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FAQ Auslandspraktikum
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kann ein Praktikum im Ausland absolvieren?
Prinzipiell haben alle Lehramtsstudierenden der Philipps-Universität Marburg die Möglichkeit, das fachdidaktische Praktikum (SPS II bzw. PraxisLab im Rahmen der MPM) oder ein freiwilliges Praktikum im Ausland durchzuführen. Für SPS I bzw. PraxisStart ist diese Möglichkeit ausgeschlossen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Leistungen muss ich für das Auslandspraktikum bereits erbracht haben?
Sie müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die auch für die Durchführung des Praktikums in Hessen gelten. Bitte prüfen Sie die Modulvoraussetzungen für SPS II bzw. PraxisLab in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich eine geeignete Praktikumsschule im Ausland?
Das Zentrum für Lehrerbildung verfügt über einige Kooperationen und Partnerschaften mit Schulen im Ausland, bei denen Sie sich um einen Praktikumsplatz bewerben können. Die Steckbriefe unserer Partnerschulen finden Sie auf unserer Internetseite.
Außerdem können Sie sich auch eigenständig auf die Suche nach einem Praktikumsplatz begeben. Wir empfehlen Ihnen, sich dabei auf Deutsche Auslandsschulen und Schulen aus dem sogenannten PASCH-Netzwerk zu beschränken. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann muss ich mich für ein Auslandspraktikum bewerben?
Wir empfehlen Ihnen, mindestens ein Jahr vor dem Praktikum mit Ihren Planungen zu beginnen. Bitte beachten Sie außerdem die internen Bewerbungsfristen unserer Partnerschulen, da diese abweichen können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer muss dem Praktikum zustimmen?
Der Durchführung Ihres Praktikums im Ausland müssen sowohl die Dozierenden Ihrer Fächer (EGL, Fach I, Fach II bei PraxisLab; bei SPS II – der/die Dozierende des Faches) als auch das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrerbildung zustimmen. Hierfür gibt es einen eigenen Vordruck unter "Bescheinigung".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie wird mein Auslandspraktikum anerkannt?
Sie benötigen im Vorfeld die Zustimmung aller Beteiligten (Fächer und Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrerbildung). Nach der Absolvierung Ihres Praktikums müssen Sie Ihren Praktikumsbericht verfassen und bei Ihren Dozierenden am Fachbereich einreichen. Zusätzlich müssen Sie eine Praktikumsbescheinigung der Auslandsschule beifügen. Nachdem ihr Praktikumsbericht als bestanden bewertet wurde, wird Ihre Leistung für das Praktikum und die Begleitveranstaltungen eingetragen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie lange dauert das Praktikum?
Sie müssen im Rahmen von PraxisLab 150 Stunden absolvieren. Die Stunden sind auf einem Bogen zu dokumentieren (StPO L3 2013 / StPO L3 2018). Für SPS II müssen 50 Stunden absolviert werden. Unabhängig davon, in welcher Studienordnung Sie eingeschrieben sind, empfehlen wir Ihnen eine Dauer von mindestens acht Wochen. So haben Sie genug Zeit, um sich an die neue Umgebung, Kultur und Schule zu gewöhnen. Bitte beachten Sie auch, dass die Schulen häufig eine Mindestdauer wünschen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer betreut mich während des Auslandspraktikums?
In der Regel bekommen Sie an den Auslandsschulen eine/n Betreuer/in zugewiesen, die/der Ihnen während Ihrer gesamten Praktikumszeit bei Fragen und Problemen zur Seite steht. Zusätzlich müssen Sie im Vorfeld mit Ihrem/n Dozierenden in den Fächern vereinbaren, wie die Begleitveranstaltung absolviert werden kann (im Semester vor dem Praktikum, digital oder als Ersatzleistung) und wie Sie Ihre Dozierenden während des Praktikums kontaktieren können (beispielsweise bei Fragen zur Unterrichtsplanung und -durchführung).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kommt zu meinem Unterrichtsbesuch?
Während des Praktikums im Ausland können Sie keinen Unterrichtsbesuch von einem Ihrer Dozierenden der Philipps-Universität Marburg erhalten. Es gibt allerdings je nach Fach Sonderregelungen, wie der Unterrichtsbesuch trotzdem durchgeführt werden kann (beispielsweise durch eine Lehrkraft der Schule). Die Vorgehensweise besprechen Sie bitte mit Ihren Dozierenden im Fach.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wird mein Auslandspraktikum finanziell gefördert?
Das Auslandsschulpraktikum kann durch eine Vielzahl an Förderungen (teil-)finanziert werden. Besonders beliebt sind Förderungen durch den DAAD, PROMOS und Erasmus+. Eine Beratung über mögliche Fördermittel erhalten Sie im International Office der Philipps-Universität Marburg. Die Fördermittel können Sie jedoch erst beantragen, wenn Sie die schriftliche Bestätigung über den Praktikumsplatz von der Schule erhalten haben. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig zu den jeweiligen Förderbedingungen und Antragsfristen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Brauche ich ein Visum?
Ob Sie für Ihr Auslandspraktikum ein Visum beantragen müssen, hängt vom Zielland und von der Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ab. Informieren Sie sich hierzu rechtzeitig beim Auswärtigen Amt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bin ich während des Auslandspraktikums über die Uni versichert?
Nein. Sie müssen sich frühzeitig um eine Auslandsreisekrankenversicherung und Unfallversicherung kümmern. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle eines Stipendiums vom DAAD auch im Ausland krankenversichert sind.
Ihre Frage ist noch nicht beantwortet?
Weitere Informationen finden Sie unter Schulpraktika im Ausland.