information der Universitätsverwaltung

    Beschäftigte der Philipps-Universität haben ihre/ihren Vorgesetzte/n und die Personalabteilung unaufgefordert und unmittelbar zu informieren,
    1. wenn sie nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind,
    2. als enge Kontaktperson (mit erhöhtem Infektionsrisiko) nach der RKI-Definition (vgl. Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen in der aktuellen Fassung) eingestuft werden,
    3. eine Absonderungspflicht aufgrund § 7 der CoSchuV oder § 4 der CoronaEinreiseV besteht,
    4. eine Anordnung zur Absonderung durch ein Gesundheitsamt besteht.
    Die Meldung an die Personalabteilung erfolgt per E-Mail über .

  • Vollständige Regelungen

Psychologische Beratung

Die Corona-Krise stellt für viele Menschen eine ungewohnte Herausforderung und eine psychische Belastung dar. Beratungs- und Hilfsangebote können dabei helfen, den Alltag zu bewältigen und die psychische Gesundheit zu schützen. Zudem können sie Hilfe in akuten Krisensituationen bieten.

Impfungen

Das Präsidium geht davon aus, dass ein Großteil der Studierenden und Beschäftigten bereits geimpft ist. Für alle, die noch nicht geimpft sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, dies nachzuholen. Das Impfzentrum Marburg (https://corona-impfung.hessen.de/für-bürger/die-impfzentren/impfzentrum-marburg-biedenkopf) bietet noch bis zum 30. September 2021 täglich von 9 - 17 Uhr Impfungen an. Auch die Hausärztinnen und Hausärzte impfen weiterhin.

Die Philipps-Universität wird zusätzlich am 12.10.2021 und am 18.10.2021 jeweils von 16 - 19 Uhr Impfungen anbieten. Informationen hierzu folgen in Kürze.

Semestertermine Sommersemester 2021

Hier finden Sie alle aktuellen Semestertermine.

06.04.2021 – 09.04.2021: Orientierungseinheiten (OE)

12.04.2021: Beginn Vorlesungszeit Sommersemester 2021

16.07.2021: Ende der Vorlesungszeit Sommersemester 2021

Bitte beachten Sie die Hinweise Ihres Fachbereiches bezüglich des Beginns der Lehrveranstaltungen.

Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der SARS-CoV-2-Pandemie 2021 (gültig bis 17.10.2021)

In der Satzung über Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der SARS-CoV-2-Pandemie 2021 finden Sie die aktuell angepassten Regelungen zu Studien- und Zulassungsvoraussetzungen, (Lehr-)Veranstaltungen und Prüfungen.

Corona-Informations-Seiten der Universität

Die Linkliste führt Sie zu den jeweiligen Informationsseiten der Fachbereiche und Einrichtungen der Universität zum Thema Corona. Beachten Sie insbesondere die zentrale FAQ-Seite "Informationen zum Coronavirus".

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